Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
Digitale Bibliotheken
Digitale Unterlagen
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 

Angstschleuder twitterte das Verbot aller privaten elektronischen Geräte im Hofer Stadtarchiv auf dem Verordnungsweg durch den Bürgermeister.
Die auf der Homepage der Stadt abrufbare Benutzungsordnung (PDF) lässt ein solch rigides Vorgehen nicht erkennen: " ...§ 8 (5) Die Verwendung von technischen Geräten bei der Benutzung, wie Schreibmaschine, Diktiergerät, Computer oder beleuchtete Leselupe, bedarf besonderer Genehmigung.
Diese kann nur erteilt werden, wenn durch die Verwendung der Geräte weder der Erhaltungszustand von Unterlagen gefährdet noch der geordnete Ablauf der Benützung gestört wird. ...."
.

Eine Klärung wurde nachgefragt.

Nachtrag 04.02.2010:
Zur Rücknahme des Notebookverbots s. http://archiv.twoday.net/stories/6171535/

Name

Url

Meine Eingaben merken?

Titel:

Text:


JCaptcha - du musst dieses Bild lesen können, um das Formular abschicken zu können
Neues Bild

 

 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma