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KlausGraf meinte am 2009/02/27 11:26:
Feedback und weitere Infos
RA Stadler keift zurückt:

http://www.internet-law.de/2009/02/populismus-verdachtskundigung-herzlose.html

Wenn die Urteilsgründe noch nicht vorliegen, wieso können dann die Herren RA sicher sein, dass das Urteil in Ordnung geht?

Zur Sache auch:

http://www.spiegelfechter.com/wordpress/490/wenn-recht-zu-unrecht-wird 
Chris (Gast) antwortete am 2009/02/27 21:44:
Sofern der Bundestag
ein Änderungsgesetz zu § 626 III BGB verabschieden würde mit dem Wortlaut "Kündigungen die auf Diebstahl unter einem Wert von 3,- innerhalb eines Monates beruhen sind unwirksam." dann wäre alles anders.

Was ist damit sagen will ist: Die Gesamtheit der Bürger, ergo der Bundestag hat es in der Hand solche Gesetze zu machen. Richter richten sich nach den Gesetzen, egal welche es sind. 

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