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Archivrecht

http://www.boersenblatt.net/328525/

Klaus Wrede, Geschäftsführer des Fachverlags Symposion sagt:

Die ungeregelte Verbreitung elektronischer Dokumente juristisch verhindern zu wollen ist offensichtlich aussichtslos.

DRM ist nutzerunfreundlich und als Konzept vermutlich schon gescheitert (siehe Musikindustrie).

Grundsätzlich ist jede Restriktion des Teilens von Wissen gerade für eine Gesellschaft problematisch, die vom Wissen abhängt.

Verlage werden nicht gegen die neuen Marktbedingungen Geld verdienen, sondern nur mit ihnen.

Volltext.

http://antjeschrupp.com/2009/07/01/thema-urheberrecht-wofur-werden-autor_innen-eigentlich-bezahlt/

http://www.telemedicus.info/article/1367-Interview-zum-Lizenzwechsel-bei-Wikimedia.html

Interview mit Christoph Endell. Auszug:

War die Einführung der Lizenz rechtmäßig? Diese Frage stellt sich insbesondere in Bezug auf die Urheberrechte der Autoren, die ihre Beiträge damals ausschließlich unter der GFDL lizenziert haben.

In der GFDL-Lizenz ist eine Klausel enthalten, die erlaubt, das Material auch unter einer späteren GFDL-Lizenz zu veröffentlichen, die sog. „any later version-Klausel” in Nummer 10 der GFDL. Diese Klausel haben die Autoren mit Veröffentlichung ihrer Artikel mitgetragen. Wikimedia, Creative Commons und die Free Software Foundation, welche die GFDL-Lizenz betreut, haben daher eine neuere GFDL-Lizenz entwickelt, nämlich die Lizenz Version 1.3, die einen simultanen Release unter der CC-BY-SA-Lizenz ermöglicht. Die alte GFDL-Lizenz wird also nicht ersetzt, sondern besteht parallel zur Creative Commons-Lizenz fort. Es handelt sich dabei um ein duales Lizenzmodell.

Eine solche „Relizenzierung” für Wikimedia ist aber meines Erachtens zumindest nach deutschem Recht nicht möglich. Eigentlich können solche Entscheidungen nämlich nur die Autoren selbst treffen, die alle Urheberrechte an ihren Werken haben. Wikimedia hat bisher nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt bekommen. Ähnlich äußert sich übrigens auch die FSF selbst, die sagt: „normally, these sorts of licensing decisions can and should be handled by the copyright holder(s) of a particular work”. Insofern halte ich einen solchen Weg für versperrt, sofern nicht alle Urheber einzeln der Änderung zustimmen.

Eine zweite Möglichkeit wäre, anzunehmen, dass die CC-BY-SA 3.0-Lizenz selbst unter die „any later Version”-Klausel der GFDL fällt. Hier kommt es dann letztlich darauf an, wie man die Willenserklärung des Autors versteht, die mit der ursprünglichen Lizenz abgegeben wurde. Ich denke, das ist der einzige Weg, wie man diese „Relizenzierung” betrachten kann, denn nur diese Klausel bietet ein entsprechendes „Tor” zur Lizenzänderung.

Nr. 10 GFDL erfordert dazu allerdings verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt sein müssten. Zum einen müsste die FSF die Lizenz veröffentlicht haben. Das ist nicht der Fall: Die Lizenz ist durch Creative Commons veröffentlicht worden. Allerdings bezieht sich die FSF in Nummer 11 der GFDL ausdrücklich auf Creative Commons. Das könnte eine entsprechende „Veröffentlichung” kompensieren. Auch dann ließe sich allerdings trefflich darüber streiten, ob die CC-Lizenz tatsächlich eine Lizenz im „Geiste der GFDL” ist, was ja auch schon Till Jäger im Gespräch mit Telemedicus angedeutet hat.

Beispiel: Eine Eigenschaft der GFDL ist ja gerade die Inkompatibilität zur CC-Lizenz. Die GFDL ist primär als Text-Lizenz gedacht. Mit Hilfe der CC-Lizenz wird es etwa deutlich leichter, Texte auch in Musikstücken (unter CC) zu remixen etc. Zu diesem Thema ließe sich auch auf einzelne Argumente aus der Diskussion zur „Tragedy of the Anti-Commons” verweisen.

