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Peter Glaser, Ex-Unterzeichner des Heidelberger Appells, wird vom Küchenradio ellenlang interviewt, wobei der Interviewer in Sachen Google Books erheblich kompetenter ist als Glaser:

http://kuechenradio.org/audio/090513_KR_Glaser.mp3
http://www.kuechenradio.org/wp/?p=391

Sehr treffend bemerkt der Interviewer, dass Glaser sich eigentlich nicht hinreichend über das Settlement informiert hat.

Damit steht er ja nun leider gar nicht allein, siehe nach wie vor:

http://archiv.twoday.net/stories/5607112/

Der Interviewer hält Glaser richtig vor, dass sich das ganze Settlement ausschließlich auf den Abruf in den USA bezieht. Das stimme ja nicht, meint Glaser, er habe Dissertationen von Leuten in Google Books gesehen, und das sei ja auch klar, wenn die Bayerische Staatsbibliothek Google scannen lässt.

Das ist einfach nur FALSCH: Die BSB hat Google KEINE Erlaubnis gegeben, nicht-gemeinfreie , noch geschützte Bestände zu scannen.

Glaser unterscheidet mal wieder nicht die Darbietungsformen.

Sind die Dissertationen von Google in US-Bibliotheken gescannt worden, dann sind sie nicht als Volltext, sondern nur als Schnipsel zugänglich. Seit vielen Jahren ist bekannt, dass Google das macht; 2006 hat die Wissenschaftliche Buchgesellschaft bereits einen Prozess dazu angestrengt; nach Hinweis des Gerichtes hat sie den Antrag auf einstweilige Verfügung zurückgezogen.

Ist mehr zugänglich, dann hat Google vom Verlag die Erlaubnis erhalten, eine eingeschränkte Vorschau anzubieten. Ob die Verlage dazu in jedem Fall befugt sind, ist eine andere Frage.
 

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