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Archivrecht

http://www.golem.de/news/suchmaschinen-eu-reform-wuerde-link-loeschung-ohne-begruendung-erlauben-1407-107826.html

"Die geplante EU-Datenschutzreform könnte das Löschen von Suchergebnissen noch viel einfacher machen. In den Verhandlungen soll nun versucht werden, das Recht auf Meinungsfreiheit zu stärken."

http://ec.europa.eu/internal_market/copyright/docs/studies/140623-limitations-economic-impacts-study_en.pdf

"Die Studie befasst sich mit den Themen Digitale Bestandserhaltung, E-Ausleihe in Öffentlichen Bibliotheken, Text und Data Mining für wissenschaftliche Forschung und Privatkopien."
http://oebib.wordpress.com/2014/07/19/eu-studie-ausnahmen-und-schranken-im-urheberrecht/

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20140627_2bvr042912.html

"Dies gilt insbesondere, soweit der Gesetzgeber nur die Veröffentlichung im Wortlaut unter Strafe gestellt, aber Wiedergaben in indirekter Rede vom Tatbestand ausgenommen hat. Die hierdurch bestehenden Umgehungsmöglichkeiten sind der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) geschuldet, die es gebietet, nur absolut notwendige Einschränkungen vorzunehmen. Veröffentlichungen im Wortlaut bilden eine deutlich größere Gefahr für die Unbefangenheit der Verfahrensbeteiligten und die vom Verfahren Betroffenen als eine lediglich inhaltlich berichtende Veröffentlichung in nichtwörtlicher Rede (vgl. BVerfGE 71, 206 <216>). Gegenüber der erkennbaren Meinungsäußerung kommt dem Zitat die besondere Überzeugungs- und Beweiskraft des Faktums zu (vgl. BVerfGE 54, 208 <217>). Nur eine wortgetreue Wiedergabe von Aktenteilen erweckt den Eindruck amtlicher Authentizität und bezweckt diesen regelmäßig auch. Sie wird deshalb in der Regel weitergehende Wirkung haben als die bloße Mitteilung eines Dritten, in der über den Inhalt amtlicher Akten berichtet wird."

Aus meiner Sicht eine absolut abwegige, empirisch unhaltbare Position.

Siehe auch
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/07/16/gerichtsunterlagen-gehoeren-nicht-ins-netz/

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/07/11/presse-geht-auch-ohne-presseausweis/

http://www.metronaut.de/2014/07/podcastbus-prozess-urteil-rechtskraeftig-urteilsbegruendung-eine-wahre-freude/

"Die Kläger wurden durch die Sicherstellung des VW-Busses nebst der darin befindlichen Gegenstände in ihrem Recht auf freie Rundfunkberichterstattung (Art. 5 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbs. GG) verletzt. Der Schutzbereich war unabhängig davon eröffnet, ob die Kläger Inhaber eines Presseausweises waren oder nicht.

Presseausweise werden – anders als beispielsweise Rechtsanwaltausweise – nicht von einer öffentlichen Stelle, sondern vom Deutschen Journalistenverband ausgegeben. Voraussetzung für den Erhalt ist die hauptberufliche Tätigkeit als Journalist, die aber gerade nicht Bedingung für einen Schutz durch Art. 5 Abs. 1 GG ist. Der Schutzbereich umfasst nicht nur die Berichterstattung selbst, sondern auch alle wesensmäßig damit zusammenhängenden Tätigkeiten, insbesondere auch die Beschaffung der zu berichtenden Informationen." So das VG Lüneburg.

So RA Stadler

http://www.internet-law.de/2014/07/auch-der-egmr-beanstandet-mittlerweile-das-hamburger-landrecht.html

Siehe auch
http://petringlegal.blogspot.de/2014/07/pressefreiheit-und-meinungsfreiheit.html

"In seiner Entscheidung stellt der EGMR fest, dass die deutsche - und insbesodere die Hamburger - Justiz zu Unrecht die Berichterstattung der "Bild"-Zeitung über das politisch umstrittene Gazprom-Engagement von Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder untersagt hat."

