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"Ab 1936 widmete sich Marcel Duchamp der Idee eines transportablen Künstlermuseums, der Boîte en valise, die er 1941 schließlich als limi- tierte Luxusausgabe herausbrachte: Ein Koffer, in dem komplexe Falt- systeme ca. 80 miniaturisierten Reproduktionen duchamp’schen Kunst- schaffens Platz boten, „jederzeit verfügbar und vorzeigbar“, ein Prototyp des mobilen Archivs.
STILL DIALING ALICE riskiert den Blick in die archivarische Schachtel, macht das Buch zum Musterkoffer und umgeht damit Duchamps Klappef- fekt, die Textschachtel (Buch) zu einem Museum umzufunktionieren. Denn nicht das Archiv ist die Grenzfigur, die den Text erst archivfähig macht, sondern der Archivar und seine archivarische Arbeit. Die dadasophische Archeologie widmet sich genau dieser unbekannten Arbeit am Text: Sie folgt den Spuren der Texte (Archivalien) mit dem archivarischen Blick und wird erst im Gebrauch aktiv. Sie stellt die Archivreife der Texte fest, erschließt, registriert, erstellt einen Index - das Findbuch, bearbeitet und entfernt Textteile, die nicht archivwürdig sind, führt sie der Kassation zu, ganz nach dem Muster der alten Schachtel.
Die dadasophische Archeologie stellt den Archivar als Steuermann direkt in den Text und beobachtet ihn in seiner Welt der machtvollen Steuerzei- chen. Nicht nur er blickt in die archivarische Schachtel wie der potentielle Käufer in den Musterkoffer, auch der Leser. Schließlich ist das dadaso- phische Archiv nicht nur ein ausgeklügeltes Faltensystem, bei näherem Hinsehen und im Regalfall auch Sargdeckel. "

205 Seiten, brosch. erschienen im Herbst 2009
ISBN: 978-3-85415-445-7
Quelle: Ankündigung Ritter Verlag, Klagenfurt

Leseprobe (PDF)

Herzlich wenig, wenn man von

http://www.kunstgeschichte-ejournal.net

ausgeht. Hubertus Kohle danke ich für mehrere Auskünfte, aus denen sich ergab: Wenn das formale Erfordernis erfüllt ist ("As a rule, contributors to KUNSTGESCHICHTE. Open Peer Reviewed Journal
should hold a Master's degree in Art History or respective disciplines;
exceptions to this formal prerequisite can be agreed with the editorial
board") wird alles aufgenommen. Nach der Begutachtungsphase wird der Beitrag akzeptiert. Falls es Kommentare gegeben hatte, wird der Autor um Einarbeitung gebeten. Wenn es keine gab, kommt der Autor bzw. die Autorin ganz ohne Begutachtung zu einem Open-Access-Aufsatz. Um es klar zu sagen: ein solches Verfahren kann nicht einmal als Qualitätsprüfung gelten geschweige denn als Peer Review.

Update: http://archiv.twoday.net/search?q=peer+review

"nach intensiven studien historischer quellen habe ich herausgefunden, daß Johann von Dalberg, galeonsfigur des Deutschen Frühhumanismus, 1455 in Oppenheim geboren, unter Churfürst Philipp von der Pfalz als Kanzler der Pfalz und Bischof von Worms vor seinem klerikal-feudalen interessen zuliebe offiziell behaupteten tod anno 1503 auch als Johann Virdung gewirkt und danach als Johann Virdung und Faustus bis 1539 weitergelebt hat.
um meine entdeckung des historischen faust in eine dieser faszinierenden Gestalt gerecht werdende form zu gießen, wählte ich bewußt nicht die einer systematisch wissenschaftlichen abhandlung, sondern eine poetische, jener aber im quellennachweis gleichzustellenden ausgestaltung.
über den historischen Faust in dreierlei Gestalt als Johann von Dalberg, Johann Virdung und Johann Faustus ist mir so unter dem titel ´johann von dalberg´ auf 48 blättern (szenen) ein tragisches gedicht in versen entstanden, mit welchem ich im sinn des lateinischen versus bisher gültige geschichtsbilder sowohl Johann von Dalbergs als auch Johann Fausts umgestürzt, was die Brodgelehrten (Fr. Schiller) zuständiger disziplinen, alle von mir darüber in kenntnis gesetzt, mit beredtem schweigen zu übergehen suchen, weil nicht sein kann, für sie, was nicht sein darf: history is always his(ruling clan) story."
http://www.ortwin-mohnkern.de/index.html

Soweit so wirr. Und nun schlagen wir den PND-Eintrag zu Johann von Dalberg (ja genau: http://archiv.twoday.net/stories/6196955/ ) in der PND auf:

Link zu diesem Datensatz http://d-nb.info/gnd/118985957
Person Johann (männlich)
Andere Namen Johann
Dalberg, Johann /von
Dalberg, Johannes /de
Virdung, Johann [Pseud.]
Faustus [Pseud.]
Dalberg, Johannes %(VD-16)
Quelle M/Reg.; www.ortwin-mohnkern.de/index.html
Lebensdaten 1455-1503
Land Deutschland (XA-DE)


Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Johann_von_Dalberg

Zur Qualität der PND:
http://archiv.twoday.net/stories/6167023/

Eine Auswahl der wichtigsten Links für den deutschsprachigen Bereich versucht zu bieten:

http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Biographische_Recherche

http://www.bbc.co.uk/archive/index.shtml

http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=3946&Alias=wzo&cob=471788

Der Blick auf die Geschichte des Urheberrechts endet recht affirmativ und wolkig: "Der Respekt vor eigentümlichen Werken bildet eine Kompetenz, die notwendig ist, damit aus der Überfülle frei zugänglicher Informationen selbstbewusstes Wissen entstehen kann. Nur dann kann man sich die Inhalte des Internet wirklich zueigen machen."

