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Steinhauer hat auf Twitter eine Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Trier von 2011 ausgegraben, die das Lesen von Weblogs an den Internetarbeitsplätzen verbietet:

http://cms.trier.de/stadt-trier/Integrale?MODULE=Frontend.Media&ACTION=ViewMediaObject&Media.PK=10300&Media.Object.ObjectType=full

Ist mit Blick auf Art. 5 GG aus meiner Sicht eindeutig rechtswidrig.
ladislaus (Gast) meinte am 2012/06/13 23:11:
Ich finde die verbotenen "kommerziellen Angebote" mindestens ebenso lustig. Zeitung lesen ist also schon mal verboten. 
ladislaus (Gast) antwortete am 2012/06/13 23:11:
Und googlen auch. 
 

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