BCK meinte am 2009/10/31 12:26:
Danke für die Anregung
Wir haben jetzt Herrn Prof. Quarthal gebeten, uns auch für seine seit 1995 publizierten Aufsätze ein einfaches Nutzungsrecht für unseren Open access Schriftenserver OPUS zu übertragen, insoweit § 38 UrhG greift und er keinen expliziten Verlagsvertrag unterschrieben hat, der dem Verlag ein ausschließliches Nutzungsrecht einräumt. Er hat dem zugestimmt und die Texte werden nach erfolgter Rechteübertragung gescannt und OCR behandelt auf OPUS verfügbar gemacht. Außerdem soll die Bibliographie auf der Homepage der Abt. für Landesgeschichte mit Links nach OPUS versehen werden. Wir werden das gleiche nach und nach auch für andere Mitglieder der Universität versuchen, die uns bereits Rechte übertragen haben - zunächst für Autoren im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften, wo die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte per Verlagsvertrag in der Vergangenheit eher unüblich war.