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Ladislaus meinte am 30. Apr, 11:27:
Der Bund erhält doch ohnehin bereits zwei Pflichtexemplare. Warum eine obere Bundesbehörde wie das Bundesarchiv nicht auf die bei einer "bundesunmittelbaren Anstalt des öffentlichen Rechts" wie der DNB ohnehin vorhandenen Pflichtexemplare zugreifen kann, sondern ein eigenes Süppchen kochen muss, verstehe ich nicht so ganz. 

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