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Open Access

Der Scientific American beschäftigt sich mit der freien Mitteilung von Rohdaten über das Internet:

http://www.sciam.com/article.cfm?id=science-2-point-0&page=2

Eine deutsche Meldung hat daraus Golem gemacht:

http://www.golem.de/0804/59202.html


http://www.breitband-online.de/index.php?id=home&no_cache=1&thema_id=265&run_mode=thema
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2008/04/26/drk_20080426_1410_a352c31d.mp3

Eine interessante Sendung von DLR Kultur zum wissenschatlichen Publizieren, insbesondere zu Peer Review sowie zu Open Access. Unter anderem gibt es ein Interview mit Professor Schirmbacher von der Humboldt Universität zu Berlin über Open Access.


http://digibib.hs-nb.de/

Geht es noch peinlicher?

Anders natürlich als die Wikipedia. Auch keinen über Open Content oder Suber oder Harnad.

Open Source gibt es:

http://www.britannica.com/EBchecked/topic/1017825/open-source

Man muss allerdings alle paar Sekunden die lästige schwarze Werbeeinblendung wegklicken.

Zu Archivalia und Britannica WebShare:
http://archiv.twoday.net/stories/4888123/
http://archiv.twoday.net/stories/4888053/

Diese Aussage, zitiert bei
http://skriptorium.blog.de/2008/04/22/juristisches-publizieren-und-juristische-4078757
gilt so nur für die deutsche Jurisprudenz.

In den USA sieht es anders aus. Dort betreiben Richter und Professoren angesehene Law-Blogs, nicht wenige Fachzeitschriften offerieren "Open Access" und Repositorien enthalten unzählige Fachartikel.

http://www.blawg.com/

http://sciencecommons.org/projects/publishing/oalaw/oalawjournals/

http://www.ssrn.com/lsn/index.html

http://lsr.nellco.org/

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/04/what-is-oa-percentage-of-new-articles.html

Nach einer neuen Untersuchung sind knapp 20 % der jährlichen Artikelproduktion frei zugänglich.

http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2008/04/09/dlf_20080409_1437_3670ff26.mp3

Ein kurzer, aber hörenswerter Beitrag.

Widener Library in Harvard

Weitzmann: Digital Rights Description als Alternative für Digital Rights Management? in: MMR 2007 Heft 10, X-XII schließt:

Diese Aspekte machen deutlich, dass Metadatenkennzeichnung bzw. DRD nicht wirklich als „DRM light“ geeignet sind, und dass sie überhaupt nur dort wirklich einen Mehrwert darstellt, wo zumindest eine begrenzte Freigabe der Medieninhalte vom Rechteinhaber gewollt ist. Das ist nach bisherigen Geschäftsmodellen der Medienwirtschaft nur sehr selten der Fall. Aber es sind durchaus schon erfolgreiche Geschäftsmodelle entstanden, die weitgehend ohne die technisch gestützte Durchsetzung urheberrechtlicher Monopole auskommen. Nicht nur der Sektor der Open-Source-Software macht glänzende Geschäfte, obwohl die zugrunde liegenden Daten für jedermann frei verfügbar sind. Zunehmend erkennen auch Musiklabels, Filmproduzenten und andere Werkschaffende, dass strikte Rechtevorbehalte keine notwendige Bedingung für wirtschaftlichen Erfolg darstellen. Daher stellt sich sehr deutlich die Frage, ob die Funktionalitäten von DRM überhaupt so entscheidend sind, dass man daran weiterarbeiten oder nach Äquivalenten suchen müsste. Am Ende werden auch die Verfechter einer DRM-gestützten Kontrolle des Konsumverhaltens sich selber fragen müssen, welche langfristigen Erfolgsaussichten eine Technologie haben kann, die derart einseitig auf Geheimhaltung, Misstrauen und Bevormundung der Nutzer setzt wie DRM es tut, und dadurch grundlegende Ablehnung in weiten Teilen ihrer Zielgruppe hervorruft.

Mantz: Creative Commons-Lizenzen im Spiegel internationaler Gerichtsverfahren, in: GRURInt 2008 Heft 1, S. 20 ff.
erörtert die drei bekannten Fälle
Spanien: SGAE v. Fernández (Lokal speilte nur CC-Musik)
Niederlande: Curry v. Audax
USA: Chang und Wong v. Virgin Mobile und CreativeCommons Corporation
(siehe http://archiv.twoday.net/stories/4131226/ )

Zur niederländischen Entscheidung merkt der Autor an:

Knackpunkt dieser Entscheidung sind die Ausführungen zur Schadensberechnung. Denn das Amsterdamer Gericht hat im Grunde festgestellt, dass Werke, die unter einer Creative Commons-Lizenz stehen und allgemein verfügbar sind, praktisch keinen kommerziellen Wert haben können. Dies mag im Hinblick auf die Fotos von Curry und seiner Familie seine Berechtigung haben. Unter Creative Commons-Lizenzen veröffentlicht werden allerdings auch vollständige Musikwerke auch bekannter Gruppen, wissenschaftliche Werke in Open Access-Zeitschriften oder Sammelwerken, die in anderem Kontext ohne weiteres einen hohen kommerziellen Wert hätten und haben. Diesen Befund festigen auch Open Source-Programme wie nicht zuletzt das Betriebssystem Linux. Der einfache Schluss „offene Lizenz = kein wirtschaftlicher Wert“ hält dem Einzelfall dementsprechend nicht stand. In diesem Sinne stellt die Entscheidung der Rechtbank Amsterdam zwar einen Fortschritt dahingehend dar, dass die Wirksamkeit der Creative Commons-Lizenzen insgesamt anerkannt wird, im Hinblick auf die Rechtsdurchsetzung hilft das Urteil jedoch kaum.


Überblick:

http://weblog.histnet.ch/archives/961

Die SAGW schreibt: "In der Schweiz haben zwei Universitäten und ein Bibliotheksverbund bereits Repositorien, in denen die dortigen Forschenden ihre Arbeiten deponieren können". Ähm, die ETH wäre demnach keine Universität? http://e-collection.ethbib.ethz.ch/

Naturwissenschaftliche Dissertationen der Uni Basel müssen übrigens elektronisch publiziert werden.

 

twoday.net AGB

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