Kuhlen (Gast) meinte am 2009/11/23 07:51:
Ein Index eine Vervielfältigung?
Der Kommentar zu § 44a von KG leuchtet ein. Es gibt bislang im deutschen Recht keine Schranke, die explizit das Erstellen von Suchindices für Suchmaschinen erlaubt. Meine für mich noch nicht gelöste Frage ist, ob das Erstellen eines Suchindex überhaupt als Vervielfältigung angesehen werden kann bzw. einer Schranke bedarf. Rechtlich ist das bei Googel ohnehin nur in den USA relevant (oder?), und da scheint die normative Interpretation des Rechts zu dem Ergebnis zu kommen, dass Suchmaschinen im öffentlichen Interesse sind und daher das Kopieren durch Scannen nur als vorübergehende Handlung angesehen wird, die für den Zweck des eigentlichen Ziels, den Index, gerechtfertigt ist. Es braucht da also keine eigene Schranke.
KlausGraf antwortete am 2009/11/23 13:00:
Vervielfältigung
Wenn die Vervielfältigung durch eine Suchmaschine "in den USA" erfolgt, dann ist deutsches Recht nicht tangiert. Aber anders als bei dem physischen Scannen kann man natürlich auch die Auffassung vertreten, dass die Vervielfältigung einer Internetseite Inlandsbezug hat. Aber es gibt ja auch deutschsprachige Suchmaschinen, die eine entsprechende Schrankenbestimmung benötigen würden. Derzeit diskutiert wird das Problem nur bei den Bildersuchmaschinen (mit den verschiedensten Lösungen, falls man sie für zulässig hält), aber eigentlich stellt es sich auch bei den Textsuchmaschinen. Wenn es eine robots.txt-Datei gibt, kann man eine konkludente Einwilligung ins Harvesten konstruieren - aber sonst?Zur Thematik des Google-Cache:
http://www.jurpc.de/aufsatz/20020029.htm
Schnipseldarstellung vom EuGH bewertet
http://archiv.twoday.net/stories/5855439/