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http://www.historischesarchivkoeln.de

Nur zwei Wochen nach dem ersten Treffen haben wir einen Kooperationsvertrag mit der Stadt Köln abschließen können, der die rechtliche Grundlage für den Ausbau des digitalen Historischen Archivs Köln bietet.

Der Kooperationsvertrag erlaubt allen Unterstützern des Stadtarchivs Kopien und digitale Bilder in dieses Archiv einzustellen. Darüber hinaus regelt der Kooperationsverstrag die enge Zusammenarbeit und anschließende Übergabe an das Historische Archiv der Stadt Köln unter Wahrung des Portalcharakters als ein offenes Bürgerarchiv.

Eingedenk der außerordentlichen Situation war dies nur möglich, weil alle Beteiligten von der Tragweite und dem Nutzen dieser Initiative für das Historische Archiv der Stadt Köln überzeugt sind.

Wörtlich heißt es im Kooperationsvertrag:

§ 2 Abs. 2: “Das Historische Archiv erlaubt jedem Nutzer, der sich mit seinem bürgerlichen Namen registriert hat, in das Portal seine Bestände an Vervielfältigungen und Abschriften entsprechend der Archivsystematik einzutragen und – falls vorhanden – in digitaler Form einzustellen. Das Einstellen ist keine Publikation des Nutzers im Sinne der Entgeltordnung des Historischen Archivs der Stadt Köln.”

§ 2 Abs. 5 “Das Historische Archiv beansprucht an einem Teil der Archivgüter Verwertungsrechte gemäß UrhG. Diese Archivgüter werden auf dem Portal gesondert gekennzeichnet und unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-NC, d. h. Namensnennungspflicht und keine kommerzielle Nutzung möglich, eingestellt.”

§ 2 Abs. 6 “prometheus e. V. und die Abt. Landesgeschichte weisen die Nutzer der Datenbank darauf hin, dass für jede über die Einstellung von Archivgütern hinausgehende weitere Nutzung die Entgeltordnung des Historischen Archivs der Stadt Köln in ihrer jeweils geltenden Fassung Anwendung findet.”

§ 6 Abs. 5: “Im Falle der Beendigung dieses Kooperationsvertrages wird das Historische Archiv die Initiative „Das digitale Historische Archiv Köln“ in einem eigenen Digitalisierungsprojekt unter Verwertung der bis dahin erzielten Ergebnisse weiterführen und den Charakter des unter §2 beschriebenen Portals bewahren.”


Glückwunsch! Daran kann man eigentlich nicht herummäkeln.

Gemeinfreies (Reproduktionen von gemeinfreien 2-D-Vorlagen) wird hoffentlich gemeinfrei bleiben. Mit CC-BY-NC kann man hinsichtlich geschützter Fotos leben, auch wenn das Bundesarchiv und die Fotothek weiter gegangen sind.
ebertplatz.de meinte am 2009/04/03 11:07:
„hoffentlich“
Mit Verlaub, aber es liest sich so, als habe das Archiv das Online-Projekt eingefangen.
„Gemeinfreies“ bezieht sich auf das Wenige, dass jetzt und in nächster Zeit online steht.
„weiterführen“ und „bewahren“ ? Noch weniger aussagekräftig geht es gar nicht.
Schade, dass nicht der ganze Vertrag online steht. 
 

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