KlausGraf meinte am 13. Okt, 18:45:
Bemerkenswerter Knebel-Benutzungsvertrag
Benutzung ist nachrangig und schließt das Recht, Zitate aus den Unterlagen zu veröffentlichen, ausdrücklich nicht ein. Und außerdem könnte da jeder kommen, deshalb braucht das Archiv auch eine Ablehnung eines Antrags nicht zu begründen.http://www.archiv-suhrkamp-stiftung.de/pdf/benutzungsordnungTEXT.pdf