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Es geht nicht nur um Lorenz Fries, aber das folgende ist schlimm genug.

http://d-nb.info/gnd/118536028

Straßburger Arzt und Würzburger Sekretär sind definitiv zwei Personen. War wohl wieder die unfähige BSB München, die bei den Straßburger Drucken im VD 16 die falsche PND vergeben hat:

118536028

Der Schaden ist unübersehbar: einer der wichtigsten Landes-Chronisten des 16. Jahrhunderts, bekannt als Lorenz Fries wird mit einem Straßburger Arzt Laurentius Fries, der gedruckte Werke veröffentlichte, in einen Topf geworfen. Das ist schlicht und einfach skandalös und unentschuldbar.

http://de.wikisource.org/wiki/ADB:Fries,_Lorenz_(Arzt) +ca. 1531
http://de.wikisource.org/wiki/ADB:Fries,_Lorenz_(Chronist) +1550
Michael (Gast) meinte am 2010/01/31 23:21:
Archivalia übertreibt wieder mal ...
Grob fahrlässig schließlich handelt derjenige, der die erforderliche Sorgfalt gröblich, im hohen Grade außer Acht läßt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müßte. Grob fahrlässig sind "schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzungen, die das gewöhnliche Maß erheblich übersteigen". Grob fahrlässig ist derjenige, der "unbekümmert und leichtfertig handelt" bzw. "die Sorgfalt außer Acht läßt, die sich aus den nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens als auffallende Sorglosigkeit heraushebt". Grob fahrlässig handelt schließlich derjenige, der "einfachste Überlegungen nicht anstellt und keine Maßnahmen ergreift, die jedermann einleuchten müssen" . 
KlausGraf antwortete am 2010/01/31 23:32:
Da ist nichts übertrieben
Wenn man nicht davon ausgeht, dass Grenzdebile in der PND-Stelle arbeiten, dann sollte man die einfachste Überlegung anstellen, dass die Existenz von zwei Lorenz Fries in der ADB die gebotene Vorsicht auslöst. Wir sprechen hier nicht von Teilnehmern am Straßenverkehr oder von Archivalia-Kommentatoren, die wie Sie ohne jegliche Kompetenz etwas absondern dürfen, sondern von Bibliothekaren, deren Job es ist, Personen zu identifizieren. Unter den gegebenen Umständen müsste jedem solchen Bibliothekar einleuchten, dass Namensgleichheiten eine besondere Gefahrenlage indizieren. Wenn ich merke, dass am Straßenrand ein Kind spielt, müssen bei jedem, auch demjenigen, der einen IQ unter 80 hat und trotzdem einen Führerschein, die Alarmlampen angehen. Wenn ich sehe, dass in der Reihe der Namensformen Colmar und Straßburg als Herkunftsorte stehen und ich dies nicht mit dem Geburtsort Bad Mergentheim vergleiche bzw. eine Prüfung in Gang setze, ob da alles richtig ist, dann würde ich dies vielleicht bei einem Hauptschulabsolventen durchgehen lassen. Bei einem Bibliothekar, der die wichtigste Personennamens-Datei im deutschsprachigen Bereich betreut, aber ganz sicher nicht. 
32X (Gast) meinte am 2010/02/01 20:52:
Links
Könnte ich die schließende Klammer noch jeweils innerhalb der WS-links haben?

Was den Fehler betrifft: Wo Leute arbeiten, passieren Fehler. Wenn diese bemerkt werden, kann man der DNB das per E-Mail mitteilen, in der Regel erfolgt die Korrektur dann innerhalb eines Werktages. 
KlausGraf antwortete am 2010/02/01 21:35:
Mit der Einstellung kann man alles entschuldigen
Es gibt entschuldbare Fehler (die mache ich auch) und unentschuldbare (die mache ich nicht ;-) Aber nachdem mir rotzfrech der Bescheid der BSB mitgeteilt wurde, Nicolaus Vischel und Nicolaus von Heiligenkreuz seien wohl 2 Personen (obwohl man nur ins Verfasserlexikon schauen müsste statt nur ins Deutsche Biographische Archiv), ist mein Vertrauensvorschuss für die PND aufgebracht. Wenn unsere Steuergelder für notorische Inkompetenz verschleudert werden, dann ist das nicht, worüber ich hinweggehen möchte.

Klammern: Machen Sie sie doch selber dran. 
Kolja (Gast) meinte am 2011/07/17 17:50:
Grob fahrlässiges Schreien
Die Abk. PND steht für Personennamendatei. Die Bibliothek normt keine Personen, was die Betroffenen vermutlich auch nicht schätzen würden. 
KlausGraf antwortete am 2011/07/17 18:04:
Dümmer gehts nimmer
Die PND dient der Normung, also ist es eine Norm-Datei. 
 

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