Wolf Thomas (Gast) meinte am 2010/03/07 12:28:
Weiterhin anonymisiert anzubieten: Unterlagen von Beratungsstellen
Diese Unterlagen müssen aber anonymisiert werden. Sind diese Unterlagen nicht analog denen der Gesundheitseinrichtungen zu behandeln?
KlausGraf antwortete am 2010/03/07 14:40:
Nein
Es bleibt bei der bisherigen Rechtslage. Unterlagen aus Beratungsstellen (Eheberatung, Suchtberatung, Psychotherapeutische Beratungsstellen der Hochschulen usw.) dürfen nur anonymisiert angeboten werden.