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Aus der NZZ am Sonntag 25.1.2004

Fünf Jahre habe er an seinem Werk gearbeitet, sagt Autor Franz Gut im Vorwort des Buches «Mit der Pranke und dem Zürcher Schild. Gelebte Polizeigeschichte im 20. Jahrhundert». Es ist im Hinblick auf das bevorstehende 200-Jahr-Jubiläum der Kantonspolizei Zürich erschienen (NZZ-Verlag, 2003). Gut hat also Ende 1998 oder etwas früher daran zu arbeiten begonnen, als ein bereits verabschiedetes kantonales Archivgesetz in den Schubladen lag; auf den 1. Januar 1999 wurde es in Kraft gesetzt. Es bestimmte unter anderem, dass Akten mit Personendaten grundsätzlich bis 30 Jahre nach dem Tod der Verstorbenen verschlossen zu bleiben haben und, falls der Tod ungewiss ist, während 100 Jahren seit deren Geburt. Aus wichtigen Gründen können Ausnahmen gewährt werden. Seither ist es für Forscher praktisch unmöglich, Zugang zu derartigen Akten zu erhalten; Journalisten und Buchautoren (auch zwei Mitarbeitern dieses Blattes) ist dieser vom Staatsarchiv schon verweigert worden. Der Autor der Zürcher Kantonspolizeigeschichte konnte damit arbeiten, weil die Akten noch bei der Polizeibehörde lagerten. So entstand etwa die muntere Erzählung über einen handwerklich begabten Ein-und Ausbrecher, gestützt auf Rapporte, Berichte und Einvernahmen aus dem Jahr 1966. [...] Betrachtet man den gesamten Vorgang, entsteht der Eindruck, dass durch geschicktes Jonglieren Paragraphen umgangen wurden: Ein Buchautor, der zugleich Angestellter der Kapo ist, durfte Akten einsehen, die durch das Archivgesetz geschützt sind. Nach Abschluss seiner Recherche wurden diese beim Staatsarchiv deponiert, so dass künftig andere Autoren diese Akten nicht mehr einsehen können. Damit wird auch die polizeiliche Hofdarstellung geschützt. Denn allfälligen Kritikern des Werkes, das dem Vorwort gemäss von zahlreichen Mitarbeitern der Kantonspolizei gefördert wurde, steht ebenfalls kein Aktenzugang frei, der eine Überprüfung seiner Darstellungen erlauben würde.
 

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