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Informationsfreiheit und Transparenz

http://offshoreleaks.icij.org

Via
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Steueroasen-Offshore-Leaks-Datenbank-ist-online-1889195.html

Wie man das Informationsfreiheitsgesetz wirksam aushebelt, beweist das Innenministerium:

http://allesfuergold.de/79/story/klage-gegen-das-bundesinnenministerium

http://gg.docpatch.org/

Der Chaos-Computer-Club möchte mit seiner Seite auch für Open Data werben. Die tatsächliche Umsetzung überzeugt mich nicht. Was ich z.B. auf Anhieb vermisse: Eine Infografik, die die Änderungen nach Abschnitten farbig markiert und auf den ersten Blick erkennen lässt, welche Artikel unverändert blieben.

Auf Heise gibts auch Kritik:
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Chaos-Computer-Club-befreit-das-Grundgesetz/forum-256645/list/

Zu den Grundgesetzänderungen siehe auch
http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2009/aenderungen_des_grundgesetzes_seit_1949.pdf

Und nun noch was zur Online-Journaille. Sie lernen es nicht:

http://www.pcgames.de/Recht-Thema-241308/GNews/Chaos-Computer-Club-Dokumentation-zum-Grundgesetz-1070843/

http://www.focus.de/politik/deutschland/internet-chaos-computer-club-dokumentiert-wandel-des-grundgesetzes_aid_997059.html

berichten, haben aber keinen Link zur Plattform (oder er ist in dem werbegepflasterten Angebot irgendwo am Rand versteckt). Über Google klickte ich dann genervt auf auf

http://netzpolitik.org/2013/chaos-computer-club-veroffentlicht-graphische-darstellung-vom-grundgesetz/

wo erwartungsgemäß der Link steht.


Vor allem in Baden-Württemberg ist das für die grün-rote Landesregierung peinlich:

http://www.heise.de/tp/artikel/39/39124/1.html

Unfähige alte Leute (3 von 9 Mitgliedern sind Frauen) auch im Surpeme Court der USA:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/USA-Oberstes-Gericht-beschraenkt-Informationsfreiheit-regional-1852756.html

Die ZEIT hat interne Dokumente zugespielt erhalten:

http://www.zeit.de/digital/internet/2013-04/ifg-informationsfreiheit-protokolle/komplettansicht

In der ZEIT kommentiert Alexander Schwabe:

"Wie schon WikiLeaks, VatiLeaks und Plattformen wie Vroniplag ist Offshore-Leaks ein gewaltiger Transparenzschub, und die Durchsichtigkeit der Dinge ist die Voraussetzung für die Bildung von Bewusstsein."

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013-04/offshore-wikileaks-vatileaks-transparenz

Update:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Offshore-Leaks-Wie-86-Journalisten-aus-46-Laendern-260-Gigabyte-an-Daten-durchforsteten-1835358.html

sachsen-anhalt.de, PDF

Via
http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=5818

Interessant S. 79: "Es entspricht einem allgemein im Recht der Dokumentationspflichten anerkannten Grundsatz, der auch auf die Verwaltungsaktenführung anzuwenden ist, dass eine dem äußeren Anschein nach ordnungsgemäß geführte Dokumentation grundsätzlich die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit rechtfertigt (BFH, 5. Senat, Beschluss vom 18. März
2008, Az.: V B 243/07; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Oktober 1991, NVwZ 1992, 384). Legt eine Behörde daher Akten vor, die dem äußeren Anschein nach ordnungsgemäß geführt werden, gilt die Vermutung, dass diese vollständig sind, d. h. es ist davon auszugehen, dass dem Informationszugangsbegehrenden alle vorhandenen Informationen zugänglich gemacht
worden sind. Gleiches dürfte daher für die Vorlage von Teilen aus einer dem äußeren Anschein nach ordnungsgemäß geführten Akte gelten. Ein Antragsteller, der die Unvollständigkeit der Akten rügt, muss daher substantiierte Hinweise auf das Fehlen von Vorgängen vortragen. Substantiiert dürfte ein Hinweis insbesondere dann sein, wenn in den vorgelegten Unterlagen Verwaltungsvorgänge fehlen, die sich nach den Regeln einer ordnungsgemäßen
Aktenführung in der Akte hätten befinden müssen. Zu beachten ist jedoch, dass der Verwaltung hinsichtlich der Entscheidung, was
zu den Akten genommen wird, durchaus ein Spielraum zusteht (OVG Berlin - Brandenburg, Urteil vom 18. März 2010, Az.: 12 B 41.08). Nach der Rechtsprechung sind allerdings regelmäßig Vorgänge zu den Akten zu nehmen, die ersichtlich für
eine Entscheidung von Bedeutung sein können und die die Behörde selbst ihrer Entscheidung zu Grunde legen will bzw. legt. Dies betrifft z. B. Unterlagen, die ein Antragsteller im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens einreicht bzw. deren Vorlage die Behörde zur Prüfung des jeweiligen Begehrens verlangen kann bzw. muss (OVG Berlin - Brandenburg, Urteil vom 2. Oktober
2007, Az.: 12 B 12.07)."

Der Hinweis, dass die Behörden einen Spielraum haben, ist ersichtlich abgwegig und ergibt sich nicht aus der zitierten Entscheidung http://openjur.de/u/282013.html

Zu beachten ist
http://archiv.twoday.net/stories/264163092/

Vielleicht erleben wir während der Amtszeit von Frau Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz, dass Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe das Testament von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe an das Nachlassgericht abliefert. Man/Frau dürfen gespannt sein.

Im Januar 2017 werden wir es wissen, vielleicht schon vorher ?

http://www.vierprinzen.com/2013/01/wahlsieg-fur-rot-grun-in-niedersachsen.html

update 25.2.2103:

auf der Zugriffstatistik des Dokumentenservers der FU Berlin ist es seit Anfang Februar zu einer sehr signifikanten Erhöhung der Zugriffe gekommen.

Es gibt zwei Erklärungsmöglichkeiten:

a) es handelt sich um robotisierte Zugriffe
b) es handelt sich um gezielte inhaltsbezogene Zugriffe

http://goo.gl/SJ6KD

Eine berechtigte Hoffnung für mehr Transparenz.

http://www.vierprinzen.com/2013/01/wahlsieg-fur-rot-grun-in-niedersachsen.html

 

twoday.net AGB

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