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Wolf Thomas meinte am 25. Jun, 22:17:
Akten zum Fall verschwunden?
"Die Enteignung ist nicht der einzige Vorwurf, den die "Welt" erhebt. Die Zeitung berichtet auch von verschwundenen Akten im Landratsamt Kamenz, die zur Enteignung angelegt wurden. Lediglich ein Deckblatt gebe es noch. Dabei soll ein Archivnutzer die Akten noch im November vergangenen Jahres eingesehen haben.

Das mittlerweile für das Archiv zuständige Landratsamt Bautzen wies diese Berichte zurück. In einer knappen Pressemitteilung versicherte es, die Unterlagen seien vollständig. Die Angaben können derzeit nicht geprüft werden, da das Archiv wegen Sanierungsarbeiten nicht zugänglich ist.

Nach Informationen der "Dresdner Morgenpost" hatte das Archiv die Sächsische Staatskanzlei über die Recherchen der Reporter informiert. Die Staatskanzlei selbst bestätigte, dass im November ein Mitarbeiter das Archiv nach Akten mit dem Namen Tillich durchsucht habe. Ihm seien aber nur Kopien ausgehändigt wurden. Anlass waren Vorwürfe, Tillich würde seine Verstrickung in das DDR-System verschweigen (1)
Von dem Vorgang findet sich heute nur noch das Deckblatt der Akte - der anhängende Teil mit der Begründung und weiteren Details fehlt im Kamenzer Kreisarchiv (Morgenpost berichtete).

Während ein Mitarbeiter von Karl Nolle (SPD) die Akte im vorigen November noch komplett las, erhielt ein Welt-Reporter vorige Woche nur die Kopie des Deckblattes - der Rest fehlte. Zwischen den beiden war ein Mitarbeiter der Staatskanzlei im Archiv. Er erhielt Aktenkopien. Welche und wie viel, dass verrät die Staatskanzlei trotz mehrfacher schriftlicher Anfragen nicht.

Nun könnte der Grund gefunden sein, warum die Akte leer ist! Wie die „Welt“ heute schreibt, machte der Kamenzer Kreistag am 23. Januar 1991 - nur drei Monate nach der Wiedervereinigung - die Enteignung rückgängig. In den Rückabwicklungs-Akten steht, dass die Enteignung „nicht den Bestimmungen“ des DDR-Rechts entsprach. Der Willkür-Entscheidung stimmte Tillich also mit zu!

Die sofortige Information der Staatskanzlei durch das Archiv über die Recherchen in Kamenz, versucht die Staatskanzlei mit Bezug auf das Stasi-Unterlagengesetz und die Gemeindeordnung zu rechtfertigen. Jochen Rozek, Verwaltungsrechts-Professor an der Uni Leipzig: „Bei den Akten des Kreisarchives dürfte es sich nicht um Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes handeln. Der Umgang richtet sich daher nach den Regeln des Archivgesetzes. Der Verweis auf die Regelungen der kommunalen Rechtsaufsicht in Gemeindeordnung liegt neben der Sache.“

Eine Informationspflicht gab es demnach nicht. Wenn überhaupt, dann hätte das Archiv nur die Landesdirektion als Rechtsaufsichtsbehörde informieren dürfen. Rozek: „Die Staatskanzlei ist keine Rechtsaufsichtsbehörde.“(2)
Quelle:
(1) http://www.mdr.de/sachsen/6468404.html
(2) http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2190800 

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