vom hofe meinte am 2008/11/08 18:00:
Etikettenschwindel: "Die Hofkammer das bin ich" = „L’Etat c’est moi“
"Die Hofkammer" (die es seit 1918 juristisch nicht gibt) "das bin ich". Aus meiner Sicht ist dies die Vollendung einer von Wolrad und seinen Verbündeten eingefädelten rechtswidrigen Wegnahme Adolfs Eigentum. Josias von Waldecks Schwägerin Ingeborg Alix Herzögin von Oldenburg formulierte in ihrem Tagebuch so: "Namhafte Anwälte wurden aufgeboten, um ihm (Adolf) das Verfügungsrecht über den riesigen Besitz und vor allem das Hausvermögen zu entziehen..." siehe Seite 278 in http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Hofkammer als Pseudonym oder alter ego zur Verschleierung der Rechtslage, zur rechtswidrigen Veräusserung von Kunst an Bormann oder ans "Führermuseum" in Linz. "Hofkammer" verkaufte rechtswidrig das Palais Schaumburg in Bonn an Wehrmacht im Jahr 1939. "Hofkammer" stets als Deckmantel. Fürstliches Haus wird zur rechtswidrigen rückwirkenden Grundbuchumschreibung von ca. 10.000 Hektar Forstbesitz in Österreich im Jahre 1936 instrumentalisiert. Das Konstrukt Fürstliches Haus, vertreten von der fürstlichen Hofkammer wurde missbraucht zur rechtswidrigen Aneignung riesigen Privatbesitzes des letzten regierenden Fürsten Adolf. Dies ermöglichte der Nationalsozialismus und aus diesem einzigen Grund kollaborierten die ehemals regierenden Häuser mit den Nazis. Die Weimarer Republik wies sie in die Schranken, deshalb musste die "marxistische Regierung" weg.
Der Hinweis auf den Marxismus hat seinen Ursprung in einem Brief vom 24.3.1937 von Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe an den Landespräsidenten Dreier in dem es heisst:
"...für mich als Chef des Hauses wäre es eine Verletzung meiner Pflichten, wenn ich nicht alles täte, um meinem Hause die Eigentumsrechte wieder zu verschaffen, die ihm von der seinerzeitigen marxistisch beeinflussten Regierung unter Ausserachtlassung der Rechtslage und unter dem Druck einer gefälschten öffentlichen Meinung zu Unrecht genommen sind."
Tut heute "der Chef des Hauses" nicht alles um sich Eigentumsrechte zu verschaffen ? Lässt man ihn gewähren ?
und jetzt die Frage: Wer war die Hofkammer ?
Es ist sehr leicht den Lügner zu enttarnen. Zum Beispiel am Begriff Fürstliche Hofkammer.
Georg Fürst zu Schaumburg Lippe erliess am 14. März 1911 das Gesetz betreffend rechtliche Stellung der Hofkammer. Das Gesetz lautete in seinem einzigen Artikel: "Unsere Hofkammer hat die Rechte einer öffentlichen Behörde".
Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 besagte:
(1) Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.
(3) Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen.
(4) Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nicht verliehen werden.
(5) Kein Deutscher darf von einer ausländischen Regierung Titel oder Orden annehmen.
Somit hatte die "Hofkammer" keinerlei Befugnisse einer Behörde mehr.
Im Gesetz betreffend Aufhebung des Gesetzes vom 14. März 1911 über die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 30 Juni 1923 hiess es:
"Das Gesetz betreffend die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 14. März 1911 wird aufgehoben."
http://www.politikkritik.info/Schaumburg-Lippe.html
Somit dürfte jedem klar sein, dass es eine Hofkammer mit Befugnissen einer Behörde seit 1918 nicht mehr gibt. Die "Fürstliche Hofkammer" verlor mit der Abdankung von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe im Jahr 1918 ihre Rechtspersönlichkeit.
Gab und gibt es seit 1918 keine Hofkammer stellen sich die Fragen, ob es einen Hof gibt, ob es einen Fürsten gibt, ob es ein Haus gibt ob es ein Hausvermögen gibt.
"Hoheitlicher" Rechtsschein zur Täuschung der verblendeten Allgemeinheit auch im Rechtsverkehr. Das hat hat heute einen Namen. Juristen kennen die Antwort, schweigen und schauen weg (jene wissen dass sie gemeint sind). Für wie dumm wird das deutsche Volk (einschliesslich Historiker und Juristen) gehalten ? Solange Historiker und Juristen dieser Forschungslinie gemeinsam nicht nachgehen, werden sich selbsternannte Fürsten und sogenannte "Eliten" in Sicherheit wiegen. Sie fühlen sich so sicher, dass sie es wagen, öffentlich zu erklären: "die Hofkammer das bin ich". Und die Archive bleiben mit staatlichem Segen verschlossen.
So betitelte das Niedersächsische OVG gesetzeswidrig Wolrad als Fürst Wolrad
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/presse/schaumburg-lippe_86.pdf
http://archiv.twoday.net/stories/566986/
Das Staatsarchiv in Bückeburg war derart erbost über die Veröffentlichung obigen Dokuments, das die Fürstenfrage klar beantwortet, dass es Klage gegen RA Moebius einreichte. Das Land Niedersachsen unterlag. Da die Vertuschung der wahren Rechtslage öffentlich nicht angesprochen werden durfte, verkappte das Land Niedersachsen die Klage als Klage auf Nuztungsentgelt.
Die Fürstenhuldigung des Landes Niedersachsen findet sich auch in einem Urteil des OLG Celle (Auskunftsklage gegen das "Oberhaupt der Schaumburg Lippes"). Das OLG Celle erklärte im Tatbestand, dass sich die Klage auf Auskunft gegen den Chef und Oberhaupt des Fürstlichen Hauses richte (obwohl dies nie erklärt wurde).
Weitere Beispiele:
Das Amtsgericht Bückeburg (Nachlassgericht) verwies an die "Hofkammer" wenn es um die Übergabe letztwilliger Verfügungen an das Nachlassgericht ging.
Das Staatsarchiv in Bückeburg verwies an die "Hofkammer", wenn es um die Zustimmung zur Einsichtnahme in letztwillige Verfügungen und andere Unterlagen geht.
In Magdeburg wird abhanden gekommene Kunst in die lost art database eingestellt.
Wen es interessiert unter
http://www.lostart.de
in der Suchmaske "Bückeburg" eingeben.
Aber dort wird als Melder nicht Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe genannt, sondern die "fürstliche" Schlossverwaltung.
Die BVVG Niederlassung Schwerin spricht im Rahmen der Privatisierung von 840 Hektar Land (Gut Boldebuck) vom Fürsten.
Somit wird klar, dass nicht nur das Land Niedersachsen an monarchistischen grundgesetzwidrigen Strukturen festhält, selbst im Rechtsverkehr.
Ist jemand bereit das Lügengeflecht, 90 Jahre danach, zu entwirren ?
http://archiv.twoday.net/stories/3810499/
Vierprinzen