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http://blog.beck.de/2010/02/09/landgericht-koeln-und-strassenfotos

Das Landgericht Köln hatte über http://www.bilderbuch-koeln.de zu befinden. Dort wird Google Maps eingesetzt;

die Fotos stammen von diversen Nutzern. Das Gericht befand mit Urteil vom 13. Januar 2010 (28 O 578/09):

1. Wer im Netz Fotos von Strassenzügen mit Informationen zu Hintergründen von Stadtgeschichte oder Architektur
verbindet, kann sich auf das Medienprivileg des § 41 BDSG berufen.

2. Losgelöst davon ist eine Verwendung des Bildmaterials nach § 29 Abs. 2 BDSG unter Berücksichtigung der insoweit vorrangigen
Kommunikationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) zulässig.


Volltext:
http://www.telemedicus.info/urteile/Datenschutzrecht/982-LG-Koeln-Az-28-O-57809-Fotos-von-Strassen-und-Gebaeuden-Bilderbuch-Koeln.html

Dem Ergebnis ist zuzustimmen. Ich halte es aber für im Ansatz verfehlt, in der Abbildung eines Hauses mit Straße und Hausnummer ein personenbezogenes Datum des Hauseigentümers zu sehen. Wieso nicht auch der Mieter oder dort Beschäftigten?

Zu Streetview:
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview
http://www.urheberrecht.org/news/3865/

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