Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
Das Amt des Berliner Datenschutzbeauftragten teilte mit:

wir haben mittlerweile von Subito e.V. eine Antwort erhalten.

Darin legt subito dar, dass

- sämtliche an der digitalen Dokumentenauslieferung beteiligten Server,
insbesondere die Permissionserver für das DRM-System in Deutschland stehen
und sich unter alleiniger Kontrolle von subito (und einem Mitarbeiter der
Technischen Informationsbibliothek Hannover) befinden.

- keine digitalen Wasserzeichen im Dokument verwendet werden, sondern jeder
Seite eine Fußzeile (sichtbare Grafik) hinzugefügt wird, in welcher vermerkt
ist, für welchen Nutzer (Nachname und Kundennummer) die Kopie lizensiert
wurde. Da das Dokument nur verschlüsselt übertragen wird, sind diese
Informationen ausreichend vor Dritten geschützt.

- an Verlage nur weitergegeben wird, dass eine Kopie des des konkreten Titels
verschickt wurde. Dies ist für Abrechnungszwecke (VG Wort) erforderlich. Die
Daten der Kunden werden nicht übermittelt. In der Presse ist dies falsch
dargestellt worden.

Das DRM-System arbeitet so, dass bei jedem Betrachten über das Internet der
erforderliche Entschlüsselungsschlüssel von dem Permissionserver abgefragt
wird. Es könnten folglich Abrufzeit und Abrufhäufigkeit protokolliert werden.
Die Anzahl der Abrufe und Ausdrucke wird protokolliert, da nur eine eng
begrenzte Anzahl erlaubt ist (z.B. 10 mal anschauen, 2 mal drucken).
Dies relativiert die Datenschutzproblematik jedoch zugleich, da diese derart
eingeschränkte Nutzbarkeit dazu führt, dass sich die Anwender einen Ausdruck
anfertigen und die digitale Kopie wahrscheinlich nicht mehr verwenden. Bei
anderen Medien, z.B. Musik oder Filme, wäre die Protokollierbarkeit jeder
einzelnen Nutzung ein erhebliches Datenschutzproblem und müsste ggf.
beanstandet werden.

Zusammenfassend ist die Verwendung des konkreten DRM-Systems zwar unschön, da es insbesondere die Nutzbarkeit erheblich einschränkt, aber aus
Datenschutzsicht nicht zu beanstanden.
 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma