Bewertung
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http://heise.de/-2631124
Das waren aus meiner Sicht dienstliche Unterlagen, die nicht ohne Genehmigung des Bundesarchivs hätten gelöscht werden dürfen.
Das waren aus meiner Sicht dienstliche Unterlagen, die nicht ohne Genehmigung des Bundesarchivs hätten gelöscht werden dürfen.
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http://www.merkur-online.de/tv/team-wallraff-guenter-wallraff-darum-geht-neuen-folge-thema-jobcenter-meta-4821960.html
http://www.stern.de/kultur/tv/wallraff-ueber-jobcenter-der-alltaegliche-terror-2180563.html
"Wallraff und sein Team berichten glaubwürdig von Fällen, in denen Akten vernichtet wurden, um nicht zu Arbeit zu ersticken."
http://www.welt.de/vermischtes/article138480424/Mit-Lamas-gegen-die-Langzeitarbeitslosigkeit.html
"Manche würden sogar Anträge im Schredder verschwinden lassen, um den Aktenberg auf ihrem Schreibtisch zu minimieren."
http://www.stern.de/kultur/tv/wallraff-ueber-jobcenter-der-alltaegliche-terror-2180563.html
"Wallraff und sein Team berichten glaubwürdig von Fällen, in denen Akten vernichtet wurden, um nicht zu Arbeit zu ersticken."
http://www.welt.de/vermischtes/article138480424/Mit-Lamas-gegen-die-Langzeitarbeitslosigkeit.html
"Manche würden sogar Anträge im Schredder verschwinden lassen, um den Aktenberg auf ihrem Schreibtisch zu minimieren."
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http://www.spiegel.de/politik/deutschland/e-mails-der-bundesregierung-ziemlich-komplizierte-regeln-a-1022969.html
Spiegel Online hat mal wieder das Archivgesetz nicht kapiert, wenn er schreibt:
Ihr Sprecher Steffen Seibert erklärte den Umgang mit den Merkel-SMS damals so: "Sobald daraus ein Verwaltungsvorgang wird oder etwas, das für einen Verwaltungsvorgang inhaltlich wichtig ist, werden diese Informationen zu den Akten genommen." Dann bleiben sie, 30 Jahre lang, der Nachwelt erhalten. Die Entscheidung trifft man selbst.
Richtig ist: Alle amtlichen Unterlagen müssen - in der Regel spätestens nach 30 Jahren - dem zuständigen Archiv (hier: Bundesarchiv) angeboten werden. Siehe dazu auch
http://archiv.twoday.net/search?q=mappus
Spiegel Online hat mal wieder das Archivgesetz nicht kapiert, wenn er schreibt:
Ihr Sprecher Steffen Seibert erklärte den Umgang mit den Merkel-SMS damals so: "Sobald daraus ein Verwaltungsvorgang wird oder etwas, das für einen Verwaltungsvorgang inhaltlich wichtig ist, werden diese Informationen zu den Akten genommen." Dann bleiben sie, 30 Jahre lang, der Nachwelt erhalten. Die Entscheidung trifft man selbst.
Richtig ist: Alle amtlichen Unterlagen müssen - in der Regel spätestens nach 30 Jahren - dem zuständigen Archiv (hier: Bundesarchiv) angeboten werden. Siehe dazu auch
http://archiv.twoday.net/search?q=mappus
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http://chattanooga.pastperfectonline.com/ hat jetzt zahlreiche Bilder namenloser Soldaten aus dem Spanisch-amerikanischen Krieg online gestellt (leider mit Wasserzeichen).
Via
http://www.nooga.com/169054/chattanooga-history-center-launches-online-database/
Im Stadtarchiv Worms - http://fotoarchiv.hypotheses.org/29 - würde man wohl sagen: "Hau weg den Scheiß" - wenn das nicht so alte Bilder wären. Die Bilddatenbanken der Welt sind voll von Bildern namenloser Soldaten aus allen möglichen Kriegen seit Erfindung der Fotografie, bei denen niemals die Chance besteht, sie zu identifizieren. Was unterscheidet einen namenlosen Teilnehmer auf einem heutigen kommunalen Empfang (Stadtarchiv Worms kassiert!) von Bildern alter Soldaten, auf denen man sich ähnelnde Personen in historischen Uniformen sieht?