Giacomo Casanovas handschriftlich verfasste Memoiren sind für den höchsten Preis, der je für ein historisch-literarisches Manuskript bezahlt wurde, an Frankreich gegangen.

Rund 7,2 Millionen Euro hat Paris für die 3700 Seiten bezahlt, die bisher der Wiesbadener Verlegerfamilie Brockhaus gehörten. «Ich wollte die Manuskripte der Öffentlichkeit zugänglich machen», sagte Hubertus Brockhaus bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags in Paris.

Der Leipziger Verleger Friedrich Arnold Brockhaus hatte 1820 von einem Neffen Casanovas (1725-1798) die in Französisch verfassten Memoiren für rund 200 Taler gekauft. Den Zweiten Weltkrieg überstand das Manuskript in einem Bunker. Dann übersiedelte die Familie Brockhaus - zusammen mit dem Manuskript - nach Wiesbaden. Seit 1945 waren die Memoiren in einem Tresor der Deutschen Bank deponiert, wie der Frankfurter Kunstberater Christoph Graf Douglas berichtete. Er hat das Geschäft mit den Franzosen eingefädelt.


http://www.zeit.de/newsticker/2010/2/18/iptc-bdt-20100218-477-23932376xml

Mehr dazu:
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=4327

Auch wenn man das Geschäft gutheißen kann, stellt sich einmal mehr die Frage nach der Vollständigkeit der Liste national wertvollen Kulturgutes, das ja ausdrücklich nicht nur Kulturgut deutscher Provenienz aufnehmen soll.


Science is based on building on, reusing and openly criticising the published body of scientific knowledge.
For science to effectively function, and for society to reap the full benefits from scientific endeavours, it is crucial that science data be made open.

By open data in science we mean that it is freely available on the public internet permitting any user to download, copy, analyse, re-process, pass them to software or use them for any other purpose without financial, legal, or technical barriers other than those inseparable from gaining access to the internet itself. To this end data related to published science should be explicitly placed in the public domain.

Formally, we recommend adopting and acting on the following principles:

1.

Where data or collections of data are published it is critical that they be published with a clear and explicit statement of the wishes and expectations of the publishers with respect to re-use and re-purposing of individual data elements, the whole data collection, and subsets of the collection. This statement should be precise, irrevocable, and based on an appropriate and recognized legal statement in the form of a waiver or license.

When publishing data make an explicit and robust statement of your wishes.
2.

Many widely recognized licenses are not intended for, and are not appropriate for, data or collections of data. A variety of waivers and licenses that are designed for and appropriate for the treatment of data are described here. Creative Commons licenses (apart from CCZero), GFDL, GPL, BSD, etc are NOT appropriate for data and their use is STRONGLY discouraged.

Use a recognized waiver or license that is appropriate for data.
3.

The use of licenses which limit commercial re-use or limit the production of derivative works by excluding use for particular purposes or by specific persons or organizations is STRONGLY discouraged. These licenses make it impossible to effectively integrate and re-purpose datasets and prevent commercial activities that could be used to support data preservation.

If you want your data to be effectively used and added to by others it should be open as defined by the Open Knowledge/Data Definition – in particular non-commercial and other restrictive clauses should not be used.
4.

Furthermore, in science it is STRONGLY recommended that data, especially where publicly funded, be explicitly placed in the public domain via the use of the Public Domain Dedication and Licence or Creative Commons Zero Waiver. This is in keeping with the public funding of much scientific research and the general ethos of sharing and re-use within the scientific community.

Explicit dedication of data underlying published science into the public domain via PDDL or CCZero is strongly recommended and ensures compliance with both the Science Commons Protocol for Implementing Open Access Data and the Open Knowledge/Data Definition.

Authored by:

Peter Murray-Rust, University of Cambridge (UK)
Cameron Neylon, STFC (UK)
Rufus Pollock, Open Knowledge Foundation and University of Cambridge (UK)
John Wilbanks, Science Commons (USA)

With the help of the members of the Open Knowledge Foundation Working Group on Open Data in Science

Die nach wie vor klassische Studie des Erbachischen Archivars Morneweg von 1887 ist online:

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/urn/urn:nbn:de:hbz:061:1-16486

Der derzeit maßgebliche Sammelband (2005) zum Wormser Bischof ist ebenfalls kostenfrei im Netz:

http://edocs.ub.uni-frankfurt.de/volltexte/2007/3943/


http://imlsdcc.grainger.uiuc.edu/history/

Schon allein die Menge macht deutlich, dass es einer gemeinsamen Metasuche bedürfte, um gezielt z.B. ein Bild aufzufinden. Viele der Sammlungen sind im "deep web", also leistet Google diese Arbeit nicht.

