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http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20140132

Eine hochinteressante Statistik (Stand: Juli 2014) von RA Lorenz, der 2009 - 2013 rund 700 Filesharing-Fälle bearbeitet hat.

Einige Auszüge:

"Wie die Statistik zeigt, sind die Gerichtsverfahren wegen der Teilnahme an Tauschbörsen außerordentlich selten. Das gilt jedenfalls dann, wenn der angebliche Rechtsverletzer frühzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragt. In diesem Fall liegt die Wahrscheinlichkeit verklagt zu werden unter 3 %. Bei den Fällen, in denen Klagen erhoben wurden, waren die Abgemahnten in 28,6 % der Fälle außergerichtlich nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten. Sie hatten zunächst selber an die abmahnende Kanzlei geschrieben oder gar nicht auf die Abmahnung reagiert. Erst nach Zustellung der Klageschrift bzw. des Mahnbescheids bzw. der Anspruchsbegründung haben die Abgemahnten einen Anwalt konsultiert. Das zeigt, dass sich die Rechteinhaber auch gerne schwache Gegner aussuchen, die sie verklagen. [...]

Regelmäßig wird auch auf die strafrechtlichen Folgen verwiesen. Es ist durchaus richtig, dass die Teilnahme an Tauschbörsen gemäß § 106 UrhG strafbar ist, wenn urheberrechtlich geschützte Werke getauscht werden. Die Strafverfahren werden jedoch in der Regel sofort eingestellt. Verschiedene Staatsanwaltschaften haben schon vor einigen Jahren beschlossen nur noch große Fälle zu verfolgen [...].

Weiterhin auffallend ist, dass keine einzige einstweilige Verfügung beantragt wurde. Ferner ist in keinem einzigen gerichtlichen Verfahren der Unterlassungsanspruch eingeklagt worden. Letzteres hängt damit zusammen, dass in 85,7 % der Gerichtsverfahren die Abgemahnten bereits nach der Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben hatten. In diesen Fällen brauchte dann nur noch über die Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche entschieden zu werden."
Bärbel (Gast) meinte am 2014/08/29 23:45:
Unschöne Statistik...
Ich arbeite in einer der "Abmahnkanzleien".
interessant an der Statistik des Kollegen ist, dass ca 35% der Abgemahnten Täter sein sollen - bei uns behaupten ca. 98%, dass sie total unschuldig sind... Und bringen alle Argumente vor, die es gibt: verheiratet, Kinder, WLAN.... Mit Wahrheit hat das nichts mehr zu tun, und dann verwundert es, das kaum geklagt wird? Erfolgschancen, selbst wenn man meint zu Wissen, dass der Abgemahnte lügt liegen bei wenigen Prozent.
Interessant auch, dass 51% gar nichts bezahlen... Wenn wir mal von den 35% Tätern ausgehen, dann steht es um das Urheberrecht in Deutschland nicht gut... Wissentlich einer Rechtsverletzung gar nichts, nicht mal ein bisschen, zu zahlen und über den Rechteinhaber herzuziehen. Von den 35% werden wohl kaum alle gegenüber dem Abmahner die Wahrheit sagen... Wie gesagt, bei uns melden sich ganz ganz wenige, die zugeben, Täter zu sein.
Komisch nur, dass man tausende Rechtsverletzungen findet, aber alle sind unschuldig? 
KlausGraf antwortete am 2014/08/30 00:32:
Raubkopiererverfolger sind Verbrecher
Meine Meinung. 
ladislaus (Gast) antwortete am 2014/08/30 09:03:
"Wenn wir mal von den 35% Tätern ausgehen, dann steht es um das Urheberrecht in Deutschland nicht gut... "

Ja, denn das heißt, dass 65% der _Abmahnungen_ illegal sind. Solche Kanzleien sind organisiertes Verbrechen. Elendiges Anwaltspack, elendiges, kann man da nur sagen. Die Anwaltskammern hätten längst einschreiten müssen. 
Watt_en_Fall (Gast) antwortete am 2014/08/31 00:42:
[quote] bei uns behaupten ca. 98%, dass sie total unschuldig sind...dass man tausende Rechtsverletzungen findet, aber alle sind unschuldig? [/quote]
Irgendwie streikt mein innerer Adam ´Riese´
Wenn ich 98% von tsnd. nehme, bleiben 20. Alle wären aber 1000 :-( 
Bärbel (Gast) antwortete am 2014/08/31 18:49:
Warum sollen die anderen Abmahnungen "illegal" sein? Die Abmahnungen sind berechtigt, aber ggf. Ansprüche hieraus nicht durchsetzbar - teilweise, weil der Abgemahnte wirklich nicht Täter war, teilweise aber auch, weil der Abgemahnte lügt, was das Zeugs hält. Das ist zwar per es nicht verboten, verwerflich ist nur, dann über den Rechteinhaber herzuziehen oder über den Anwalt, der den Auftrag des Anwalts ausführt (wobei es sicherlich auch hier schwarze Schafe gibt).
Viele der Kollegen, die "Abmahnopfer" vertreten, mahnen übrigens auch für ihre eigenen Mandanten ab, und machen da nix anderes, wie das, was sie den "Abmahnanwälten" vorhalten. 
 

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