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http://medien-internet-und-recht.de/rss_druckversion_mir.php?mir_dok_id=1809

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20.11.2008 entschieden, dass bereits derjenige in die Rechte des Tonträgerherstellers eingreift, der einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnimmt.

Siehe auch:
http://sewoma.de/berlinblawg/2008/11/20/sevriens/sample/
http://de.wikipedia.org/wiki/Sampling_(Musik)
http://stattaller.blogspot.com/2008/11/bushido-wegen-urheberrechtsverletzung.html

Das Urheberrecht soll die Kreativität schützen, doch das einzige, was passiert, ist eine massive Behinderung derselben. Solange die Gerontokraten des BGH das Sagen haben ...

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