Das ist keine Fotokunst, sondern Dutzendware, die eben sehr viel älter ist als moderne Fotos. Für die Darstellung der Geschichte der Fotografie braucht man keine zehntausenden Fotos namenloser Soldaten.
Da genügt doch auch eine winzige Auswahl im Netz. Wenn man so altes Zeug schon nicht wegschmeißen kann (davor würden leider auch vehemente Vertreter von Nachkassationen zurückschrecken) , sollte man wenigstens das Geld für die Digitalisierung sparen.
Oder?
Via
http://www.nooga.com/169054/chattanooga-history-center-launches-online-database/
Im Stadtarchiv Worms - http://fotoarchiv.hypotheses.org/29 - würde man wohl sagen: "Hau weg den Scheiß" - wenn das nicht so alte Bilder wären. Die Bilddatenbanken der Welt sind voll von Bildern namenloser Soldaten aus allen möglichen Kriegen seit Erfindung der Fotografie, bei denen niemals die Chance besteht, sie zu identifizieren. Was unterscheidet einen namenlosen Teilnehmer auf einem heutigen kommunalen Empfang (Stadtarchiv Worms kassiert!) von Bildern alter Soldaten, auf denen man sich ähnelnde Personen in historischen Uniformen sieht?
Das ist keine Fotokunst, sondern Dutzendware, die eben sehr viel älter ist als moderne Fotos. Für die Darstellung der Geschichte der Fotografie braucht man keine zehntausenden Fotos namenloser Soldaten.
Da genügt doch auch eine winzige Auswahl im Netz. Wenn man so altes Zeug schon nicht wegschmeißen kann (davor würden leider auch vehemente Vertreter von Nachkassationen zurückschrecken) , sollte man wenigstens das Geld für die Digitalisierung sparen.
Oder?
"Bewertung ist eine der wichtigsten und verantwortungsvollsten Kernaufgaben archivischer Tätigkeit. Ziel der Überlieferungsbildung ist die Erhaltung aussagekräftiger Quellen bei möglichst geringer Menge - eine vollständige Überlieferung ist weder denkbar noch sinnvoll."
http://archiv.twoday.net/stories/1022388480/#1022389065
Davon stimmt allenfalls Satz 1.
Aussagekräftige Quellen sind Quellen, die ArchivarInnen für aussagekräftig halten. Daraus folgt ein hohes Maß an Subjektivität bei der Bewertung, egal wieviel archivfachliche Fachliteratur zur Bewertung verschlungen wurde.
Siehe dazu grundsätzlich auch meine Stellungnahme:
http://archiv.twoday.net/stories/2699909/
Archivierende reden in ihren blumigen Beiträgen zum Bewerten den eisernen Zwang schön, bei analogen Unterlagen nur eine sehr geringe Quote übernehmen zu dürfen (Landesarchiv NRW 1 %).
Dieses Argument lässt sich nicht 1:1 auf digitale Unterlagen übertragen, da hier nicht der Speicherplatz, sondern die "digital preservation" das Problem ist.
Bei gedruckten Publikationen hat der Gesetzgeber die Entscheidung getroffen, eine annähernd vollständige Überlieferung über das Pflichtexemplar zu realisieren.
Entweder Wolfs Argument ist unendlich dumm ("alle auf der Erde entstehenden Informationen sind zu bewahren", dem würde sogar ich derzeit widersprechen) oder es geht um bereichsspezifische Maßstäbe. Auf die in den Archiven zurecht zurückhaltend kassierte Fotoüberlieferung Akten-Maßstäbe anzuwenden, ist durch nichts zu rechtfertigen.
Ich habe nichts gegen pragmatisches Kassieren, das der Platznot gehorcht. Aber ich habe etwas gegen arrogantes Geschwurbel, das diese Entscheidungen archivtheoretisch veredelt.
Womöglich eine Quasi-Dublette
http://archiv.twoday.net/stories/1022388480/#1022389065
Davon stimmt allenfalls Satz 1.
Aussagekräftige Quellen sind Quellen, die ArchivarInnen für aussagekräftig halten. Daraus folgt ein hohes Maß an Subjektivität bei der Bewertung, egal wieviel archivfachliche Fachliteratur zur Bewertung verschlungen wurde.
