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http://netzpolitik.org/2012/interesse-am-gutachten-zur-abgeordnetenkorruption/

Stefan Wehrmeyer hat eine Anfrage nach dem Gutachten gestellt und es für die private Einsicht erhalten. Er hat es auch schon eingescannt und würde es am liebsten als PDF online zu stellen. Aber der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat ihm die Veröffentlichung verboten und droht bei Zuwiderhandlung mit zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen.

Angeblich hat der Wissenschaftliche Dienst ein Urheberrecht auf alle Gutachten und somit könnte er entscheiden, ob und wer diese Gutachten veröffentlichen darf. Leider ist nur ein Bruchteil aller Gutachten, auf deren Grundlage unsere Bundestagsabgeordneten immerhin ihre Entscheidungen fällen, öffentlich verfügbar. Damit andere möglichst einfachen und legalen Zugang zu diesem Dokument erhalten können, gibt es auf FragDenStaat.de jetzt für Nutzer die Möglichkeit mit einem Klick die gleiche Anfrage in ihrem Namen zu stellen.

Es wurde auch vorgeschlagen, das Gutachten zu leaken, also anonym online zu verbreiten. Viel interessanter ist es den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags dazu zu bringen, seine Gutachten selbst online zu stellen. Was sollte eigentlich dagegen sprechen? Und was ist überzeugender, als wenn möglichst viele Bürger Interesse an diesen Gutachten zeigen und sie anfragen?


Update:
http://archiv.twoday.net/stories/156270567/
 

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