Zu diesem Schluss kommt:

http://strafraum.info/strafrechtliche-bewertung-des-streams-aus-offensichtlich-rechtswidriger-quelle/

Das schlägt das BMJ vor.

https://www.tankred-schipanski.de/13071

http://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/488378/gefalschte-abmahnwelle-uberrollt-deutschland

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/spam-filesharing-welle-ueberrollte-deutschland

http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/riesige-filesharing-fake-abmahnwelle-ueberrollt-deutschland-54119/

Zehntausende deutsche Internetnutzer haben eine gefälschte Filesharing-Abmahnung bekannter Kanzleien in ihrem Mailpostfach vorgefunden. Das ZIP, das man öffnen soll, enthält einen Virus (Trojaner), aber keine Kontonummer. NICHT ÖFFNEN, Abmahnung löschen.

Üblicherweise werden echte Abmahnungen nicht per Mail versandt.


http://www.spiegel.de/netzwelt/web/google-loeschanfragen-verlage-und-medien-befuerchten-zensur-a-978926.html

Britische Medien kritisieren Googles Umsetzung des Suchmaschinen-Urteils.

http://www.nzz.ch/mehr/digital/wie-das-recht-auf-vergessen-ad-absurdum-gefuehrt-wird-1.18335962

"Google zeigt den Artikel nur nicht mehr an, wenn man den Namen des erfolgreichen Beschwerdeführers eingibt. Über diesen wird weder der Nutzer noch der Seitenbetreiber informiert. Es dürfte in vielen Fällen aber derjenige sein, zu dessen Namen man den entsprechenden Artikel nicht mehr findet. Wenn man also «Dougie McDonald» in die Suchmaschine eingibt, wird der erwähnte «Guardian»-Bericht nicht mehr gefunden. Eine Site-Search (Scottish referee lied site:theguardian.com) führt aber weiterhin zum Beitrag.

Bekanntlich wird nur der Treffer entfernt. Die Originalquelle bleibt zugänglich, sie wird also bloss etwas schwieriger sie zu finden. Die beanstandeten Treffer werden im Erfolgsfall von allen europäischen Domains des Suchmaschinisten, also zum Beispiel google.ch, nicht mehr präsentiert, nach wie vor aber etwa von google.com. Davon abgesehen ist da noch der Streisand-Effekt: Jemand wehrt sich gegen unliebsame Berichterstattung und verschafft ihr gerade dadurch erst Aufmerksamkeit. "

Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=32746

Siehe auch
http://www.zdnet.de/88197886/recht-auf-vergessen-bbc-kritisiert-loeschung-eines-sieben-jahren-alten-artikels-aus-googles-suchindex/
http://diepresse.com/home/techscience/internet/google/3832693/Google-soll-267000-Links-loschen-Medien-klagen-uber-Zensur


Während die von der UB Heidelberg angebotenen Scans aus der Vatikanischen Bibliothek kein Wasserzeichen tragen, behauptet der Vatikanstaat auf seiner Präsentation ein Copyright für die Handschriftenscans und verziert diese mit einem schändlichen Wasserzeichen.

http://www.mss.vatlib.it/gui/scan/link.jsp

Der päpstliche Mini-Staat kann alles Mögliche in sein Urheberrechtsgesetz hineinschreiben und hat das auch getan. Reproduktionen kultureller Güter sind für 70 Jahre nach der erstmaligen Reproduktion in einem Format geschützt (Artikel 4).

http://cdn.brandonvogt.com/wp-content/uploads/Vatican-Copyright-Law.docx

Siehe auch
http://www.globallegalpost.com/global-view/copyright-and-the-vatican-41065795/
http://transpatent.com/land/westeuro/937va.html

Außerhalb des Vatikans bemisst sich der Schutz nach den zwischenstaatlichen Verträgen.

Der Vatikan ist weder Mitglied von EU noch EWR, es gilt also im Verhältnis zur EU der Schutzfristenvergleich.

Dass nach EU-Recht Handschriftenscans nicht geschützt sind, habe ich kürzlich nochmals unterstrichen:

http://redaktionsblog.hypotheses.org/2417

Dass ich keineswegs der einzige bin, der das scheinheilige Erheben von Ansprüchen auf Güter, die im Sinn einer gerechten Wissensordnung nur der Allgemeinheit gehören dürfen, als unerträglich empfindet, zeigt etwa mein Verweis auf einen Beitrag von Poynder 2009

http://archiv.twoday.net/stories/5857127/


 

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