Medienarchive
Mareike König wies mich auf http://creative.arte.tv/de hin. Auf der vergeblichen Suche nach einer CC-Lizenz stieß ich auf die allgemeinen Nutzungsbedingungen für den Arte-Player. Muss ich den folgenden Schwachsinn kommentieren? Diese Nutzungsbedingungen gehören depubliziert!
a. Allgemeine Bedingungen:
- Die Nutzung darf ausschließlich auf der persönlichen, privaten Website des Nutzers erfolgen.
- ARTE kann bereitgestellte Inhalte jederzeit nach eigenem Ermessen sperren bzw. von der Webseite herunternehmen.
- Von ARTE bereitgestellte Videos dürfen nicht auf Webseiten mit rechtswidrigen oder gewaltverherrlichenden Inhalten übertragen werden.
- Das Angebot steht Nutzern mit Wohnsitz in Deutschland oder Frankreich zur Verfügung.
- Webseiten, auf denen von ARTE bereitgestellte Inhalte verwendet werden, geben nicht notwendigerweise die Meinung von ARTE wieder.
- Videomaterial darf nur über den bereitgestellten Code verwendet werden; die Umkodierung bzw. Veränderung des Videomaterials ist nicht gestattet.
- Die Nutzung der ARTE-Inhalte erfolgt auf eigene Gefahr.
b. Der ARTE-Player darf nicht in Webseiten eingebunden werden, die:
- diskriminierende Inhalte verbreiten und/oder zum Hass aufgrund von Rasse, Religion oder Geschlecht, Herkunft, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung etc. aufrufen
- Gewalt, Terrorismus oder andere rechtswidrige Aktivitäten verherrlichen
- nicht frei zugänglich sind
- für Tabakprodukte, Alkohol oder Waffen werben
- sich an Kinder unter 13 Jahren richten bzw. diese zur Zielgruppe haben
- auf andere Weise dem Ruf und dem Image von ARTE Schaden zufügen können.
c. Der Player und die bereitgestellten ARTE-Videos sind ausschließlich zum privaten, nichtkommerziellen Gebrauch bestimmt; die Verwendung zu professionellen oder gewerblichen Zwecken (z. B. Blogs mit professionellem, gewerblichem oder werbendem Charakter) ist nicht zulässig. Der ARTE-Player darf nicht in Blogs oder Webseiten eingebunden werden, auf denen Werbung präsentiert wird. Der Nutzer ist nicht berechtigt, von anderen Internetnutzern eine Bezahlung für die Sichtung der ARTE-Videos zu verlangen oder die ARTE-Videos zu kommerziellen Zwecken zu verwenden.
d. ARTE-Videos dürfen weder verändert, durch Hinzufügen anderer Inhalte verfälscht oder mit anderen Inhalten verknüpft werden. Alle ARTE-Videos müssen mithilfe des ARTE-Players dargestellt werden. Der Nutzer muss sicherstellen, dass alle Verlinkungen des Players mit der ARTE-Website aktiv und zugänglich bleiben.
e. Es ist dem Nutzer untersagt, den Anschein zu erwecken, ARTE teile die auf seiner Website wiedergegebenen Meinungen oder unterstütze auf dieser dargestellte, nicht von ARTE stammende Produkte oder Inhalte jeglicher Art. Ferner ist es dem Nutzer nicht gestattet, sich als Exklusivpartner von ARTE auszugeben oder vorzugeben, er biete einen exklusiven Zugang zu ARTE-Inhalten.
f. Die Verwendung der von ARTE übernommenen Inhalte darf dem Ruf und dem Image von ARTE nicht abträglich sein oder dem Sender sonstigen Schaden zufügen.
g. Durch seine Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen akzeptiert der Nutzer die ausschließliche redaktionelle Hoheit von ARTE über ARTE-eigene Inhalte. ARTE kann die bereitgestellten Videos jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung ändern oder entfernen. Insbesondere erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass ARTE eine Geolokalisierung des Zugangs zu den ARTE-Videos durchführt, um diesen auf Deutschland und Frankreich zu beschränken.
h. Der Player darf nur in der von ARTE bereitgestellten Form verwendet werden. Er darf keinesfalls ersetzt oder modifiziert werden; ebenso ist die Nachkonstruktion des Players (sogenanntes „Reverse Engineering“) verboten.
a. Allgemeine Bedingungen:
- Die Nutzung darf ausschließlich auf der persönlichen, privaten Website des Nutzers erfolgen.
