Julia (Gast) meinte am 2009/11/06 09:41:
Die Behauptung, "das war nichts anderes als eine Presseschau", ist aber ganz schön arg verkürzt! Selbst Kritiker der Frau S. - wie z.B. Stefan Niggemeier in seinem Blog - räumten schnell ein, dass die zitierte Passage viel zu viel Text war, um noch als "Zitat" gelten zu können. Da schreibt jemand ein paar einleitende Worte und bedient sich dann großzügig am geistigen Eigentum einer anderen Person, und zwar SEHR großzügig. Mit Zitieren hat das nichts zu tun, und auch eine Presseschau ist was anderes, nämlich, siehe Ihr eigenes Zitat, eine "auszugsweise (!) Widergabe".Auf einem anderen Blatt steht die Frage, ob Frau S. in der Vehemenz ihrer Reaktion angemessen reagiert hat. Finde ich persönlich nicht, sie hat imho mit Kanonen auf Spatzen geschossen und weit überzogen. Aber wenn sich jeder wie in einem Selbstbedienungsladen einfach gratis an ganzen Passagen eines Journalisten oder Texters vergreifen dürfe, ohne dass dieser eine Handhabe dagegen hätte, dann sähe es düster aus für die schreibende Zunft. Auch die Zweitverwetung eines bereits veröffentlichten Textes ist eine Nutzung, für die ein Nutzungshonorar fällig wird (es sei denn, der geistige Eigentümer stellt ihn kostenlos zur Verfügung).