BCK meinte am 17. Mai, 21:13:
Diesen neuerlichen Sturm im Wasserglas,
noch dazu bei einer frischgebackenen LIS-Absolventin der Web 2.0 Generation, wird Roland Reuß sicher freudestrahlend verlinken, zumal auch gleich für die englische Fassung seines Appells Werbung gemacht wird. Steffi Schulz meint übrigens, dass eine Echtzeit-Videoübertragung gedruckter Werke keine Urheberrechte tangiere, "da keine digitalen Daten abgespeichert werden, sondern lediglich für den Augenblick der Nutzung zugänglich sind" bzw. "weil Inhalte live übertragen werden und keine Kopien im eigentlichen Sinne angefertigt werden". Bei dieser innovativen Dienstleistung von Bibliotheken könnte "das Umblättern durch Klicken eines Buttons realisiert werden". (Steffi Schulz, Innovative Dienstleistungen in Bibliotheken - Ansätze und Umsetzung an ausgewählten wissenschaftlichen Bibliotheken, Diplomarbeit FH Potsdam, FB Informationswissenschaften 2008, http://opus.kobv.de/fhpotsdam/volltexte/2008/84/, S. 64 f.). Die Fußnote 179 an dieser Stelle enthält auch die Antwort auf die Frage an Radio Eriwan, ob es dafür schon Beispiele gebe: Im Prinzip ja, dies findet schon in der UB Würzburg Anwendung - allerdings nicht durch Echtzeit-Videoübertragung, sondern durch Digitalisierung. Ach, hätte sich die UB Würzburg doch gleich für Echtzeit-Videoübertragung ihrer Lehrbücher anstelle der ohnehin schon ziemlich antiquiert anmutenden konventionellen Digitalisierung entschieden, dann hätte sie sich manchen Ärger mit dem Börsenverein ersparen können ...