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http://www.pro-panoramafreiheit.de/2008/04/30/panoramafreiheit-in-gefahr/

Im Bericht der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ wird dem Gesetzgeber die Abschaffung der Panoramafreiheit empfohlen, die in § 59 des Urhebergesetzes geregelt ist.

„3. Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Deutschen Bundestag, in § 59 Absatz 1 Urhebergesetz eine Vergütungspflicht für die Abbildung von Werken – ausgenommen Bauwerken – im öffentlichen Raum einzuführen, die dann eintritt, wenn die Abbildung gewerblich verwertet wird und die Darstellungsabsicht sich auf das jeweilige Werk richtet.“ (Seite 265)

Es "nicht akzeptabel, dass der legal verfügbare fotografische Berichterstattungs- und Darstellungsraum, der schon durch zahlreiche Gerichtsurteile in den letzten Jahren deutlich geschrumpft ist, auf ein Minimum reduziert wird." Stimmt!

Das Luftbrückendenkmal von 1951 dürfte nicht mehr in der Wikipedia gezeigt werden. Foto: Ingrid Strauch (CC-BY-SA 2.0)

Dieses Thälmann-Denkmal auch nicht. Foto SpreeTom (GNU FDL)

Zum Thema:

http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit
http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Freedom_of_panorama

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