- ARTE kann bereitgestellte Inhalte jederzeit nach eigenem Ermessen sperren bzw. von der Webseite herunternehmen.
- Von ARTE bereitgestellte Videos dürfen nicht auf Webseiten mit rechtswidrigen oder gewaltverherrlichenden Inhalten übertragen werden.
- Das Angebot steht Nutzern mit Wohnsitz in Deutschland oder Frankreich zur Verfügung.
- Webseiten, auf denen von ARTE bereitgestellte Inhalte verwendet werden, geben nicht notwendigerweise die Meinung von ARTE wieder.
- Videomaterial darf nur über den bereitgestellten Code verwendet werden; die Umkodierung bzw. Veränderung des Videomaterials ist nicht gestattet.
- Die Nutzung der ARTE-Inhalte erfolgt auf eigene Gefahr.
b. Der ARTE-Player darf nicht in Webseiten eingebunden werden, die:
- diskriminierende Inhalte verbreiten und/oder zum Hass aufgrund von Rasse, Religion oder Geschlecht, Herkunft, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung etc. aufrufen
- Gewalt, Terrorismus oder andere rechtswidrige Aktivitäten verherrlichen
- nicht frei zugänglich sind
- für Tabakprodukte, Alkohol oder Waffen werben
- sich an Kinder unter 13 Jahren richten bzw. diese zur Zielgruppe haben
- auf andere Weise dem Ruf und dem Image von ARTE Schaden zufügen können.
c. Der Player und die bereitgestellten ARTE-Videos sind ausschließlich zum privaten, nichtkommerziellen Gebrauch bestimmt; die Verwendung zu professionellen oder gewerblichen Zwecken (z. B. Blogs mit professionellem, gewerblichem oder werbendem Charakter) ist nicht zulässig. Der ARTE-Player darf nicht in Blogs oder Webseiten eingebunden werden, auf denen Werbung präsentiert wird. Der Nutzer ist nicht berechtigt, von anderen Internetnutzern eine Bezahlung für die Sichtung der ARTE-Videos zu verlangen oder die ARTE-Videos zu kommerziellen Zwecken zu verwenden.
d. ARTE-Videos dürfen weder verändert, durch Hinzufügen anderer Inhalte verfälscht oder mit anderen Inhalten verknüpft werden. Alle ARTE-Videos müssen mithilfe des ARTE-Players dargestellt werden. Der Nutzer muss sicherstellen, dass alle Verlinkungen des Players mit der ARTE-Website aktiv und zugänglich bleiben.
e. Es ist dem Nutzer untersagt, den Anschein zu erwecken, ARTE teile die auf seiner Website wiedergegebenen Meinungen oder unterstütze auf dieser dargestellte, nicht von ARTE stammende Produkte oder Inhalte jeglicher Art. Ferner ist es dem Nutzer nicht gestattet, sich als Exklusivpartner von ARTE auszugeben oder vorzugeben, er biete einen exklusiven Zugang zu ARTE-Inhalten.
f. Die Verwendung der von ARTE übernommenen Inhalte darf dem Ruf und dem Image von ARTE nicht abträglich sein oder dem Sender sonstigen Schaden zufügen.
g. Durch seine Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen akzeptiert der Nutzer die ausschließliche redaktionelle Hoheit von ARTE über ARTE-eigene Inhalte. ARTE kann die bereitgestellten Videos jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung ändern oder entfernen. Insbesondere erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass ARTE eine Geolokalisierung des Zugangs zu den ARTE-Videos durchführt, um diesen auf Deutschland und Frankreich zu beschränken.
h. Der Player darf nur in der von ARTE bereitgestellten Form verwendet werden. Er darf keinesfalls ersetzt oder modifiziert werden; ebenso ist die Nachkonstruktion des Players (sogenanntes „Reverse Engineering“) verboten.
