ladislaus (Gast) meinte am 2009/01/06 12:20:
"Unterlegene Individuen (Bürger) die keinerlei Chance haben sich gegen den Machtapparat zu wehren." Das ist für Fall 9 weit übertrieben, denn immerhin stand Frau Rosmus sehr wohl der Gerichtsweg offen, den sie ja dann auch nutzte. So etwas wie der Fall um die Guildford Four - Verurteilung wissentlich Unschuldiger zu langen Haftstrafen durch ein völlig korrumpiertes Polizei- und Gerichtssystem - hat mit dem gewiß unschönen Passauer Fall nun wirklich kaum etwas zu tun.
vom hofe antwortete am 2009/01/06 12:46:
Vorenthaltung von Wissen, heimliches Ausspähen
Die Vorenthaltung von Wissen ist der gemeinsame Nenner. Die Folgen mögen unterschiedlich sein: Freiheitsentzug, Entzug politischer Freiheiten, Entzug von Vermögen mit dem die eigene Subsistenz hätte bestritten werden können, Chancen hätten wahrgenommen werden können, Entzug von Wissen um die eigene Identität, Entzug des Wissens um die eigene Geschichte, Entzug des Wissens um den Hergang der Tötung anderer....All dies ist mehr als unschön. Man muss es nur selbst erleben um zu verstehen.http://archiv.twoday.net/stories/5382001/
Gegen die Menschenwürde verstösst derjenige der den Menschen zum Objekt seiner Wissensbegierde degradiert. Das hatten wir schon mal, deshalb Artikel 1 des Grundgesetzes, aber in der Praxis irrelevant.
Ein Archivar sagte mir heute: "Alles eine Frage der Machtverhältnisse."
Michael Klein (Gast) antwortete am 2009/02/16 12:37:
Vorenthaltung von Wissen
Sehr richtig und danke für den Beitrag!