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https://www.facebook.com/groups/1426956144186780/

Ausgehend von
http://catholiccultures.hypotheses.org/1773
Vgl.
http://archiv.twoday.net/stories/528986348/

Florian Sepp behauptet:

"Die entsprechenden Vorschriften der deutschen Bischofskonferenz sehen vor, dass für die Benutzung von Beständen ein Antrag gestellt werden muss. Das lässt sich nicht mit einer freie Bereitstellung im Internet vereinbaren. Die Kirchenarchivare diskutieren eine Änderung dieser Regelung bereits, aber bis das Verfahren bei der Bischofskonferenz durch ist, wird es dauern. - Eine Ausnahme ist hier Passau mit Dr. Herbert Wurster; ich denke, der ignoriert diese Regelung einfach. - Knackpunkt an der Sache sind die Kirchenbücher (Matrikeln), deren Benutzung gebührenpflichtig ist. Die Bistumsarchive befürchten bei der Online-Bereitstellung der Kirchenbücher wohl nicht zu Unrecht Einnahmeverluste und schwindende Besucherzahlen. Denn ca. 75 % oder mehr der Benutzer der Diözesanarchive kommen wegen der Kirchenbücher, der wissenschaftliche Nutzer ist ja eher die Ausnahme."

Das ist natürlich purer Unsinn, was die angeblichen Rechtshürden angeht. In unzähligen Archivbenutzungsordnungen steht, dass für die Benutzung ein Antrag gestellt werden muss. Die Öffentlichkeitsarbeit von Archiven ist davon juristisch unabhängig, wird allenfalls durch Rechte Dritter (Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte) beeinträchtigt, sonst dürfte es gar keine digitalen Sammlungen von Archiven geben.

https://de.wikisource.org/wiki/Digitale_Sammlungen_von_Archiven#Passau.2C_Archiv_des_Bistums

Natürlich veröffentlichen katholische deutsche Kirchenarchive in großem Umfang Abbildungen von Archivgut in Druckpublikationen (aus denen auch problemlos und bei Flachware auch legal gescannt werden darf) oder erteilen entsprechende Erlaubnisse, was ebenfalls
nicht möglich wäre, wenn man diese absurde Interpretation zugrundelegt.
 

twoday.net AGB

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