Breitseite von Seiten der US-Regierung gegen das Settlement:

http://www.publishersweekly.com/article/449946-At_Google_Fairness_Hearing_DoJ_Justice_Slams_Settlement.php

http://www.washingtonpost.com/wp-dyn/content/article/2010/02/18/AR2010021800944.html

http://www.boersenblatt.net/362946/?t=newsletter


Das Brandenburger Oberlandesgericht (OLG) hat die sogenannte Knipsgebühr für Potsdamer Kulturdenkmäler gekippt. In einem Berufungsverfahren wiesen die Richter am Donnerstag Klagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) gegen zwei Fotoagenturen und einen Fotografen auf Unterlassung und Schadenersatz ab, wie eine Gerichtssprecherin in Brandenburg/Havel mitteilte. Zur Begründung führte das OLG an, es gebe kein Vorrecht des Eigentümers auf Verwertung der Bilder seines Eigentums.

Die Stiftung hatte argumentiert, als Eigentümer das ausschließliche Recht an Fotos und deren gewerblicher Verwertung zu haben. Außerdem habe sie seit 2005 durch ihre Parkordnung ein Verbot von Foto- und Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken verhängt. Deshalb klagte die Stiftung gegen einen Fotografen, der eine DVD unter anderem mit Potsdamer Parkanlagen und Schlössern erstellt hatte, sowie gegen zwei Fotoagenturen, die im Internet Bilder der Schlösser zum Download gegen Gebühr bereitstellten. Das Landgericht Potsdam hatte den Klagen im November 2008 zunächst stattgegeben.

Das OLG entschied dagegen, dass der Fotograf das Recht habe, «den wirtschaftlichen Nutzen aus seinen Fotos und Filmen zu ziehen». «Andernfalls wäre risikofreies Fotografieren und Filmen nur noch in den eigenen vier Wänden und auf hoher See möglich», begründete der 5. Zivilsenat. Die Besucher der Parkanlagen seien auch nicht aufgrund der Parkordnung verpflichtet, gewerbliche Aufnahmen zu unterlassen. Die Richter verwiesen darauf, dass die Länder Berlin und Brandenburg der SPSG das Eigentum an den Parks und Schlössern deswegen übertragen hätten, damit diese «gepflegt, bewahrt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht» werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG ließ Revision beim Bundesgerichtshof zu.

(Aktenzeichen - 5 U 12/09, 5 U 3/09 und 5 U 14/09)

http://www.ad-hoc-news.de/oberlandesgericht-oberlandesgericht-kippt--/de/Politik/21066211

http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Politik/Artikel,-urteil-foto-verbot-und-panoramafreiheit-180210-_arid,2074819_regid,2_puid,2_pageid,4290.html

Richtig so!

Zur Sache:
http://archiv.twoday.net/stories/5729924/

Foto: Times http://creativecommons.org/licenses/by-sa/1.0/deed.de

In der öffentlichen 43. Sitzung des Kulturausschusses am Mittwoch, dem 24. Februar 2010 nachmittags, 13.30 Uhr, Raum E 1 A 16 (Landtag Nordrhein-Westfalen, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf) berichtet unter TOP 5 die Landesregierung über Hilfen und Unterstützung des Landes für das Stadtarchiv in Köln.
Einladung

In der öffentlichen 43. Sitzung des Kulturausschusses am Mittwoch, dem 24. Februar 2010 nachmittags, 13.30 Uhr, Raum E 1 A 16 (Landtag Nordrhein-Westfalen, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf) wird unter TOP 2 über das NRW-Archivgestz nach abschließender Beratung abgestimmt.
Einladung

Läßt sich aus den fehlenden Anträgen der Fraktionen schließen, dass der Entwurf trotz der Anhörung ohne große Änderungen verabschiedet werden wird?

Zur Neufassung des NRW-Archivgesetzes s. http://archiv.twoday.net/search?q=NRW+Archivgesetz

"Les joueurs incarnent des archivistes qui tentent de devenir prestigieux en mettant en valeur 6 types d’archives différents. Vous pourrez vous spécialiser dans un ou plusieurs types d’archives pour en devenir l’expert.Cette expertise vous apportera des points de prestige durant la partie au travers des actions des autres joueurs avides de vous concurrencer et sera déterminant lors du bilan final. Néanmoins, la route pour devenir expert dans un type d’archive est semée d’embûches.
Auteur(s) :Jérémy Peytevin
Editeur : Non édité
Joueur(s) : 3-5
Durée : 60mn
Moddeur : Protoforge"

Source



Règles du jeu (PDF)



Voici le moment de vous dévoiler le Top 20 de notre Concours de création de jeux NTPSLM 2010: Allegretto; Ashketh, La cité des voleurs; Astur’s Theory; Carat; Columbia; Dendragon; Deus Arenae; Dvaravati; Gladius; Guerre des Sorciers; La Venise du Nord; Les Archivistes; Les Salons de la Renommée; Machu Qipu; Moorea; Onirim, Labyrinthe des songes; Panzers; Uchronic; Un Pour Tous & Vins et Marchands de Beaulne.

