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http://causaschavan.wordpress.com/2014/04/14/ganz-uble-klatsche-schavan-urteil-im-vollen-wortlaut-veroffentlicht/#more-5041

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2014/15_K_2271_13_Urteil_20140320.html

Zitat:

"Die vom Fakultätsrat dem Fehlverhalten, das der Klägerin mit Blick auf den quantitativen und qualitativen Umfang der aufgedeckten Täuschung vorzuwerfen ist, beigemessene Schwere, stellt einen rechtlich zu billigenden Anlass dar, der betroffenen Promotionsleistung ihre Funktionstauglichkeit als Teil des wissenschaftlichen Diskurses zu entziehen. Gravierende Fälle wissenschaftlicher Unredlichkeit bedürfen einer wirkungsvollen Sanktionsmöglichkeit, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wissenschaft nicht zu beschädigen und die Vertrauensbasis der Wissenschaftler untereinander zu erhalten, ohne die erfolgreiche wissenschaftliche Arbeit nicht möglich ist. Anlass, stattdessen etwaige mildere Mittel, z.B. in Gestalt einer Rüge, zu erwägen, bestand deshalb für den Fakultätsrat nicht. Abgesehen davon enthält weder die Promotionsordnung eine Ermächtigungsgrundlage hierzu, noch ist eine solche sonst ersichtlich."

Dazu siehe auch die Causa Schwerhoff
http://archiv.twoday.net/stories/97013509/
 

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