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Archiv - Recht - Geschichte. Festschrift für Rainer Polley, hrsg. von Irmgard Christa Becker u.a. (= Veröffentlichungen der Archivschule Marburg 59). Marburg: Archivschule 2014. 482 S., einige SW-Abbildungen. 35,80 EUR.

Dass man diesen bunten Aufsatz-Strauß für den liebenswürdigen Betreuer vieler Archivschul-Jahrgänge nicht Open Access publizierte, zeigt, wie wenig dieses Prinzip an der wichtigsten Ausbildungsinstitution des deutschen Archivwesens gilt. Von "zwahlreichen [sic!] Aufsätzen" ist in Beckers Vorwort die Rede (S. 14), aber ein Schriftenverzeichnis des Jubilars wird schmerzlich vermisst. Schlechtem Festschriften-Brauch gemäß gibt es auch kein Register.

Das Vorwort (und ein Inhaltsverzeichnis) ist online unter
https://internet.archivschule.uni-marburg.de/shop/index.php?id_product=44&controller=product

Ziemlich unverblümt wendet sich der ehemalige Präsident des Bundesarchivs, Hartmut Weber in seinem Beitrag "Die Faszination der Archive für die Erinnerungskultur" gegen moderne kulturwissenschaftliche Zumutungen. ""Ein Archiv ist ein Archiv wie eine Rose eben eine Rose ist" (S. 42). Das wird man sich merken müssen.

2012 verabschiedeten sich die drei letzten Alexianer-Brüder aus Neuss. Der erste Nachweis der Neusser Begarden-Niederlassung stammt aus dem Jahr 1451. Über ihre Geschichte und Archivbestände unterrichtet Reimund Haas.

Der greise Dokorvater Polleys, der Rechtshistoriker Hans Hattenhauer, ließ es sich nicht nehmen, eine Studie "Rom, das Reich und die Archivare" beizusteuern. Es geht auch um die frühneuzeitliche Abgrenzung von Registratur und Archiv und das "Jus archivi".

1920 bis 1922 war Albert Brackmann, den man in den letzten Jahren vor allem negativ als NS-Anhänger wahrgenommen hat, Professor in Marburg. Gerhard Menk schildert detailverliebt diesen Zeitraum, erfreulicherweise nicht ohne Augenmerk für die damaligen antisemitischen Tendenzen.

Georg Winters 1960 erschienene Übersetzung von Theodore R. Schellenbergs Klassiker "Modern Archives" ist das Thema von Angelika Menne-Haaritz. Sie wertet insbesondere den Nachlass Winters im Bundesarchiv aus.

Einen herausragenden Beitrag schrieb Herbert Günther: Archive und Verwaltung oder: Über die Grenzen des Archivrechts (S. 195-242). Die Archive können nicht darauf vertrauen, "dass die anbietungspflichtigen Stellen ihrer Aktenführungs-, Anbietungs- und Übergabeverantwortung ohne weiteres gerecht werden" (S. 209). Es geht um ordnungsgemäße Aktenführung (Urteile dazu: S. 216 Anm. 54), aber auch um die rechtswidrige und ärgerliche Übergabe amtlicher Unterlagen von Regierungsmitgliedern an nicht-zuständige, insbesondere Partei-Archive. Mit Ernüchterung liest man, dass Günther bei Aktenvernichtungen der Verwaltung die Anwendbarkeit der Verwahrungsbruch-Paragraphs verneint und auch Sachbeschädigung oder Urkundenunterdrückung als mögliche Tatbestände ausschließt. Das Strafrecht kommt den Archiven nach Ansicht Günthers nicht zu Hilfe! Wenn dem so ist, dann muss de lege ferenda etwas geändert werden. Günther geht auch auf die Benutzung von Archivgut durch die Verwaltung ein und macht auf eine unveröffentlichte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. März 2012 (6 A 2.11) aufmerksam, das in der Vorlage von Unterlagen in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss keine archivrechtliche Nutzung sieht.

[Text des Beschlusses:
http://archiv.twoday.net/stories/956277393/ ]

Ganz als Manager präsentiert sich Andreas Hedwig: "Archivrecht und betriebswirtschaftliches Management - Kostenbewusstsein als Kriterium für das neue Hessische Archivgesetz".

Schwere kanonistische Kost serviert Udo Schäfer: "Verschriftlichung von Verfahrenshandlungen vor kirchlichen Gerichten durch Protokollierung. Der Kanon X 2.19.11 und seine Interpretation durch die mittelalterliche Kanonistik". Einen Fehlgriff sehe ich in der Begriffsbildung "Verschriftlichung der Schriftlichkeit" (S. 293-308). Zum größeren Zusammenhang siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/894831527/

Eine Fallstudie zu lokalem Notgeld in Sooden-Allendorf (Werra) legt Niklot Klüßendorf vor.

Mir nicht bekannt war der pharmaziehistorische Lehrauftrag Polleys in Marburg. Christoph Friedrich unterstreicht daher anhand von Korpora aus dem 19. Jahrhundert den Quellenwert von Apothekerbriefen nicht nur für die Pharmaziegeschichte.

Im Jahr 1900 wandte sich die ungarische Stadt Hermannstadt, der das Ortsnamensgesetz 1897 den magyarischen Namen Nagyszeben diktiert hatte, mit der Bitte um Stellungnahme an mehrere deutsche Akademien. Rudolf Benl behandelt den Konflikt um die Namensmagyarisierung und ediert S. 387-396 fünf einschlägige Dokumente.

Uwe Bake hat im Staatsarchiv Darmstadt zwei Reiseberichte über führende (überwiegend protestantische) Universitäten im Alten Reich und ihre juristischen Fakultäten gefunden, die 1784 von Johann Anzmann und Christoph Wiese vorgelegt wurden. Sie sollten bei der Reform der Mainzer Universität helfen. Die bedeutsame Quelle wird S. 420-479 abgedruckt. Auch die Bibliotheksverhältnisse werden jeweils kurz gewürdigt. Besuchte Orte: Altdorf, Berlin, Kassel, Gießen, Göttingen, Halle, Helmstedt, Leipzig, Marburg, Stuttgart, Tübingen, Wittenberg, Wetzlar, Erfurt, Jena, Bamberg, Erlangen, Würzburg.

 

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