Link: http://netirezpassurlemessager.net/2009/11/concours-ntpslm-2010-le-top-20.html

Bei einem digitalisierten Buch, welches leider nur über einen US-Proxy einsehbar ist, stand über die Qualität des Scans folgende Mitteilung.

This is a reproduction of a book published before 1923. This book may have occasional imperfections such as missing or blurred pages, poor pictures, errant marks, etc. that were either part of the original artifact, or were introduced by the scanning process. We believe this work is culturally important, and despite the imperfections, have elected to bring it back into print as part of our continuing commitment to the preservation of printed works worldwide. We appreciate your understanding of the imperfections in the preservation process, and hope you enjoy this valuable book.

http://digilib.ub.uni-freiburg.de/document/317995103/

Mein Dank gilt der UB Freiburg, die die sehr seltene lateinische Plato-Übersetzung des Humanisten Rudolf Agricola [Löwen: Johann von Paderborn, 1483] digitalisiert und ins Netz gestellt hat.

Wikisource

"Der französische (undatierte) Brief des Propstes der Marienkirche zu Brügge, Arnoul/Arnold de Lalaing, an den Brügger Paul de Baenst, Rektor der Universität Pavia, über die Trierer Zusammenkunft liegt nur in der lateinischen erweiternden Übersetzung des Humanisten Rudolf Agricola vor, die er an Antoni Scrovegni sandte: De congressu Friderici III imperatoris et Caroli ducis Burgundionum. Nach Rudolph Agricola, Letters, hrsg. von Adrie van der Laan/Fokke Akkerman, Assen/Tempe 2002, S. 74 möglicherweise 1474 zu datieren.

Die französische Vorlage der Übersetzung ist verschollen. Anscheinend überlieferte sie der im Archiv der Gesellschaft 11 (1858), S. 714 Google verzeichnete Cod. Fol. 361 (16. Jh., Französisch) der Hochbergschen Majoratsbibliothek in Fürstenstein. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass ausgerechnet diese Handschrift sich unter den in Breslau vorhandenen geringen Resten der untergegangenen Bibliothek befindet".

Nur das Begleitschreiben liegt kritisch ediert vor, bisher musste man sich auf spätere Drucke verlassen, da die wenigen Exemplare des Erstdrucks kaum zur Hand waren. Nun kann der Text in der besten Überlieferung online studiert werden.


Durch eine Mail in der Genealogischen Brandenburger Liste wurde ich auf diese Digitale Bibliothek aufmerksam.
Neben einigen interessanten Digitalen Büchern enthält die Norwegische Digitale Bibliothek Scanns von Kirchenbüchern und anderen digtalen Unterlagen.
Bemerkenswert sind die Domkapitelsprotokolle von Kristiansand und Stavanger von 1664 - 1684.
Die Scans sind sehr gut, aber nicht herunterladbar.

http://wisspub.net/2010/02/15/scienefeed-des-forschers-twitter/

http://community.livejournal.com/ru_medart/106949.html


Auf ihrer heutigen Zusammenkunft wählte die Arbeitsgemeinschaft neue Sprecher, nachdem das bisherige Team, das von Anfang an die Geschicke geleitet hatte, Dr. Thomas Becker (Bonn) und Martin Löning M.A. (Bielefeld) fand, es sei nach 11 Jahren Zeit für einen Wechsel. Aus der Sicht eines "Betroffenen" möchte ich mich dem auf der Sitzung geäußerten herzlichen Dank an beide anschließen. Dass es Thomas Becker geschafft hat, dass in seiner Amtszeit alle NRW-Universitäten Archive etabliert haben, soweit diese nicht bereits bestanden, ist kein geringes Verdienst.

Zum neuen Vorstand wurden gewählt:

Dr. Ingo Runde (Duisburg-Essen)
http://www.ub.uni-duisburg-essen.de/archiv/archiv.shtml

Jörg Lorenz (Bochum)
http://www.ruhr-uni-bochum.de/archiv/

http://www.ewtn.com/vnews/getstory.asp?number=100528


"Die Armee in Bolivien will in dieser Woche der Justiz Zugang zu bis anhin geheimen Dokumenten über die Zeit mehrerer Diktaturen des Landes in den 60-er bis in die 80-er Jahre ermöglichen. Die Dokumente sollen Aufschluss über das Schicksal von rund 170 Verschwundenen geben. Er werde am Mittwoch den Generalstab der Armee in der Hauptstadt La Paz treffen, um Zugang zu den Militärarchiven zu bekommen, erklärte Staatsanwalt Milton Mendoza am Dienstag. Zuvor hatte das Verteidigungsministerium grünes Licht für die Öffnung der Archive gegeben. Mendoza schloss jedoch nicht aus, dass einige der Unterlagen vernichtet worden sein könnten."
Quelle: NZZ

"Schmückendes Beiwerk" zur dienstlichen Kleidung on Twitpic
Accessoires zur dienstlichen Kleidung (zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken)

Die Borschüre "Serviceorientierung des Kreises Siegen-Wittgenstein
Leitfaden als Aufgabe für die Führungskräfte und Orientierung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" gibt folgende Angaben zum persönlicher Auftritt der Mitarbeitenden: " ....
* äußeres Erscheinungsbild
* sauber und gepfl egt
* angemessen
* dem Anlass entsprechend
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Siegen-
Wittgenstein tragen tätigkeitsbezogen angemessene und
dem Anlass entsprechende Kleidung. Das trägt dazu bei, allen
Kunden des Kreises gleiche Wertschätzung entgegenzubringen
und unterstützt die positive Wahrnehmung der eigenen Person
durch die Kunden. ....
In Zweifelsfragen hilft der Fachservice Personal. ...."