Insgesamt kann man wohl bei der CC-BY-SA-3.0-Lizenz davon ausgehen, dass diese, als die „copyleft”-Lizenz von CC, im „Geiste der GFDL” ist. Ich würde allerdings auch eine andere Meinung für vertretbar halten. Insgesamt muss ich aber sagen, dass mir die gesamte Konstruktion etwas Bauchschmerzen bereitet, auch wenn der Schritt grundsätzlich zum einen begrüßenswert ist und ich zum anderen auch keine andere Möglichkeit gesehen hätte, ihn durchzuführen.


KOMMENTAR

1. Gemäß Sektion 11 der GNU FDL 1.3 vom November 2008 war es möglich, bis zum August 2009 die Inhalte der Wikipedia auch unter CC-BY-SA 3.0 zu veröffentlichen ("republish"). Von dieser Möglichkeit hat die Wikimedia Foundation Gebrauch gemacht. Wer einen Edit in den Projekten der Wikimedia F. vornimmt, liest:

"You irrevocably agree to release your contributions under the Creative Commons Attribution/Share-Alike License 3.0 and the GFDL. You agree to be credited, at minimum, through a hyperlink or URL when your contributions are reused in any form. See the Terms of Use for details".

Die Wikipedia selbst steht aber explizit nur unter CC, denn es heißt im Fußtext:

"Text is available under the Creative Commons Attribution/Share-Alike License; additional terms may apply. See Terms of Use for details."

Die Wikipedia bricht damit mit dem Grundsatz freier Lizenzen, dass die Inhalte unter freier Lizenz mit einem Hinweis auf diese gekennzeichnet werden. Die Wikipedia hält die Lizenzbedingungen der GNU FDL nicht mehr ein, da der Link zur GNU FDL fehlt.

In den Terms of Use heißt es:

For compatibility reasons, any page which does not incorporate text that is exclusively available under CC-BY-SA or a CC-BY-SA-compatible license is also available under the terms of the GNU Free Documentation License. In order to determine whether a page is available under the GFDL, review the page footer, page history, and discussion page for attribution of single-licensed content that is not GFDL-compatible. All text published before June 15th, 2009 was released under the GFDL, and you may also use the page history to retrieve content published before that date to ensure GFDL compatibility.

Soweit nicht externer CC-BY-SA-Content importiert wurde, steht demnach aller Text der Wikipedia unter der GNU FDL, ohne dass aber die Lizenzbedingungen (Nennung und Link auf die Lizenz) eingehalten werden.

Die Wikipedia ist also nun ein CC-Wiki, das nicht den Lizenzbedingungen der GNU FDL genügt, dem aber Inhalte entnommen werden können, die unter der GNU FDL lizenzierbar sind. Es darf bezweifelt werden, dass diese abstruse Konstruktion mit dem Geist der GNU FDL vereinbar ist.

2. Hinsichtlich früherer Beiträge ergibt sich nicht das Geringste aus der aktuell erforderlichen Zustimmung zur neuen Lizenz unter der Bedingungen, dass man mit einer Attribution by Link einverstanden ist. Das ist der Hauptpunkt meiner Kritik: die Garantie der GNU FDL, dass jeder namentlich bei allen geänderten Versionen (durch Urheberrechtsvermerke oder die Sektion History oder auf der Titelseite) immer präsent bleiben wird, wird ignoriert.

Konkret heißt das: Werden frühere Textbeiträge von einem Nachnutzer ohne komplette Autorenliste verwendet, ist die Lizenz erloschen, da keine Zustimmung zur Attribution by Link vorliegt.

Es ist auch fraglich, ob der General Disclaimer

http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:General_disclaimer

"no contract" mit dem derzeit ausgeübten Zwang, einer Attribution by link only zustimmen zu müssen, vereinbar ist.

3. Werden Beiträge in der Wikipedia verschoben oder gelöscht oder ist die Wikipedia offline, funktioniert die Attribution by Link nicht mehr und die Lizenz erlischt.

Es ist fraglich, ob es mit dem Urheberpersönlichkeitsrecht vereinbar ist, dass die WMF die Autoren der Wikipedia zwingt, auf eine Namensnennung zu verzichten, auch wenn das die Folge hat, dass ihre Beiträge nicht mehr nutzbar sind, wenn das Linkziel verschwindet oder zeitweise nicht erreichbar ist.