KlausGraf - am Mittwoch, 22. Mai 2013, 18:17 - Rubrik: Medienarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Gespräch mit Julia Mahncke auf DRadio Wissen:
http://wissen.dradio.de/zeitdokumente-amateurvideos-mit-langzeitcharakter.36.de.html?dram:article_id=239516
Jennifer Willmann: Zur Archivierung von Handy-Videos:
http://www.mediaconservation.abk-stuttgart.de/wp-content/uploads/poster/2011/Willmann_Archivierung-von-Handy-Videos.pdf
(Master-Thesis im Studiengang Konservierung Neuer Medien und Digitaler Information
an der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart)
http://wissen.dradio.de/zeitdokumente-amateurvideos-mit-langzeitcharakter.36.de.html?dram:article_id=239516
Jennifer Willmann: Zur Archivierung von Handy-Videos:
http://www.mediaconservation.abk-stuttgart.de/wp-content/uploads/poster/2011/Willmann_Archivierung-von-Handy-Videos.pdf
(Master-Thesis im Studiengang Konservierung Neuer Medien und Digitaler Information
an der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart)
SW - am Freitag, 8. März 2013, 10:34 - Rubrik: Medienarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
2013 werden von transfer media - aufgrund der großen Nachfrage - die Archivseminare erneut angeboten: ein umfangreiches Seminarangebot für Mitarbeiter von audiovisuellen Archiven, Produktionsfirmen, TV-Sendern und Unternehmen, die sich mit der Digitalisierung und Archivierung von filmischen Inhalten befassen. In Doppelworkshops wird dabei die digitale Herausforderung für Archive von audiovisuellen Inhalten vollständig durchgespielt: technische Grundlagen, die effiziente Nutzung von Metadaten, die richtige Digitalisierungstechnik, Datenspeicherung und -verwaltung und rechtliche Fragen der digitalen Distribution sowie Möglichkeiten der Zugänglichmachung über Internet werden von Fachexperten vermittelt.
Die Seminare werden in Doppelworkshops an zwei Tagen angeboten und kosten pro Workshop 350,00 Euro.
Der erste Termin findet am 18./19.3.2013 jeweils 10-17 Uhr statt.
HIER geht's zu weiteren Informationen & Anmeldung.

Die Seminare werden in Doppelworkshops an zwei Tagen angeboten und kosten pro Workshop 350,00 Euro.
Der erste Termin findet am 18./19.3.2013 jeweils 10-17 Uhr statt.
HIER geht's zu weiteren Informationen & Anmeldung.

Claire Müller - am Dienstag, 12. Februar 2013, 12:25 - Rubrik: Medienarchive
http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Nachschlagewerke-im-Altpapier-ZDF-macht-seine-Bibliothek-dicht-_arid,494339.html
Die Jungen Liberalen wehren sich gegen die Entsorgung von Büchern durch das ZDF in Altpapiercontainern und befürchten, dass ein solches Schicksal womöglich auch der ganzen Bibliothek droht, die geschlossen werden soll.
Die Benutzungsbedingungen von Archiv und Bibliothek des ZDF sind in Anbetracht der Gebührenfinanzierung durch die Öffentlichkeit eine bodenlose Unverschämtheit:
Die archivischen, bibliothekarischen und dokumentarischen Einrichtungen des ZDF stehen grundsätzlich nur den Redaktionen und sonstigen Geschäftsbereichen des Hauses zur Verfügung. Unter besonderen Voraussetzungen können die ABD-Fachbereiche auch für wissenschaftliche Forschungen genutzt werden. Der Geschäftsbereich ABD ist als Cost-Center organisiert und stellt die von ihm erbrachten Dienstleistungen in Rechnung, so wie dies auch gegenüber den internen Nutzern, also den Redaktionen und der Produktion, von ABD geschieht. Für wissenschaftliche Nutzungen gilt eine besondere Gebührenordnung. Außerdem ist die Zustimmung zur Benutzung in jedem Fall davon abhängig, dass sich der für die Recherche verbundene Arbeitsaufwand in vertretbaren Grenzen hält, damit die Wahrnehmung der Hauptaufgabe, nämlich Produktion und Programm umfassend zu versorgen, nicht gefährdet wird. Die Benutzungsgenehmigung erteilt der Sprecher des Geschäftsbereiches ABD. Anträge sind unter der o.g. Adresse an ihn zu richten.
http://www.lha-rlp.de/index.php?id=595&tx_lhaarchivportal2010_pi1%5BshowList%5D=1&tx_lhaarchivportal2010_pi1%5BarchiveId%5D=32
Bis heute haben 17904 Besucher meinen Beitrag "Bücher weggeben statt wegwerfen" angeklickt:
http://archiv.twoday.net/stories/3351291/
Zum Vergleich mit Stralsund, der in INETBIB gezogen wurde, siehe meinen Kommentar:
http://article.gmane.org/gmane.culture.libraries.inetbib/23563
Die Jungen Liberalen wehren sich gegen die Entsorgung von Büchern durch das ZDF in Altpapiercontainern und befürchten, dass ein solches Schicksal womöglich auch der ganzen Bibliothek droht, die geschlossen werden soll.