Zur Frage von Kleiderordnungen in Archiven: s. http://archiv.twoday.net/stories/5976701/

"Marie-Laurence Jocelyn Lassègue, Haiti’s Minister of Culture and Communication, will chair a Preparatory Meeting for the Establishment of an International Coordination Committee (ICC) for Haitian culture at UNESCO Headquarters on Tuesday, 16 February.
Irina Bokova, the Director-General of UNESCO, will open the meeting, which will be co-chaired by Françoise Rivière, the Organization’s Assistant Director-General for Culture. Participants - Haitian and international experts in cultural heritage preservation as well as potential donors - will take stock of the damage sustained by Haiti’s culture in the earthquake of 12 January. They will focus on tangible and intangible (living traditions and expressions) heritage, museums, archives and libraries, as well as creative industries.
Priority in the first days following the devastating earthquake had to be given to the protection of lives and urgent humanitarian actions, but UNESCO is convinced that cultural preservation must be part of any plan to rebuild Haiti, which lost much of its built heritage in the earthquake.
Participants will include representatives from Interpol, Blue Shield the World Customs Organization, the International Council of Museums (ICOM), International Council on Monuments and Sites (ICOMOS), International Centre for the Study of the Preservation and Restoration of Cultural Property (ICCROM). They will help determine the most effective means for UNESCO to work with the Haitian authorities in preparing and implementing a rehabilitation programme for all forms of cultural heritage in the country. In this work it will be essential to draw on the capacities of Haiti’s cultural community, both at home and abroad.
The experts will focus both on the rehabilitation of cultural heritage and industries and on ways to prevent further damage to that heritage, notably from looting.
Once approved by the forthcoming session of UNESCO’s Executive Board (30 March – 15 April), an International Coordination Committee (ICC) will oversee the implementation of the rehabilitation programme for the safeguarding of Haiti’s cultural heritage. The ICC is expected to hold its first meeting in June this year. Similar programmes have proved effective in Cambodia, Afghanistan and Iraq in recent years.
The preparatory meeting of 16 of February will bring together Haitian and international experts in the fields of museums, conservation and restoration of cultural heritage, archives, libraries and manuscripts, rehabilitation of historic sites, creative industries, safeguarding of intangible cultural heritage and the legal protection of cultural heritage. Representatives of UNESCO Member States, governmental and non-governmental institutions as well as potential donors will also be present."

Source: UNESCOPRESS 15.02.2010

Über die Problematik der Archivierung elektronischer Daten beim Europäischen Teilchenbeschleuniger Cern in Genf und seinen Vorgängern berichtet die Berliner Zeitung vom 16.02.2010:

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/0216/wissenschaft/0162/index.html


Nicola Bruns vom LWL-Archivamt für Westfalen (l.) hat das historische Schriftgut der Allgemeinen Ortskrankenkassen archivfachlich aufgearbeitet und damit die Akten für Forschungszwecke perfekt erschlossen. Darüber freuten sich bei der Übergabe (v. r.) Michael Streich (Kreis Soest, Abteilungsleiter Zentrale Dienste), Hans-Jürgen Höötmann (LWL-Archivamt), Franz-Josef Dinkel (AOK-Regionaldirektion Hochsauerland, Lippstadt-Soest) und Kreisarchivarin Beatrix Pusch. Foto: Müschenborn/Kreis Soest

Link zur Pressemitteilung des Kreises Soest

Falsche Protokolle, abgebrochene Schaufeln, womöglich fehlender Beton und eine vermutete Lücke in der Außenwand: Die Schlitzwand-Lamelle 11 der U-Bahngrube Waidmarkt ist nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ zu einem zentralen Punkt bei der Aufklärung des Kölner Archiveinsturzes geworden. Falls sich die Vorwürfe bestätigen, könnten Pfusch, Schlamperei und womöglich sogar bewusst in Kauf genommene Missstände zur Katastrophe zumindest beigetragen haben.

http://www.ksta.de/html/artikel/1265965864356.shtml

Beitrag WDR-Westpol v. 14.02.2010

Andreas Freitäger (Hg.): "1933" - Hochschularchive und die Erforschung des Nationalsozialismus. Beiträge des Kolloquiums aus Anlaß des 40jährigen Bestehens des Universitätsarchivs Köln am 8. April 2008. Köln: Universitätsarchiv 2010.

