Vinzenz Lübben M.A. meinte am 2009/04/08 20:30:
Open Access contra Datenschutz
Liebe Kolleginnen und Kollegen,sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer von Archivalia,
mir geht es NICHT darum, den Zugang zu den Personenstandsregistern unnötig zu erschweren oder gar unmöglich zu machen, sondern darum, schutzwürdige Belange Dritter ausreichend zu würdigen! Diese wiegen im Zweifel nämlich viel schwerer!
Eine kritische Durchsicht der Personenstandsregister zeigt nämlich, dass diese etliche nach den Archivgesetzen noch gesperrte Informationen enthalten.
Beispiele:
1.) Es gibt Randvermerke, die häufig erst viel später an den Personenstandsurkunden angebracht wurden; manche auch erst 2008. Hierdurch verlängern sich die allgemeinen Sperrfristen entsprechend.
2.) In bestimmten Heiratsurkunden genannte Personen könnten heute noch leben!
3.) An zahlreichen Geburts- und Heiratsurkunden finden sich Randvermerke über Adoptionen. Da die Adoptierten wohl meistens jünger als ihre Adoptiveltern waren/sind, könnten auch diese teilweise noch leben. Darüber hinaus dürfen Auskünfte über Adoptionen nach § 61 (2) PStG "nur Behörden, den Annehmenden, deren Eltern, dem gesetzlichen Vertreter des Kindes und dem über sechzehn Jahre alten Kind selbst" gegeben werden. Außerdem ist § 1758 (1) BGB zu beachten. ("Tatsachen, die geeignet sind, die Annahme [also die Adoption] und ihre Umstände aufzudecken, dürfen ohne Zustimmung des Annehmenden und des Kindes nicht offenbart oder ausgeforscht werden ...")
Vor einer allzu unkritischen Vorlage der Personenstandsregister kann also nur eindringlich gewarnt werden!!!
Das Kommunalarchiv Minden wird seine Personenstandsregister daher in Kürze digitalisieren lassen, um diese dann - nach Schwärzung noch gesperrter Informationen - im Internet kostenlos zur Verfügung zu stellen.