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Eric W. Steinhauer (bisher TU Ilmenau), der als stellv. Direktor an die UB Magdeburg wechselt (alles Gute!), zitiert eine Trierer Dissertation, die die Presse-Eigenschaft von Blogs verneint.

http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/04/22/blog-als-presse-4078696

Dem kann man nicht zustimmen. Mindestens die Fachblogs, die (wie Steinhauers "Bibliotheksrecht" und Archivalia) aufwendig recherchierte redaktionelle Originalbeiträge bringen, fallen für mich sehr wohl unter den Pressebegriff. Daher steht es für mich auch ausser Frage, dass Archivalia unter § 54 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag fällt

http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/rundfunkstaatsvertrag/main.html

Daraus folgt, dass gemäß § 55 der § 9a anwendbar ist, der ein dem Presserecht nachgebildetes Auskunftsrecht gegenüber Behörden vorsieht.

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