Kostenloser Download unter
http://www.uniarchiv.uni-koeln.de/fileadmin/templates/uak/PDF/Publikationen/forum%20Heft1_1933.pdf

Andreas Freitäger: „1933“ – eine Einführung – 7
Max Plaßmann: Spartenübergreifende Überlieferungsbildung am
Beispiel der Medizinischen Akademie Düsseldorf im Nationalsozialismus
– 14
Thomas P. Becker: Mut zur Lücke. Die Erforschung des Nationalsozialismus
an Universitäten bei Überlieferungslücken am Beispiel der
Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn – 43
Barbara Hoen: Im Widerstreit der Interessen. Möglichkeiten und
Grenzen des Zugangs zu Archivgut – 57
Christiane Hoffrath: Der Bücherraub der Nationalsozialisten. Strukturen
der NS-Provenienzforschung – 75
Franz Rudolf Menne: Das „Akademische Auskunftsamt für Studienund
Berufsfragen“ an der Universität Köln von 1923 bis zur Gleichschaltung
1938 – 87
Andreas Freitäger: Gleichschaltung durch das Disziplinarrecht:
Universitätsrat und Disziplinargericht 1928-1936 – 109
Andreas Freitäger: Innenansichten aus der Emigration. Der Nachlaß
von Hans Ludwig Hamburger – 137
Andreas Freitäger: Zwangsarbeit an der Universität Köln – 151

Hilfreich bei der Ermittlung von mittelalterlichen und Renaissance-Handschriften die Archivierung der Projektseiten:

http://web.archive.org/web/20041022080424/members.aol.com/dericci/umcc/

http://poynder.blogspot.com/2010/02/oa-interviews-sciyo-aleksandar-lazinica.html

http://opendata-network.org/2010/02/interview-zu-open-data/

2007 konnte man die gescannten deutschen Bücher noch nach kostenloser Registrierung einsehen: http://archiv.twoday.net/stories/4008449/

Letztes Jahr erwarb ich eine Basis Mitgliedschaft, Jahresabonnement für knapp 10 Euro (heute ist sie doppelt so teuer) und konnte damals alle damals vorhandenen Bücher einsehen. Für die neu gescannten Bücher brauche ich aber eine Premium-Mitgliedschaft (knapp 30 Euro für ein halbes Jahr), ohne dass dies in irgendeiner Weise mitgeteilt wurde. Man hat zwar eine kurze Kündigungsfrist, aber es erfolgt keine Rückerstattung. Der Leistungsumfang wurde bei Vertragsabschluss nirgends zugesichert und lässt sich auch den AGB nicht entnehmen.

Gemäß http://www.ancestry.de/subscribe/signup.aspx?o_iid=36983&o_lid=36983
sollte der Zugriff auf die "Orts- und Familiengeschichten" (also die gescannten Bücher) im Rahmen der Basismitgliedschaft frei sein. Das ist falsch, ich kann nur einen Teil der Bücher einsehen.

Das ist eindeutig unlauter. Wenn ich 2009 davon ausgehen konnte, ich kann alle deutschen Aufzeichnungen mit meiner Basisjahres-Mitgliedschaft einsehen und dies ist nun nicht mehr der Fall, ist das eine unzulässige Vertragsänderung.

Fragt: http://www.abenteuer-ahnenforschung.de/2010/02/08/deutsche-kirchenbucher-online/#more-1578

Eine Anleitung gibt:

http://ahnenforschungen.de/ahnen/content/view/451/2/

Hans Vaut und seine Ehefrau Elisabeth treten in zahllosen Ahnentafeln und Ahnenlisten auf. Das Paar gehört zu den schwaebischen "Massenahnen". Der Familienforscher freut sich, hier eine Bruecke zu einer adeligen Ahnengruppe gefunden zu haben. Er stützt sich dabei auf Publikationen und Berichte renomierter Historiker und Genealogen, so z.B. auf einen Aufsatz von Gerd Wunder über "Schillers adelige Ahnen" von 1958/59 , auf dessen Vortragsbericht von 1959 zum gleichen Thema oder auf dessen Zusammenstellung der entsprechenden "Ahnenlinie Schillers" in der Familiengeschichte "Die Schenken von Stauffenberg" von 1972. Gerd Wunder geht aus von den Befunden Richard Lauxmanns zur Familie Vaut (1930) und vor allem von einem Bericht von Hansmartin Decker-Hauff über "Vorfahren und Nachkommen von Hans Vaut und Elisabeth von Plieningen" (1958). [...] "Dieser Hans von Plieningen muß jeden und allem ansehenn nach ohne kinder verschiden sein". Auch aus diesem Grunde kann die "Elisabeth Plieningerin von Wangen" nicht als Tochter dieses Ehepaares angesehen werden. Von den adeligen Vorfahren Schillers (und vieler anderer) dürfen wir uns also gertrost verabschieden. Auch wenn das vielen schwer fallen wird, ist dieser adelige Ahnenkreis hier und in vielen anderen Ahnenlisten rigoros zu streichen, und zwar ohne Wenn und Aber.

http://www.gemeinschaft-wappenfuehrender-familien.de/phpBB3/viewtopic.php?f=5&t=3962

http://www.kracke.org/blog/?p=772

Archivalia ist mit seinen beiden Rubriken Genealogie und Hilfswissenschaften nicht zutreffend bei den Kommerziellen Blogs eingeordnet.

am Sonnabend, den 6. März bietet sich in der Zeit von 10-17 Uhr eine
gute Möglichkeit, einmal das Hamburger Staatsarchiv kennenzulernen.
Wer schon immer mal einen Blick hinter die Türen des Magazins und
der Werkstätten werfen wollte, kann an diesem Tag an diversen Führungen teilnehmen.