Siehe dazu grundsätzlich auch meine Stellungnahme:
http://archiv.twoday.net/stories/2699909/
Archivierende reden in ihren blumigen Beiträgen zum Bewerten den eisernen Zwang schön, bei analogen Unterlagen nur eine sehr geringe Quote übernehmen zu dürfen (Landesarchiv NRW 1 %).
Dieses Argument lässt sich nicht 1:1 auf digitale Unterlagen übertragen, da hier nicht der Speicherplatz, sondern die "digital preservation" das Problem ist.
Bei gedruckten Publikationen hat der Gesetzgeber die Entscheidung getroffen, eine annähernd vollständige Überlieferung über das Pflichtexemplar zu realisieren.
Entweder Wolfs Argument ist unendlich dumm ("alle auf der Erde entstehenden Informationen sind zu bewahren", dem würde sogar ich derzeit widersprechen) oder es geht um bereichsspezifische Maßstäbe. Auf die in den Archiven zurecht zurückhaltend kassierte Fotoüberlieferung Akten-Maßstäbe anzuwenden, ist durch nichts zu rechtfertigen.
Ich habe nichts gegen pragmatisches Kassieren, das der Platznot gehorcht. Aber ich habe etwas gegen arrogantes Geschwurbel, das diese Entscheidungen archivtheoretisch veredelt.
Womöglich eine Quasi-Dublette
Kirchenpfleger Praefcke widerspricht Tanja Wolf vom Stadtarchiv Worms, die zur weitgehenden Kassation der Fotoüberlieferung aufrief:
http://fotoarchiv.hypotheses.org/29#comments
http://fotoarchiv.hypotheses.org/29#comments
http://www.volksstimme.de/nachrichten/lokal/stendal/1346147_Staatsanwaltschaft-Magdeburg-laesst-brisante-Akten-schreddern.html
http://www.welt.de/regionales/sachsen-anhalt/article132595163/Akten-zu-Sparkassen-Skandal-vernichtet.html
http://www.mdr.de/nachrichten/reaktionen-aktenpanne-ermittlungen-sparkasse-stendal100_zc-e9a9d57e_zs-6c4417e7.html
http://www.welt.de/regionales/sachsen-anhalt/article132595163/Akten-zu-Sparkassen-Skandal-vernichtet.html
http://www.mdr.de/nachrichten/reaktionen-aktenpanne-ermittlungen-sparkasse-stendal100_zc-e9a9d57e_zs-6c4417e7.html
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http://www.mittelbayerische.de/region/schwandorf/artikel/karg-geht-gegen-wiederherstellung-vor/1063710/karg-geht-gegen-wiederherstellung-vor.html
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/876867351/
Hallo, gehts noch?
Schlimm genug, dass sich der ehemalige Ministerpräsident Mappus gegen die Verwendung seiner Daten wandte:
http://archiv.twoday.net/search?q=mappus
Dass nun auch ein Provinzbürgermeister in die gleiche Hysterie (oder ist es Furcht vor Strafverfolgung?) verfällt, kann man nur als Groteske ansprechen.
PRIVATE DATEN HABEN AUF VOM DIENSTHERRN GESTELLTEN DIENSTLICHEN GERÄTEN NICHTS ZU SUCHEN.
Auch sogenannte "Handakten" (ob auf Papier oder auf dem Datenträger) sind dienstliche Unterlagen, die dem jeweiligen Archivgesetz unterliegen. Jede Löschung bedarf der Zustimmung des zuiständigen Archivs. Zuvor sind die Akten dem Archiv anzubieten, siehe auch VG Karlsruhe:
http://openjur.de/u/632130.html
Zur Aktenvernichtung siehe auch
http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/rathaus-burglengenfeld-amtsuebergabe-akten-vernichtet-100.html
http://www.mittelbayerische.de/region/schwandorf/artikel/polizei-ermittelt-in-der-akten-affaere/1063993/polizei-ermittelt-in-der-akten-affaere.html
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/876867351/
Hallo, gehts noch?
Schlimm genug, dass sich der ehemalige Ministerpräsident Mappus gegen die Verwendung seiner Daten wandte:
http://archiv.twoday.net/search?q=mappus
Dass nun auch ein Provinzbürgermeister in die gleiche Hysterie (oder ist es Furcht vor Strafverfolgung?) verfällt, kann man nur als Groteske ansprechen.
