vom hofe meinte am 2009/06/02 16:22:
Kommerzieller Hintergrund ?
steht Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe zur Verfassung ?http://www.promonarchie.de/bf5.htm
wohl ja. Warum lässt er sich dann zitieren in promonarchistischen Kreisen ? Ganz einfach. Aus wirtschaftlichem Kalkül.
Interessant ist, dass man dann unter der Marke "Fürst Schaumburg" einen halben Liter Olivenöl für 12,50 euro verkaufen kann.
http://www.landpartie-shop.de/shop/index.php
Was ist das wohl für ein Öl ?
Wer ist Fürst Schaumburg ? Der letzte regierende Fürst hiess Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe. Er kann es nicht sein. Einen Fürsten Schaumburg hat es nie gegeben. Ein Phantasiename oder eine Täuschung ? Täuschung wenn ein unechter Fürst mit einem täuschend ähnlich klingenden Fürstennamen wirbt ?
Vierprinzen
Montfort lAmaury (Gast) antwortete am 2011/07/23 00:39:
Darf Ernst-August Alexander Christian Viktor Hubert Prinz zu Schaumburg-Lippe sich wirklich als Fürst bezeichnen?
Dieses spricht nicht für ein Fürstentum ! ?Nachdem Graf Georg Wilhelm (1784–1860) 1807 die Regierung übernommen und außerdem dem Rheinbund beigetreten war, erhöhte er sich selbst zum Fürsten. 1815 trat das Fürstentum dem Deutschen Bund bei und wurde nach 1871 ein Bundesstaat des Deutschen Reiches. Georg Wilhelm, der zunächst noch innenpolitische Reformen unterstützt hatte (Einführung einer modernen Grundsteuer 1812, Landstände mit einer Vertretung der Bauern 1815), musste im Wiener Kongress feststellen, dass das Land keine Gebietserweiterung erwarten konnte und mit einer Mediatisierung zu rechnen sei. Deshalb wurden in den folgenden Jahren mehrere große Güter in Südosteuropa aufgekauft, um eine dauerhafte Absicherung der Familie zu gewährleisten.
Quelle :
http://de.wikipedia.org/wiki/Schaumburg-Lippe
Dieser Satz ist ausschlaggebend :
Nachdem Graf Georg Wilhelm (1784–1860) 1807 die Regierung übernommen und außerdem dem Rheinbund beigetreten war, erhöhte er sich selbst zum Fürsten !!
1. Ein Graf ist nicht nobilitierungsbefugt, ab der hören Macht," Landesfürst" besteht die Befugnis !
2. Scheint es sich hier um "selbstnobilitierung" zu handeln, und das in einem hören Stand " Fürst ", dieses entspricht nicht den Nobilitierungsregelungen und wird normal in dieser Form nicht anerkannt!
3. Muß eine Registrierung einer hören Macht vorliegen "Landesfürst oder höher",
liegt diese vor?
Nach dieser Regelung besteht nach meiner Ansicht
" kein Fürstentum zu Schaumburg-Lippe"!