Auch der Hamburger Verein für Familienforscher, die Genealogische
Gesellschaft Hamburg e.V., wird sich im Lesesaal des Staatsarchivs
vorstellen und Tipps und Hinweise zur Erforschung der Ahnen geben.

Das Programm für diesen Tag der offenen Tür:
http://www.aufmkampe.de/temp/staatsarchiv.pdf

Der Aufsatz gibt Provenienzen an:
http://verbum.btk.ppke.hu/pdf/1-1-03.pdf

Alle Jahrgänge von Verbum Analecta Neolatina sind kostenfrei einsehbar:
http://verbum.btk.ppke.hu/search_en/search.php

http://www.rambow.de/codex-diplomaticus-silesiae.html

Treffend diagnostiziert:
http://netzwertig.com/2010/02/09/der-fall-axolotl-roadkill-doppelmoral-in-grossem-stil/

Nun ist das Verwenden des Materials anderer, wie es in den Reaktionen in FAZ und anderen Publikationen beschrieben wird, nicht so ungewöhnlich. Was allerdings in den Texten nicht erwähnt wird (neben etwa Verbindungen von verteidigenden SPON-Autoren und betroffenem Verlag (via)), ist die diametral andere Sichtweise, die sonst bei Urheberrechtsfragen an der gleichen Stelle an den Tag gelegt wird. Immer wieder wird in FAZ, SZ, Welt, ZEIT und anderen Publikationen gefordert, dass das Urheberrecht stärker geschützt werden müsse.

Tatsächlich findet seit jeher gegenseitige Befruchtung in der Kunst statt. Viele Musiker fangen damit an, Songs von anderen Künstlern zu spielen. Selbst Shakespeare hat sich freimütig bei anderen bedient. Mehr noch: Shakespeares König Lear wäre unter aktuellem us-amerikanischen Copyright so nie erschienen und wahrscheinlich ebenso unter aktuellem deutschen Urheberrecht nicht. Ist das nicht bemerkenswert?

Mindestens ebenso bemerkenswert ist die Tatsache, dass dieser Zusammenhang bei der aktuellen Urheberrechtsdebatte in den Medien praktisch immer unterschlagen wird. Jetzt aber trifft es eine Autorin und ein Werk, dass man mag und schon dreht sich die Haltung in vielen Medien um 180 Grad. Das offenbart vor allem eins: Bei der Urheberrechtsdebatte in den Medien geht es selten um die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen oder darum, wofür dieses Recht überhaupt eingeführt wurde. Es geht um Partikularinteressen


Zum Fall
http://archiv.twoday.net/stories/6179643/

Zum Ganzen auch die Einleitung zu meiner Urheberrechtsfibel http://www.contumax.de


Im Historischen Lexikon Bayerns schrieb Elizabeth Harding jüngst über die "Adelsprobe" (mit stark bayern-lastiger Literaturauswahl und ohne Kennzeichnung online vorliegender Quellen, noch nicht einmal des eigenen Beitrags (PDF)):

http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45028

Zum Vergleich dazu eine Preprint-Fassung meines Artikels

Klaus Graf, Ahnenprobe, in: Enzyklopädie der Neuzeit, hrsg. von Friedrich Jäger, Bd. 1, Stuttgart 2005, Sp. 146-148

Ahnenprobe

Die Ahnenprobe war der Nachweis oder die Darstellung der
Herkunft von vier, acht, sechzehn usw. adeligen Ahnen
(Adelsprobe). Die vor allem im deutschsprachigen Raum
bedeutsame Ahnenprobe war ein normatives Instrument der
Exklusion, das einen institutionellen oder
genossenschaftlichen Binnenraum gegen unerwünschte
Eindringlinge abschotten sollte. Bei der Ahnenprobe in Form
der "Aufschwörung" mussten die Probanden und Zeugen eidlich
die Herkunft (Adel und eheliche Geburt der Ahnen, oft
kombiniert mit weiteren Eigenschaften wie Stiftsmäßigkeit,
Angehörigkeit zur Reichsritterschaft oder zur deutschen
Nation) bekräftigen. So wehrten sich adelige Institutionen
wie Domstifte oder Korporationen wie Ritterorden gegen
Aufsteiger aus dem Bürgertum, insbesondere gegen den
Briefadel, gegen die Angehörigen städtischer Patriziate,
die als Stadtadelige Ebenbürtigkeit mit dem Landadel
anstrebten, oder gegen landfremde Adelige. Durch die
negative Sanktionierung von Mesalliancen (eine nicht
standesgemäße Heirat schadete den Nachkommen als Probanden
einer Ahnenprobe) diente sie zugleich der Wahrung
ständischer Homogenität.

