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genea meinte am 2009/04/02 22:29:
Aus dem Tagungsbericht von Dr. Bettina Jörgens (Landesarchiv NRW Detmold)
Die von Herrn Lübben zitierte Argumentation mag spitzfindig sein, aber für den freieren Zugang zu den von den Kommunalarchiven ab 1.1.2009 nach dem neuen PStG zu übernehmenden Personenstandsunterlagen gibt es eine viel einfacherere und tragfähigere Argumentation, die von Frau Dr. Bettina Jörgens vom Landesarchiv (früher Personenstandsarchiv) Detmold dargelegt wurde.
http://www.nhv-ahnenforschung.de/Termine/Tagungsbericht2009.pdf unter Punkt 4):

"Die zu Archivgut gewordenen Personenstandsregister können deshalb nach 30, 80 bzw. 110 Jahren [nach dem Personenstandsgesetz - Anm.] frei benutzt werden. Dann sind
auch die archivgesetzlichen Sperrfristen für personenbezogenes Schriftgut abgelaufen. Das NRW Archivgesetz sieht beispielsweise folgende Fristen für personenbezogenes Schriftgut vor: 10 Jahre
nach dem Tod und, wenn das Sterbedatum nicht zu ermitteln ist, 90 Jahre nach Geburt. Da davon auszugehen ist, dass eine Person bei der Heirat mindestens 18 Jahre alt ist, sind 80 Jahre nach der
Eheschließung unbedenklich vorzulegen (vgl. § 7 Abs. 2 ArchG NW)."

Ich weiß nicht genau, was Herr Lübben im Endeffekt bezweckt, aber leider ist von Seiten kleinere Kommunalarchive in letzter Zeit argumentiert worden, dass Personenstandsunterlagen auch nach Ablauf der o.a. Fristen nur nach einer Durchsicht durch den Archivar vorgelegt werden könnten, z.B. wegen möglicher Randvermerke. Würde sich eine solche Argumentation durchsetzen, würde dies natürlich die Benutzung wieder erheblich erschweren und verteuern und m.E. auch dem Grundgedanken des mühsam erreichten neuen Personenstandsgesetzes widersprechen. 
genea (Gast) antwortete am 2009/04/03 07:59:
Der Tagungsbericht von Frau Dr. Jörgens bezieht sich wohlgemerkt nicht auf den Westfälischen Archivtag in Detmold, sondern auf das 5. Detmolder Sommergespräch am 27. August 2008 im Landesarchiv NRW Staats- und Personenstandsarchiv Detmold, wo aber die neu zu übernehmenden Personenstandsregister Schwerpunktthema waren. 

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