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In der FAZ vom 08.01.2009, Nr. 6 , S. 34 bringt Verleger Vittorio Klostermann (Verleger in Frankfurt und Vorsitzender der "Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger" - Bild) einmal mehr die verlagseigenen Nebelwerfer gegen Open Access in Stellung.

Zu früheren Stellungnahmen Klostermanns:

http://archiv.twoday.net/stories/4440889/#4466812
http://archiv.twoday.net/stories/4708522/
http://www.klostermann.de/verlegen/vek_8.htm

Bereits der Titel ist irreführend:

"Die große Allianz gegen das Buch
Zentrale deutsche Wissenschaftsgremien möchten mit dem gedruckten Band auch gleich das Urheberrecht mitabschaffen."

Für alle, die mit längeren Texten arbeiten, ist das Buch weiterhin Medium der ersten Wahl. Umso mehr überrascht ein Grundlagenpapier, das die Allianz der deutschen Forschungsgesellschaften unter dem Titel "Schwerpunktinitiative ,Digitale Information'" kürzlich veröffentlicht hat. Mitglieder dieser Allianz sind die Alexander von Humboldt-Stiftung, der Deutsche Akademische Austauschdienst, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Fraunhofer- und die Max-Planck-Gesellschaft, die Helmholtz- und die Leibniz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, die Hochschulrektorenkonferenz und der Wissenschaftsrat.

Es muss sicher stetige Aufgabe sein, die Informationsversorgung der Wissenschaften zu verbessern. Dass dies aber ausschließlich durch digitale Medien erreicht werden soll, wie das genannte Grundlagenpapier nahelegt, kann nicht überzeugen. Wegen der im Wissenschaftsbereich immer noch wachsenden Aufwendungen für digitale Infrastruktur und digitale Inhalte droht der Erwerb gedruckter Bücher dort vollends zu versiegen. Und als ob das nicht schon schlimm genug wäre, fordert die Allianz der Wissenschaftsgesellschaften nun auch eine Änderung des Urheberrechts: Man möchte "den Autoren das ,Grundrecht' sichern, ihre Ergebnisse im Sinne eines freien Zugangs der Wissenschaft zu Informationen publizieren zu können". Diesem Satz muss man etwas länger nachschmecken. Was ist das für ein Grundrecht, das dem Autor da gegeben werden soll? Sämtliche Verwertungsrechte liegen doch schon nach jetzigem Urheberrecht beim Autor! Das ihm hier neu zugesprochene Recht soll jedoch "der Wissenschaft", also anderen, einen freien Zugang zu seinen Büchern erlauben. Nicht der Autor bekommt etwas, er soll anderen etwas geben. Ihm wird kein Recht gesichert, sondern vielmehr eines weggenommen. Geben mag seliger sein als Nehmen, aber das Gebenmüssen als Grundrecht zu bezeichnen geht denn doch zu weit.


Rabulistische Wortklauberei, nichts weiter. Der Verleger verkennt, dass Urheber Verwertern bei der Vertragsgestaltung unterlegen sind. In der Regel möchte sich der Wissenschaftler mit seinem Verlag nicht herumstreiten. Dass Verlage ausschließliche Nutzungsrechte brauchen, ist kein Grundgesetz. Die vorgeschlagene Klausel soll es Autoren ermöglichen (und ermuntern), ihre Arbeiten der weltweiten Scientific Community kostenfrei zur Verfügung zu stellen, ohne Ärger mit dem Verlag befürchten zu müssen. Von einem Müssen kann hier noch keine Rede sein.

Klostermann fährt fort:

Durch die Novellierung des Urheberrechts sollen die Professoren und Dozenten der Universitäten und Forschungseinrichtungen verpflichtet werden, sämtliche von ihnen verfassten Werke für eine kostenlose Online-Publikation zur Verfügung zu stellen. Dabei scheint die Allianz zu übersehen, dass dieser in der Open-Access-Welt als "golden" bezeichnete Weg in eine Sackgasse führt: Die Verlage werden ökonomisch kaum in der Lage sein, Geld in die Publikation von Büchern zu investieren, deren Inhalte frei aus dem Netz heruntergeladen werden können. Damit aber verlören die Autoren neben dem Honoraranspruch auch die Chance, dass ihre Texte professionell gestaltet, beworben und vertrieben werden.

Es wird durch Wiederholung nicht wahrer, dass die freie Online-Verfügbarkeit dem Absatz gedruckter Bücher oder Zeitschriften schadet. Hinreichende Evidenz fürs Gegenteil:

http://delicious.com/Klausgraf/monograph_open_access

Honoraranspruch der Autoren? In der Regel haben wissenschaftliche Autoren keinen Honoraranspruch!

Professionelle Gestaltung, Werbung und Vertrieb lassen sich bei Bedarf hinzukaufen. Im übrigen werden diese Verlagsleistungen hinsichtlich ihrer Bedeutung von den Verlegern extrem übertrieben dargestellt.

Roland Reuß, Herausgeber unter anderem der großen Kleist- und Kafka-Ausgaben des Stroemfeld-Verlags, hat vor diesem Hintergrund in einem Beitrag der Zeitschrift "TEXT. Kritische Beiträge" im Dezember 2008 die Situation der Editionsphilologie in aller Schärfe und Polemik beschrieben und vor dem Verschwinden des gedruckten Buches gewarnt. Das Buch, so Reuß, ist das beste Medium nicht nur für die Langzeitarchivierung von größeren Texten, sondern auch für deren Qualitätskontrolle - und dies genau deshalb, weil bereits die unmittelbare Herstellung eines Buches eine Menge Geld kostet und mit wirtschaftlichen Risiken einhergeht.

Die Rolle des Verlags ist die eines Investors in Zukunftsprojekte, der nicht nur für die Erfolge, sondern auch für die Misserfolge geradestehen muss. Entfällt dessen regulative Funktion, ist die Öffentlichkeit dem ungefilterten Angebot fachlicher und universitärer Repositorien ausgeliefert. Es ist nicht anzunehmen, dass das die Informationsversorgung der Wissenschaften verbesserte.


Gerade bei Editionen ist die Forderung nach Open Access unabweisbar, siehe

http://archiv.twoday.net/stories/230198/

Es gibt keine Alternative zur Langzeitarchivierung digitaler Daten - man kann das Rad der Geschichte nicht einfach zurückdrehen.

Der Wissenschaftler war vor der digitalen Welt dem ungefilterten Angebot gedruckten Schrotts ausgeliefert; fehlen ihm die quellenkritischen oder Informations-Kompetenzen einen in einem Repositorium vorgefundenen Beitrag angemessen zu bewerten, sollte er keine Wissenschaft betreiben. Und wie oft hat man es erlebt, dass wichtige Bücher nicht oder durch Kürzung verstümmelt erschienen sind.

Insgesamt eine eher dümmliche Polemik.

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