Die von landsmannschaftlichen, ständischen oder familiären
Adelscliquen dominierten geistlichen Institutionen waren
mit ihren Pfründen "Spitäler des Adels" und somit als
Versorgungsressourcen in die aristokratische
Familienordnung eingebunden. Besonders rigide war die
ständische Abschließung der Domstifte Köln und Straßburg,
die dem Hochadel vorbehalten waren. Erasmus von Rotterdam
habe, so die Zimmerische Chronik, dazu bemerkt, Christus
selbst wäre in Straßburg nur mit Dispens aufgenommen
worden. Ritterschaftliche Familien beherrschten als
"Stiftsadel" die Domkapitel der "Pfaffengasse" an Rhein und
Main und die Domkapitel der westfälischen Hochstifte
Münster und Osnabrück. Trotz aller sozialen Abgrenzung gab
es aber noch in der frühen Neuzeit etwa in den bayerischen
Bistümern einen nennenswerten Anteil bürgerlicher Kanoniker
(so wie im Spätmittelalter in nord- und mitteldeutschen
Bistümern). Ahnenproben regelten nicht nur die
Zugehörigkeit zu den geistlichen Institutionen (Domkapitel,
Klöster und Stifte, Damenstifte, Deutscher Orden und
Johanniterorden usw.), die natürlich nach der Reformation
überwiegend katholisch waren, sie wurden auch zur
Abgrenzung landständischer Ritterschaften eingesetzt. So
wurden 1648 für die Aufnahme in die märkische Ritterschaft
acht adelige Ahnen verlangt. Ganerbschaften und
vergleichbare adelige Genossenschaften wie die
Burgmannenschaft der Reichsburg Friedberg bestanden
ebenfalls auf dem Nachweis adeliger Vorfahren. Ahnenproben
wahrten aber auch die Exklusivität adeliger Vereinigungen
ohne Versorgungsaspekt wie Turniergesellschaften,
Bruderschaften und höfischer Orden (z.B. des burgundischen
Ordens vom Goldenen Vlies). Begnügte man sich im 15.
Jahrhundert fast immer mit der Vierahnenprobe, so wurden in
der Frühen Neuzeit häufig acht oder gar 16 Ahnen gefordert
(z.B. im Deutschen Orden: 1606 acht, 1671 16 Ahnen).
Aufklärerische Adelskritik wandte sich vehement gegen die
von den geburtsadeligen Eliten durch die Ahnenprobe
bewirkte Verknöcherung der von ihnen kontrollierten
sozialen Systeme.

Wenig untersucht sind die nicht-adeligen Ahnenproben in
bürgerlichen und bäuerlichen Kreisen, mit der die
Abstammung von freien Vorfahren oder die ehrliche und
eheliche Herkunft nachgewiesen wurde. Handwerksmeister und
Gesellen legten gelegentlich auf eine genealogisch geprüfte
"Ehre" Wert.

Im erhaltenen Denkmalbestand sind vor allem die unzähligen
umfangreichen heraldischen Ahnenproben auf
ritterschaftlichen Grabmälern eindrucksvoll (für die
Anordnung der Wappen gab es eigene Konventionen). Auch hier
setzten sich erst im 16. Jahrhundert höhere Ahnenzahlen – acht,
16, 32 usw. - durch. Gelegentlich kam es auf solchen
Darstellungen zu verfälschenden "Ahnenkorrekturen". Nicht
weniger als 124 Ahnenwappen zählte eine Tapisserie, die
1619/20 von der niederösterreichischen Adeligen Katharina
von Volkensdorf und ihren Töchtern gewirkt wurde. Wie
Ahnenproben in das höfische Fest integriert wurden, illustrieren
einige der den Turnierrittern auf der jülichschen
Fürstenhochzeit 1585 vorangetragene Tafeln mit ihren
Ahnenproben (zu acht Ahnen) aus dem Stadtmuseum Düsseldorf.
Die Praxis der Ahnenprobe führte zu einer entsprechenden
Schriftlichkeit: Wappengeschmückte Urkunden und
Aufschwörbücher dokumentierten den Adelsnachweis in
repräsentativer Weise. Die Ahnenprobe erforderte mit der
Erstellung einer Ahnentafel genealogische Recherchen, und
dies sowie die Beweisproblematik inspirierte häufig
gelehrte "hilfswissenschaftliche" Studien. Genealogische
Forschungen profitierten von den in voluminösen Tafelwerken
abgedruckten Ahnenproben, etwa der Kompilation des
Benediktiners Gabriel Bucelin "Germania
topo-chronostemmato-graphica sacra et profana" (1655-1678).
Als Handbuch galt in der Spätzeit des Alten Reiches die
Schrift von Georg Estor "Praktische Anleitung zur Anenprobe" (Marburg 1750).

Auch in anderen europäischen Ländern gab es Ahnenproben (meist zu vier Ahnen), so im Frankreich des Ancien Régime, in dem es im 18. Jahrhundert unter dem Eindruck einer „réaction aristocratique“ zu einer starken Revitalisierung alter Adelswerte kam. Komparatistisch zu untersuchen wäre, wie
sich Ahnenprobenpraxis und andere Formen des
Adelsnachweises zueinander verhalten haben.

F.v.Klocke, Westdeutsche Ahnenproben feierlichster Form im
16., 17. und 18. Jahrhundert, 1940
W. Kundert, Reichsritterschaft und Reichskirche vornehmlich
in Schwaben 1555-1803, in: F. Quarthal (Hrsg.), Zwischen
Schwarzwald und Schwäbischer Alb, 1984, S. 303-327
H. Lönnecker, Die Ahnenprobe und ihre
heraldisch-genealogischen Voraussetzungen, in: P. Rück
(Hrsg.), Mabillons Spur, 1992, S. 367-387
J. Schneider, Spätmittelalterlicher deutscher Niederadel,
2003

Update: http://www.rambow.de/deutsche-adelsproben.html


 

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