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Matthias Ulmer (Gast) meinte am 2009/12/02 18:03:
Vielen Dank, Herr Graf, für die Klarstellung. Ich war so verblüfft von der Meldung, dass ich ins Zweifeln gekommen bin, ob man vielleicht wirklich eine Weiternutzung verbieten oder einschränken darf.
Es gibt doch auch keinen Sinn, wenn man die Verbreitung und den Zugang fördern will, dass man dann die Nutzung für kommerzielle Zwecke verbietet. Vermutlich wird es keine geben. Aber wenn doch, dann ist das ja ein mehr an Nutzung und Verbreitung. Was spricht denn da dagegen? 
Matthias Urlichs (Gast) antwortete am 2009/12/02 20:08:
klar, nur
dass ein Großteil der Wissenschaft den Kommerz, und somit auch eine kommerzielle Weiterverwertung der genutzten Inhalte, scheut wie der Teufel das Weihwasser.
Insofern kann man dem Autor entweder Unwissen unterstellen – oder die Absicht, durch gezielte Fehlinformationen die Nutzung der ihm genehmen Lizenz zu pushen.
Was davon zutrifft, dazu verkneife ich mier hier mal eine öffentliche Meinungsäußerung. 
KlausGraf antwortete am 2009/12/02 20:16:
Man lese mal meinen PiratK-UrhG zu § 53 UrhG
Der Bundesrat sieht die Erarbeitung eines wissenschaftlichen Beitrags, der in einer kommerzeillen Zeitschrift erscheint, als kommerziellen Zweck an, für den man dann z.B. nicht zu wiss. Zwecken Kopien erstellen darf. Selbstverständlich ist eine wissenschaftliche Edition, die in einem kommerziellen Verlag erscheint (was bei den meisten Editionen der Fall sein dürfte), kein Fall für "NC". 
Tobias Kemper (Gast) antwortete am 2009/12/02 21:38:
Absurd
Aber es wäre doch absurd, einen wissenschaftlichen Aufsatz oder eine Monographie - für die der Verfasser im Zweifel draufzahlt, zumindest nichts oder allenfalls 2,50 Euro bekommt - als kommerziell zu bewerten! Dann dürfte man - hier zumindest - keine Fernleihe mehr tätigen, denn bei der Bestellung muss man den Button aktivieren, dass man versichert, die Bestellung nur zu nicht-kommerziellen Zwecken zu tätigen. 
KlausGraf antwortete am 2009/12/02 22:11:
Stimmt, das ist absurd
Aber wenn der Bundesrat damit argumentiert, ist es zumindest etwas, was in den kranken Köpfen der Rechteverwerter im Hinterstübchen präsent ist. 

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