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http://www.literaturkritik.de/public/rezension.php?rez_id=12963

Die Fragen von Thomas Anz sind weitaus interessanter als die unerträglich lavierenden Antworten des DFG-Gutachters. Auszug aus den Fragen:

Ein Forschungsprojekt wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft über drei Jahre hinweg mit insgesamt 250.000 EUR gefördert. Der weitaus größte Teil davon ist für Personalkosten vorgesehen. Damit die Ergebnisse des Projektes veröffentlicht werden können, stellt die DFG zusätzlich eine Publikationsbeihilfe von circa 2250 EUR zur Verfügung. Der Verlag verlangt diesen Betrag und meist noch einige tausend Euro darüber hinaus als Druckkostenzuschuss und rechnet bei seiner Kalkulation damit, dass etwa 200 Exemplare des gedruckten Buch von wissenschaftlichen Bibliotheken, also indirekt wiederum mit Hilfe von Steuergeldern, gekauft werden. Da die Auflage klein ist, hat das Buch einen hohen Ladenpreis von 120 EUR. Der Staat finanziert die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse also noch einmal mit einem Betrag von annähernd 24.000 EUR.

Für viele Wissenschaftsverlage ist die derartige Finanzierung durch Steuergelder die Existenzgrundlage. Einige leben davon mehr schlecht als recht, wenige sehr gut. Und manche betreiben, Sie haben darauf hingewiesen, bei der Kalkulation und beim Verkauf ihrer Bücher und Zeitschriften eine geradezu erpresserische Preispolitik, die für die chronisch unterfinanzierten Bibliotheken ruinös ist und die wissenschaftliche Kommunikation eher behindert als ermöglicht. Das wissenschaftliche Verlagswesen ist jedenfalls zu weiten Teilen staatlich subventioniert und belastet den öffentlichen Haushalt in einem Ausmaß, das vielen nicht mehr akzeptabel erscheint.


Gespräch mit Albrecht Götz von Olenhusen zu den juristischen Aspekten:

http://www.literaturkritik.de/public/rezension.php?rez_id=12964
 

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