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http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/25/digibest.pdf

Das Papier der Fachausschüsse erwähnt auch Open Access:

"Archivgut ist öffentliches Gut und – von wenigen Ausnahmen abgesehen – lizenzfrei
nutzbar. Dies widerspricht einer breiten wirtschaftlichen Verwertung von digitalisiertem
Archivgut durch Vermarktung und Einräumung exklusiver Nutzungsrechte. Zwar gibt es
vereinzelt verwertbare Archivalien, doch sind sie auf eine Vielzahl von Beständen verteilt
und machen prozentual nur einen sehr geringen Teil der vollständig zu digitalisierenden
Bestände aus.
Durch die Online-Präsentation dürfen keine zusätzlichen Barrieren für die Nutzung von
Archivgut durch die Allgemeinheit aufgebaut werden. Der grundsätzlich freie Zugang zu
digitalisiertem Archivgut („open access“) schließt eine wirtschaftliche Verwertung zusätzlicher
Dienstleistungen, die über eine Bereitstellung von digitalisiertem Archivgut im
Internet hinausgehen, für bestimmte Zielgruppen indes nicht aus.
Angesichts der zumeist
(noch) nicht zur Verfügung stehenden zusätzlichen Haushaltsmittel für die Digitalisierung
und die dafür nötige Infrastruktur sind auch Maßnahmen zur Co-Finanzierung
durch Mehrwertdienste zu berücksichtigen. Dazu können die Lieferung von digitalen
Reproduktionen auf Datenträgern oder online gehören sowie die kostenpflichtige Bereitstellung
von hoch auflösenden Images für Publikationszwecke (im Gegensatz zu
kostenfreien Leseversionen). Doch zeigen die bisherigen Erfahrungen, dass durch den
Vertrieb von Reproduktionen Einnahmen und eine Erhöhung des Kostendeckungsgrades
nur in geringem Umfang zu erzielen sind." (Hervorhebung von mir)

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