Erich Weichselgartner schrieb in INETBIB:
> Wer archiviert AV-Medien nachhaltig?
>
> Im Internet sind zunehmend frei zugängliche Audio- oder
> Video-Beiträge
> zu finden, die für Forschung und Lehre relevant sind. Für
> die
> Psychologie weisen wir interessante Fundstücke in einem
> Blog nach:
> http://newmedia.zpid.de/
>
> Manches Juwel findet man in den Mediatheken des
> öffentlich-rechtlichen
> Rundfunks. Doch laut Zwölften Rundfunkstaatsvertrag
> dürfen die meisten
> Inhalte nur noch eine begrenzte Zeit im Netz bleiben,
> Bildungsinhalte
> zum Beispiel fünf Jahre. Die Frankfurter Allgemeine
> Sonntagszeitung
> (18.7.2010) bezeichnet das als "Irrwitz":
> http://bit.ly/9rbzKK
>
> Wie kann eine dauerhafte Verfügbarkeit solcher Inhalte
> sichergestellt
> werden? Unterliegen sie als Netzpublikationen dem Gesetz
> über die
> Deutsche Nationalbibliothek? Werden sie dort nachhaltig
> archiviert? Gibt
> es andere (Archivierungs-) Konzepte, die auch die
> Zugänglichkeit bewahren?
Meine Stellungnahme:
Moeglicherweise nimmt Herr Steinhauer auch hier Stellung: http://archiv.twoday.net/stories/6364967/
Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/6432967/
http://archiv.twoday.net/stories/6347223/ (wo die Frage aufgeworfen wird, wieso die Rundfunkanstalten eigene Inhalte nicht unter CC-Lizenzen stellen und so ein Spiegeln durch andere Anbieter ermoeglichen. Das CC-Pilotprojekt des NDR ist anscheinend - nach den Daten der Sendungen zu urteilen - sanft entschlafen:
http://www1.ndr.de/ratgeber/technik/creativecommonsindex2.html )
> Wer archiviert AV-Medien nachhaltig?
>
> Im Internet sind zunehmend frei zugängliche Audio- oder
> Video-Beiträge
> zu finden, die für Forschung und Lehre relevant sind. Für
> die
> Psychologie weisen wir interessante Fundstücke in einem
> Blog nach:
> http://newmedia.zpid.de/
>
> Manches Juwel findet man in den Mediatheken des
> öffentlich-rechtlichen
> Rundfunks. Doch laut Zwölften Rundfunkstaatsvertrag
> dürfen die meisten
> Inhalte nur noch eine begrenzte Zeit im Netz bleiben,
> Bildungsinhalte
> zum Beispiel fünf Jahre. Die Frankfurter Allgemeine
> Sonntagszeitung
> (18.7.2010) bezeichnet das als "Irrwitz":
> http://bit.ly/9rbzKK
>
> Wie kann eine dauerhafte Verfügbarkeit solcher Inhalte
> sichergestellt
> werden? Unterliegen sie als Netzpublikationen dem Gesetz
> über die
> Deutsche Nationalbibliothek? Werden sie dort nachhaltig
> archiviert? Gibt
> es andere (Archivierungs-) Konzepte, die auch die
> Zugänglichkeit bewahren?
Meine Stellungnahme:
Moeglicherweise nimmt Herr Steinhauer auch hier Stellung: http://archiv.twoday.net/stories/6364967/
Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/6432967/
http://archiv.twoday.net/stories/6347223/ (wo die Frage aufgeworfen wird, wieso die Rundfunkanstalten eigene Inhalte nicht unter CC-Lizenzen stellen und so ein Spiegeln durch andere Anbieter ermoeglichen. Das CC-Pilotprojekt des NDR ist anscheinend - nach den Daten der Sendungen zu urteilen - sanft entschlafen:
http://www1.ndr.de/ratgeber/technik/creativecommonsindex2.html )
KlausGraf - am Mittwoch, 28. Juli 2010, 18:20 - Rubrik: Webarchivierung