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vom hofe meinte am 2008/09/04 20:48:
Zur Anrede
Georg Fürst zu Schaumburg Lippe erliess am 14. März 1911 das Gesetz betreffend rechtliche Stellung der Hofkammer. Das Gesetz lautete in seinem einzigen Artikel: "Unsere Hofkammer hat die Rechte einer öffentlichen Behörde".

Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung besagte
(1) Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.
(3) Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen.
(4) Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nicht verliehen werden.
(5) Kein Deutscher darf von einer ausländischen Regierung Titel oder Orden annehmen.

Somit hatte die "Hofkammer" keinerlei Befugnisse einer Behörde mehr.

Im Gesetz betreffend Aufhebung des Gesetzes vom 14. März 1911 über die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 30 Juni 1923 hiess es:
"Das Gesetz betreffend die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 14. März 1911 wird aufgehoben."
Somit dürfte jedem klar sein, dass es eine Hofkammer mit Befugnissen einer Behörde seit 1918 nicht mehr gibt. Die "Fürstliche Hofkammer" verlor mit der Abdankung von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe im Jahr 1918 ihre Rechtspersönlichkeit. Hinter diesem historischen Begriff verschanzten und verschanzen sich heute folgende Interessengruppen: 1. Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe, dann Philipp Ernst zu Schaumburg Lippe und heute Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe. 2. Das Land Niedersachsen (in allen Bereichen der Gewaltenteilung). 3. Die "Verwalter der Hofkammer" selbst. Die Reihenfolge ist beliebig. Dieses Konstrukt soll heute eine nicht rechtskonforme Rechtswirklichkeit suggerieren und abschreckende Distanz schaffen. und das entfaltet seine Wirkung. Es ist ein billiger bluff.

http://www.rechtsanwaltmoebius.de/presse/schaumburg-lippe_85.pdf

Dass sich Alexander überhaupt nicht ans Gesetz hält ergibt sich aus seinem Schreiben an die BVVG

http://politikkritik.info/Schaumburg-Lippe_und_Gut_Boldebuck.html

Weder ist er oder heisst er Fürst, noch gibt es eine Fürstliche Hofkammer, noch war sein Grossvater Fürst noch war er Alleinberechtigter.

Prägnant auch hier:

http://www.rechtsanwaltmoebius.de/presse/schaumburg-lippe_86.pdf

Vierprinzen 

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