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Sehr vernünftig äußert sich der Diskutant "Ein Wikia-Nutzer" [bzw. eine von mehreren IPs, aber es wird klar, wen ich meine] zur schlechten Praxis in der Rechtswissenschaft, prägante und wichtige Formulierungen ohne Anführungszeichen wiederzugeben.

http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Diskussionsfaden:30462

Dort spielt auch die Stelle

http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/185

eine Rolle, mit der ich mich

http://archiv.twoday.net/stories/506933035/

befasst hatte. Ich weigere mich nach wie vor, darin ein Bauernopfer zu sehen. Wenn jemand auf einer Seite die zugrundegelegte Literaturquelle viermal zitiert, ist das keine Täuschung hinsichtlich der Abhängigkeit von fremdem Geistesgut.

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/steinmeier-darf-doktortitel-behalten-a-931830.html

"Die Prüfer der Uni Gießen stellten dazu fest: Steinmeier habe mit dieser Zitierweise offenbar lediglich wichtige Stellen hervorheben wollen."

Da die Diskutanten hier überwiegend nicht kapiert haben, worum es mir ging: "Bauernopfer" setzt Intentionalität voraus, schon aufgrund des Bild-Ursprungs (Schach-Metapher). Intentionalität, Täuschungsabsicht, Vorsatz, Dolus directus 1. oder 2. Grades - diesem Vorwurf kann begegnet werden, wenn eine schlüssige alternative Erklärung der Auffälligkeiten (um den Begriff Plagiat zu vermeiden) gegeben werden kann. Niemand kann (noch?) in Steinmeiers Kopf (oder in irgendeinen anderen Kopf) hineinschauen, um zu überprüfen, ob wissentlich und willentlich getäuscht wurde. Der mentale Prozess Intentionalität ist aus meiner Sicht immer eine soziale Konstruktion, bei der sich zwischen Ankläger und Angeklagtem ein dialogisches Spiel um Vorwurf und Rechtfertigung entspinnt. Selbst Juristen behaupten Vorsatz nicht einfach, sie versuchen unter Berücksichtigung tatsächlicher Anhaltspunkte und der Stellungnahme des Beschuldigten Vorsatz zuzuschreiben, wobei man versucht, dem Grundsatz "in dubio pro reo" gerecht zu werden.

Das VG Freiburg schrieb 2012: "Auch der Einwand der Klägerin, auf mehreren Seiten ihrer Dissertation, in denen Textstellen anderer Autoren wörtlich oder nahezu wörtlich übernommen wurden, fänden sich Fußnoten, die auf die Dritttexte verwiesen, entkräftet den Plagiatsvorwurf nicht. Ohne klare Kenntlichmachung als Zitat erweckt die Klägerin mit der Nennung des fremden Werkes und des Autors lediglich in einer Fußnote den Eindruck, sie habe die Aussagen in diesem Werk als Teil der eigenen Argumentation verarbeitet, anstatt deutlich zu machen, dass es sich um die bloße Wiedergabe der bereits erbrachten gedanklichen Leistung eines anderen handelt."
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/vg-freiburg_1-o-58-12_dissertation-taueschung-entziehung-doktorgrad.html

Anders als die Uni Gießen attestiere ich Steinmeier kein sauberes wissenschaftliches Arbeiten. Seine Praxis liegt aus meiner Sicht zwischen "geringen handwerklichen Mängeln" und "erheblichen handwerklichen Mängeln". Etwa ein Viertel der Seiten mit verdächtigen Stellen ist keine quantité négligeable.

Angesichts der hohen sonstigen Qualität der Arbeit, die ja mit Summa cum laude bewertet wurde, wäre ein Entzug des Doktorgrads aus meiner Sicht unverhältnismäßig gewesen. Eine Herabsetzung der Note auf "Magna cum laude" hätte ich dagegen vertretbar gefunden - auch als Zeichen, dass korrektes Arbeiten sich auch in der richtigen Benutzung von Anführungszeichen zeigt. Um es aber ganz deutlich zu sagen: Die jetzt getroffene Entscheidung kann ich aber mit gewissen Bedenken auch akzeptieren.

Update: Anders Zelot Weber, der von einer krassen Fehlentscheidung spricht

http://plagiatsgutachten.de/blog.php/tag-der-entscheidung-im-fall-steinmeier/
Erbloggtes (Gast) meinte am 2013/11/05 21:38:
sauberes wissenschaftliches Arbeiten
Auch die Uni Gießen spricht Steinmeier kein sauberes wissenschaftliches Arbeiten zu. So sagt Dekan und Promotionsausschussvorsitzender Martin Gutzeit, dass die fehlende Markierung des Beginns von Zitaten (durch Anführungszeichen) ein Problem sei.
Diese Stellen seien aber als „Zitierfehler“ oder „handwerkliche Fehler“ zu werten. Denn Steinmeier behaupte nicht seine eigene Urheberschaft, sondern mache deutlich, wo er fremde Texte zugrunde lege. Folglich bestehe „kein Irrtum über die Urheberschaft“, eine Täuschungsabsicht sei nicht erkennbar. Auch der Kommissionsvorsitzende Walker betonte, Steinmeiers Zitierweise sei zwar „nach heutigem Verständnis nicht korrekt“; es handle sich aber keineswegs um Plagiate. „Angesichts der inhaltlichen Originalität“ würden die diversen kleineren Verstöße „nicht zu einem wissenschaftlichen Fehlverhalten führen“.
Diesen Knackpunkt stellen Burchard und Warnecke gewohnt zuverlässig dar: http://www.tagesspiegel.de/wissen/frank-walter-steinmeier-behaelt-doktortitel-freispruch-trotz-fehlern/9032812.html 
Erbloggtes (Gast) antwortete am 2013/11/05 21:40:
Anführungszeichen
Bei dem Blockzitat in meinem vorstehenden Kommentar fehlen übrigens die Anführungszeichen. Ich hoffe, man entzieht mir deshalb nichts. 
KlausGraf antwortete am 2013/11/05 21:47:
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