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Wolf Thomas meinte am 21. Jun, 15:43:
Kamenz und die Staatskanzlei
" ..... Er verweist auf ein im Kreisarchiv Kamenz aufgefundenes Protokoll einer Sitzung des Rates des Kreises vom 7. Dezember 1989. Unter Tagesordnungspunkt 3 wird dort der „Antrag auf Entzug des Eigentumsrechtes“ eines Hauses in Kamenz bestätigt. Tillich hat laut Anwesenheitsliste an der Sitzung teilgenommen und sei damit – obwohl die Sache nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fiel – nach Nolles Lesart an einer Enteignung beteiligt gewesen. In der DDR waren solche Enteignungen von Immobilien, deren Besitzer in die Bundesrepublik geflüchtet waren, gesetzlich geregelt. ...."
Falls es eine öffentliche Sitzung war, warum muss es dann an die Staatskanzlei gemeldet werden? Der Landrat hätte ferner eine "Fristverkürzung" in eigener Zuständigkeit entscheiden können. Klarer ist politische Einflussnahme nicht nachweisbar.
Quelle:
http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Sachsen-CDU-SPD;art122,2827895 

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