PRIVATE DATEN HABEN AUF VOM DIENSTHERRN GESTELLTEN DIENSTLICHEN GERÄTEN NICHTS ZU SUCHEN.
Auch sogenannte "Handakten" (ob auf Papier oder auf dem Datenträger) sind dienstliche Unterlagen, die dem jeweiligen Archivgesetz unterliegen. Jede Löschung bedarf der Zustimmung des zuiständigen Archivs. Zuvor sind die Akten dem Archiv anzubieten, siehe auch VG Karlsruhe:
http://openjur.de/u/632130.html
Zur Aktenvernichtung siehe auch
http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/rathaus-burglengenfeld-amtsuebergabe-akten-vernichtet-100.html
http://www.mittelbayerische.de/region/schwandorf/artikel/polizei-ermittelt-in-der-akten-affaere/1063993/polizei-ermittelt-in-der-akten-affaere.html
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Mit Dankbarkeit ist zu vermelden, dass Robert Kretzschmar seinen wichtigen Beitrag
Die „neue archivische Bewertungsdiskussion“ und ihre Fußnoten. Zur Standortbestimmung einer fast zehnjährigen Kontroverse, in: Archivalische Zeitschrift 82 (1999), S. 7-40
online eingestellt hat unter:
http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/56979/Kretzschmar_Archivalische_Zeitschrift_82.pdf
Seine jüngste Stellungnahme
Robert Kretzschmar: Alles neu zu durchdenken? Archivische Bewertung im digitalen Zeitalter, in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 80 (2014), S. 9-15
ist z.B. verfügbar unter
http://f.hypotheses.org/wp-content/blogs.dir/1762/files/2014/04/archivpflege-heft-80-01-2014-fuer-webseite.pdf
Kretzschmar nennt in diesem Beitrag Online-Nachweise, unterlässt jedoch einen solchen bei seiner Studie aus dem Jahr 2013:
Quellensicherung im institutionellen Rahmen. Zur Macht und Ohnmacht der Archive bei der Überlieferungsbildung, in: Wie mächtig sind Archive?, 2013, S. 45-63. Online:
http://hup.sub.uni-hamburg.de/volltexte/2013/133/pdf/HamburgUP_LASH104_HeringSchenk_Archive.pdf
Wer Archivalia liest, weiß, dass das Landesarchiv Schleswig-Holstein mittels Hamburg University Press seine Veröffentlichungen Open Access herausgibt. Der bedeutsame Sammelband "Wie mächtig sind Archive? Perspektiven der Archivwissenschaft" steht also in toto im Netz!
Zur Bewertungsdebatte siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/714912962/
Die „neue archivische Bewertungsdiskussion“ und ihre Fußnoten. Zur Standortbestimmung einer fast zehnjährigen Kontroverse, in: Archivalische Zeitschrift 82 (1999), S. 7-40
online eingestellt hat unter:
http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/56979/Kretzschmar_Archivalische_Zeitschrift_82.pdf
Seine jüngste Stellungnahme
Robert Kretzschmar: Alles neu zu durchdenken? Archivische Bewertung im digitalen Zeitalter, in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 80 (2014), S. 9-15
ist z.B. verfügbar unter
http://f.hypotheses.org/wp-content/blogs.dir/1762/files/2014/04/archivpflege-heft-80-01-2014-fuer-webseite.pdf
Kretzschmar nennt in diesem Beitrag Online-Nachweise, unterlässt jedoch einen solchen bei seiner Studie aus dem Jahr 2013:
Quellensicherung im institutionellen Rahmen. Zur Macht und Ohnmacht der Archive bei der Überlieferungsbildung, in: Wie mächtig sind Archive?, 2013, S. 45-63. Online:
http://hup.sub.uni-hamburg.de/volltexte/2013/133/pdf/HamburgUP_LASH104_HeringSchenk_Archive.pdf
Wer Archivalia liest, weiß, dass das Landesarchiv Schleswig-Holstein mittels Hamburg University Press seine Veröffentlichungen Open Access herausgibt. Der bedeutsame Sammelband "Wie mächtig sind Archive? Perspektiven der Archivwissenschaft" steht also in toto im Netz!
Zur Bewertungsdebatte siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/714912962/
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