4. Werden externe Textbeiträge unter CC-BY-SA importiert, dann gilt selbstverständlich Attribution by link only NICHT, da keine Einwilligung des externen Beiträgers vorliegt.

ARCHIVALIA-LINKS

Zur Umlizenzierung hier:

http://archiv.twoday.net/stories/5764405/
http://archiv.twoday.net/stories/5643845/

http://www.urheberrecht.org/news/3675/

Der Deutsche Kulturrat hat den Fragebogen des Bundesministeriums der Justiz zum Reformbedarf im Bereich des Urheberrechts beantwortet und seine Stellungnahme veröffentlicht. [...]

Konkret spricht sich der Kulturrat für Einschränkungen der Privatkopie gemäß § 53 UrhG aus, da diese Schrankenregelung zunehmend in so großem Umfang genutzt werde, dass sie oftmals den Kauf urheberrechtlich geschützter Werke ersetze. Daher unterstütze man z.B. eine Beschränkung der Privatkopierfreiheit auf originale Exemplare eines Werke oder ein Verbot der Herstellung von Kopien durch Dritte. [...]

Des Weiteren hält der Kulturrat die Einführung einer Vergütungspflicht in § 59 UrhG für die kommerzielle gewerbliche Nutzung von Abbildungen von Kunstwerken im öffentlichen Raum für notwendig. Damit unterstütze man die Forderung der »Enquete-Kommission« nach einer entsprechenden Gesetzesänderung.


Zum letzten Punkt, der Abschaffung der Panoramafreiheit, siehe hier:

http://archiv.twoday.net/search?q=panoramafreiheit

Einmal mehr übergeht dieser Kulturrat die Interessen der Allgemeinheit. Es ist zu hoffen, dass diese fragwürdige Lobbyisten-Organisation kein Gehör findet.

Update: Am Rande kommt der Kulturrat auch vor in:
http://libreas.wordpress.com/2009/06/29/internet-urheberrecht-und-politik-einige-gedanken-zur-aktuellen-debatte/

http://www.spuer-sinn.net/blog3/ahoi/ Siehe auch meinen Kommentar http://shorttext.com/pbs5c54yb

http://www.ankegroener.de/?p=4758

http://www.troubadoura.de/index.php/warum-ich-noch-nicht-in-die-piratenpartei-eintrete/

Die LINKE will Kulturcents auf urheberrechtlich erloschene Werke für die Förderung junger Kunst erheben

Zitiert nach Steinhauer
http://www.wissenschaftsurheberrecht.de/2009/06/29/urheberrecht-bundestagswahl-6418035/

Es gibt etliche Punkte, bei denen meine Position mit der LINKEN übereinstimmt, aber netzpolitisch darf die Partei dann nicht patzen. Das führt für mich zur Abwertung.

Dieser "Goethecent" (früher: Goethegroschen") ist ein Vorschlag aus der Mottenkiste, bekannt als Urhebernachfolgevergütung (siehe den Regierungsentwurf zum UrhG von 1965) oder "domaine public payant" (Literatur bei Katzenberger in Schricker 3. Aufl. § 64 Rz 3f.).

Zu verfassungsrechtlichen Bedenken:
http://www.privatfunk.de/literatur.html?/lit/TextLit080.html

Meine Gegenargumente:

Wer für freie Inhalte wie z.B. Wikisource ist, muss für eine extreme Verkürzung der Schutzfrist eintreten und nicht für eine Ausweitung!

Die Public Domaine ist ein zu reiches Gut, als dass man sie einer potentiell korrupten Verwertungsgesellschaft oder anderen Institution zur Schlachtung ausliefern darf.

Es müsste ein überbordender Verwaltungs- und Kontrollapparat geschaffen werden, der alle Nutzungen gemeinfreier Werke kontrolliert und abkassiert.

Was ist mit junger Kunst gemeint? Aktuelle Kunst oder Kunst von jungen Leuten? Im letzteren Fall wäre das eine typische Altersdiskrimierung.

Wie soll der große Batzen gerecht verteilt werden? Es ist doch völlig unrealistisch, dass die bewährten Seilschaften nicht ebenso korrupt wie jetzt einen satten Anteil "Verwaltungskosten" abzocken.

Wie soll das funktionieren, wenn Künstler heute von der GEMA besch*** werden? Siehe etwa:
http://archiv.twoday.net/stories/5793150/

Nein, dieser Kulturcent ist SED-like und ganz und gar abzulehnen. Ich wähle daher voraussichtlich die Piratenpartei!

http://www.kult-werk.de/GEMA/UrteilverkuendigungClear.htm
http://www.kult-werk.de/GEMA/GEMA.html

Unterstützt Frau Clear!

