JumpM (Gast) meinte am 2009/04/15 13:53:
Vermischung mehrere Aspekte
1. Die Konkreten Kritikpunkte haben nur indirekt mit CC-BY-SA vs. GFDL zu tun, sondern erst mal dem "kodifizieren" des Gentleman's Agreement.2. Grund für den Wechsel zu dieser Vorgehensweise ist der, dass auh der Status quo alles andere als der GFDL entspricht. Im Prinzip könnte dies auch unabhängig von einem Wechsel des Lizentierungspraxis stattfinden. Natürlich sieht die GFDL diese Art der Attribution nicht vor - aber sie sah auch nicht die gerade gelebte Praxis bei Wikipedia so vor. Dies ist ein Punkt, welcher in http://meta.wikimedia.org/wiki/Licensing_update/Questions_and_Answers/Oppositional_arguments unerwähnt bleibt: Eine Beibehaltung des Status quo ist per se nicht mehr oder besser lizenzkonform. Das dürfte Dir nach http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Historiograf/GNU_FDL_Highway_to_Hell_-_FAQ#Respektiert_die_Wikipedia_die_berechtigten_Autorenrechte_ihrer_Mitarbeiter.3F durchaus bekannt sein.
3. CC-BY-SA bietet in meinen Augen eine Chance, gelebte Praxis und die Bedingungen der Lizenz wieder wesentlich mehr in Einklang zu bekommen. Du bist anscheinend eher der Meinung es gibt gar keinen Ausweg: http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Historiograf/GNU_FDL_Highway_to_Hell_-_FAQ#Gibt_es_denn_gar_keine_Hoffnung.3F
4. Das Offline-Gehen der Wikipedia hätte auch nach gelebter Praxis zur Folge, dass die Lizenz nicht mehr ersichtlich ist - es sei denn, jeder Verweis auf die Wikipedia enthält (lizenzkonform) eine vollständige Kopie der GFDL und fügt neben der Referenz zum Artikel, Nennung der Autoren auch diesen Link zur lokalen Kopie der GFDL an. Dies dürfte ausser bei gedruckten Werken selten bis gar nicht der Fall sein.
5. Sind Neulizenzierungen bestehnder Inhalte enteignungen? Ich denke nur, wenn dies den Bedingungen wiederspricht, welche die Autoren zu Zeiten ihrer Edits akzeptiert haben. Nach GFDL 1.2 ohne neuere Versionen wäre dieser Wechsel zu CC-BY-SA in der Tat nicht möglich - genausowenig wie die Beibehaltung des Gentleman's Agreement oder Cut-n-Paste zwischen Artikeln. Nach GFDL 1.3 Absatz 11 hingegen ist der Wechsel nach CC-BY-SA möglich und die Umsetzung des Gentleman's Agreement möglich. Die Autoren haben ihre Edits aber seit jeher nicht nur unter die GFDL 1.2, sondern unter die GFDL 1.2 und jede neuere Version mit "similar spirit" gestellt. Das heisst, die Frage nach Enteignung oder nicht reduziert sich darauf, ob die GFDL 1.3 eine neuere Version der GFDL 1.2 mit "similar spirit" ist. Dies ist erst mal die zentrale Frage. Die mesiten würden heir vermutlich mit "ja" antworten, insbesondere, da sie von der FSF so bekanntgemacht wurde.
6. Dann kann man sich überlegen, ob das geplante Vorgehen durch Kritikpunkte gegen eine angestrebte GFDL 1.3 + CC-BY-SA Duallizenzierung verstossen. Wenn der Autor sich des Gentleman's Agreement bewusst gewesen sein muss, dann kann er eigentlich auch nicht einen Verstoß gegen die Attribution nach CC-BY-SA berufen - denn das Agreement würde ja eine Nennung des Links als hinreichende Attribution ansehen.
7. Viele Wikipedianer haben jahrelang an dem Projekt mitgearbeitet und mussten sich eigentlich des Gentleman's Agreement unter Missachtung der GFDL bewusst sein. Aber es wurde m.W. nie dagegen geklagt. Mehrheitlich wurde in dem Survey zur Attribution die nun angestrebte Lösung befürwortet. Dass diese nun so zur Abstimmung gelangt ohne die Wahl mehrerer Alternativen zu bieten ist somit nicht wirklich verwunderlich. Sollte es insgesamt zu einer Ablehnung kommen, kann ja noch immer eine andere, bessere Lösung gesucht werden. Laut http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Historiograf/GNU_FDL_Highway_to_Hell_-_FAQ#Gibt_es_denn_gar_keine_Hoffnung.3F scheinst Du aber nicht an eine bessere Lösung zu glauben. Insofern verwundert mich die Aufregung darüber.
KlausGraf antwortete am 2009/04/15 14:00:
Gentlemen Agreement
Unter WP:LB ist nachzulesen, dass das GA nicht anzuraten ist. Es kann daher nicht als Konsens gelten. Ich habe sehr wohl gegen eine GA-konforme Nutzung geklagt, musste aber aus formalen Gründen den Antrag auf eV zurückziehen lassen.