Update:
http://www.spiegel.de/kultur/musik/0,1518,633430,00.html

In einem Kommentar in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung fordert Volker Zastrow das Internet "entschlossen zu zivilisieren."

Anlass des Kommentars ist das BGH-Urteil zu spickmich, dass es Schülern erlaubt Lehrern Noten zu geben - die meist sehr moderat ausfallen. Zastrow passt das nicht: Er sieht die Gefahr dass das Internet als Denunziationsmaschine mißbraucht wird und fordert einen klaren rechtlichen Rahmen, um dies zu verhindern: "Die sogenannten Informationen erlangen im Internet durchweg einen Ewigkeitswert. Verschiebt das nicht das Verhältnis zwischen Einzelnem und einer mit modernsten technischen Mittel ins Faustrecht des Urzustandes versetzten Gesellschaft? (…) Im Internet geschmäht zu werden heißt für immer geschmäht zu werden. Ob zu Recht, spielt keine Rolle; denn welches Recht kann es dafür geben? Ein Recht, in dem für niemand Verjährung gilt, kein Verzeihen? Kein Vergessen?"

Es wäre ein leichtes sich über diesen Kommentar lustig zu machen, über ihn herzufallen und ihn zu zerreissen: Der schnelle Zugang zu den Archiven, lange Zeit ein Privileg weniger (Vor allem von Journalisten), steht über das Internet jedem offen. Und der Verlust von Privilegien schmerzt. Und der Ruf Gesetzbuch zu reglementieren, zeigt eine tiefe Unkenntnis über das Internet: Eine Reglementierung die wirkungsvoll wäre, käme dem Ende des freien Zugriffs gleich, wäre das Ende des Internets wie wie es kennen. Durchsetzbar ist so etwas nur über den massiven Einsatz von Zensurtechnologie wie im Iran oder in China.

http://www.ruhrbarone.de/fas-will-internet-zivilisieren/

Zum Spickmich-Urteil des BGH (Gründe wie üblich noch nicht online) und der negativen Politiker-Resonanz:

http://www.heise.de/newsticker/Internet-Pranger-am-Pranger--/meldung/141217
http://rivva.de/about/http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,632168,00.html

Stellungnahme des Anwalts von Spickmich:
http://www.feldblog.de/?p=216#more-216

Übervorsichtiger Juristen-Kommentar:

Die betroffenen Daten (sprich Bewertungen selbst) sollten zur Sicherheit eben nicht über Google und Co zu finden sein. Dann kann mans aber auch gleich bleiben lassen!

Kommentar von G. Böss:

Im Internet gibt es längst unendlich viele Möglichkeiten sich auszutauschen. Natürlich auch über Lehrer. So etwas zu verbieten, ist weder klug noch wünschenswert. Wer da gerade seiner Empörung Luft macht, hat die Veränderungen noch nicht registriert, die sich abspielen. Die starre Hierarchie, nach der die Schüler nichts und die Lehrer alles zu sagen haben, bröckelt in Rekordgeschwindigkeit dahin. Es ist noch nicht lange her, da war es Lehrern gestattet, Kinder zu verprügeln und heute ist es Kindern gestattet, Lehrer zu beurteilen. Offensichtlich ein zivilisatorischer Sprung.

Zu Spickmich und Meinprof in Archivalia:

http://archiv.twoday.net/stories/3801568/
http://archiv.twoday.net/search?q=meinprof

Zur juristischen Auseinandersetzung mit Meinprof:
http://www.telemedicus.info/article/1206-LG-Regensburg-entscheidet-ueber-MeinProf-Volltext.html#extended
Volltext des Urteils des LG Regensburg 2.2.2009

Arztbewertungs-Portale:
http://www.news.de/gesundheit/1216846030746/patienten-benoten-aerzte.html

Politiker-Zitate:
http://polit-bash.org/

Zu Denunziantenportalen wie Rotten Neighbours:

http://tomswochenschau.wordpress.com/2008/09/05/rotten-neighbours-jetzt-auch-in-deutscher-version/
http://blog.pranger.de/

KOMMENTAR:

Nein, Bewertungsportale über Personen, die in der Öffentlichkeit wirken (dazu zählen auch Lehrer und Hochschullehrer) sind nicht das Gleiche wie Denunziantenportale. Sie dienen der Meinungsbildung und Transparenz: in dubio pro opinione. Die gängige Rede vom weltweiten Pranger Internet verkennt, dass etwa in China abträgliche Äußerungen über einen deutschen Lehrer weniger interessieren als ein Sack Weizen, der in Deutschland umfällt. Da es nun einmal das Internet gibt, ist den Betroffenen anzuraten, sich ein dickes Fell zuzulegen und Toleranz zu zeigen, auch wenn dies kein Freibrief für Online-Mobbing sein kann. Art. 5 GG gilt nicht nur für "wertvolle" Meinungen. Gesetzliche Einschränkungen von Bewertungsportalen im Internet sind daher nicht weniger Internetzensur als die #Zensursula-Gesetzgebung.

UPDATE:

http://www.netzeitung.de/politik/deutschland/1390179.html

Einer repräsentativen Umfrage zufolge billigt eine deutliche Mehrheit der Deutschen (56 Prozent) das Urteil des Bundesgerichtshofs. 40 Prozent finden die Entscheidung falsch, wie aus der Erhebung des Instituts Emnid im Auftrag der Zeitung «Bild am Sonntag» hervorgeht. Die Meinungsforscher befragten 500 Personen ab 14 Jahren.

Die Spitzenkandidatin der SPD in Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft, hat dem Blogger David Schraven (Ruhrbarone) einen Anwalt auf den Hals gehetzt. Grund ist wohl, dass David in seinem Blog auf den Umstand hinweist, dass Hannelore Kraft eine ehemals auf ihrer eigenen Webseite öffentliche Information bezüglich ihrer beruflichen Vergangenheit auf einmal nicht mehr publiziert wissen möchte. MAG sein, dass dies auch der Fall ist, weil David Schraven einen eventuellen Zusammenhang zwischen dem Löschen der Information und einem Förderskandal in den eben diese Firma verwickelt sein soll herstellt. (via Fixmbr)

Bislang kennt man solch Vorgehen nur aus Science Fiction Filmen: Die Vergangenheit durch Manipulation von Daten verändern. Da soll nochmal einer sagen, die SPD würde nicht mit der Zeit gehen…

http://rz.koepke.net/?p=3204

Das berühmteste Beispiel nachträglicher "Geschichtsbereinigung" enthält George Orwells "1984". Das "Wahrheitsministerium" arbeitet dort daran, die historischen Quellen gemäß der gewünschten Neuinterpretation umzuschreiben:

http://en.wikipedia.org/wiki/Ministry_of_Truth

Blog der Ruhrbarone
http://www.ruhrbarone.de/spd-spitzenkandidatin-kraft-gegen-ruhrbarone/

Weitere Stellungnahmen:

Sehr zahlreiche auf Twitter, siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Streisand-Effekt

http://www.fixmbr.de/spd-mit-aller-kraft-gegen-das-internet/

http://www.little-devil.com/blog/?p=1366

http://blogsearch.google.de/blogsearch?hl=de&q=hannelore+kraft&ie=UTF-8&scoring=d

Es kann keine Rede davon sein, dass die Ruhrbarone unzulässige Tatsachenbehauptungen aufgestellt haben. Wenn man bemerkt, dass eine Spitzenkandidatin ihren Lebenslauf bereinigt und eins und eins zusammenzählt, indem man die Tätigkeit für eine durch einen Skandal ins Gerede geratene Firma in Form einer erlaubten Verdachtsberichterstattung, die zudem noch in sehr vorsixchtiger Form erfolgte, mit dem Skandal in Verbindung bringt, so ist das allemal von Art. 5 GG gedeckt. Und es sollte beim politischen Diskurs andere Formen des Umgangs miteinander geben als Abmahnungen (vor allem, wenn Wochenende ist). Hätte der SPIEGEL oder ein anderes Printmedium diese Merkwürdigkeit aufgegriffen, wäre die SPD-Funktionärin kaum in dieser Weise vorgegangen. Ich kann nur hoffen, dass die SPD bei den nächsten Wahlen die fällige Quittung erhält. Ich bedaure inzwischen, dass ich sie das eine oder andere Mal gewählt habe.

imagebam Quelle und größere Ansicht: draufklicken!


 

twoday.net AGB

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