Die Benutzungsbedingungen von Archiv und Bibliothek des ZDF sind in Anbetracht der Gebührenfinanzierung durch die Öffentlichkeit eine bodenlose Unverschämtheit:
Die archivischen, bibliothekarischen und dokumentarischen Einrichtungen des ZDF stehen grundsätzlich nur den Redaktionen und sonstigen Geschäftsbereichen des Hauses zur Verfügung. Unter besonderen Voraussetzungen können die ABD-Fachbereiche auch für wissenschaftliche Forschungen genutzt werden. Der Geschäftsbereich ABD ist als Cost-Center organisiert und stellt die von ihm erbrachten Dienstleistungen in Rechnung, so wie dies auch gegenüber den internen Nutzern, also den Redaktionen und der Produktion, von ABD geschieht. Für wissenschaftliche Nutzungen gilt eine besondere Gebührenordnung. Außerdem ist die Zustimmung zur Benutzung in jedem Fall davon abhängig, dass sich der für die Recherche verbundene Arbeitsaufwand in vertretbaren Grenzen hält, damit die Wahrnehmung der Hauptaufgabe, nämlich Produktion und Programm umfassend zu versorgen, nicht gefährdet wird. Die Benutzungsgenehmigung erteilt der Sprecher des Geschäftsbereiches ABD. Anträge sind unter der o.g. Adresse an ihn zu richten.
http://www.lha-rlp.de/index.php?id=595&tx_lhaarchivportal2010_pi1%5BshowList%5D=1&tx_lhaarchivportal2010_pi1%5BarchiveId%5D=32
Bis heute haben 17904 Besucher meinen Beitrag "Bücher weggeben statt wegwerfen" angeklickt:
http://archiv.twoday.net/stories/3351291/
Zum Vergleich mit Stralsund, der in INETBIB gezogen wurde, siehe meinen Kommentar:
http://article.gmane.org/gmane.culture.libraries.inetbib/23563
KlausGraf - am Samstag, 24. November 2012, 20:22 - Rubrik: Medienarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.heise.de/tp/artikel/37/37734/1.html
Telepolis macht auf eine Veranstaltung zum Mainzer Historikertag aufmerksam:
In der Podiumsdiskussion "Zeitgeschichte ohne Ressourcen? Probleme der Nutzung audiovisueller Quellen" kam unter anderem zur Sprache, dass die umfassende Aufbewahrung des aus Gebühren der Bürger bezahlten Materials keineswegs gesichert ist. Tatsächlich prahlten Medienarchivare des ZDF noch in den Nuller Jahren auf Fortbildungsveranstaltungen damit, wie viel ihre Anstalt wegwerfen würde. Und zu dem Material, das sie aufheben, geben die Sender Historikern nur sehr bedingt Zugang. Das hängt auch damit zusammen, dass nur ein winziger Bruchteil des Rundfunkgebührenaufkommens in Höhe von jährlich siebeneinhalb Milliarden Euro in ihre Archive fließt und sich ein großer Teil des dortigen Personals eher als Abwimmler von Bittstellern, denn als Dienstleister versteht. Ob etwas eingesehen werden kann oder nicht, hängt deshalb oft von persönlichen Beziehungen ab.
Solch ein Gebaren ist auch deshalb möglich, weil es der Staat den Sendern bislang erlaubt, den Zugang zu den Archiven nach Gutsherrenart zu gewähren oder zu versagen.
Telepolis macht auf eine Veranstaltung zum Mainzer Historikertag aufmerksam:
In der Podiumsdiskussion "Zeitgeschichte ohne Ressourcen? Probleme der Nutzung audiovisueller Quellen" kam unter anderem zur Sprache, dass die umfassende Aufbewahrung des aus Gebühren der Bürger bezahlten Materials keineswegs gesichert ist. Tatsächlich prahlten Medienarchivare des ZDF noch in den Nuller Jahren auf Fortbildungsveranstaltungen damit, wie viel ihre Anstalt wegwerfen würde. Und zu dem Material, das sie aufheben, geben die Sender Historikern nur sehr bedingt Zugang. Das hängt auch damit zusammen, dass nur ein winziger Bruchteil des Rundfunkgebührenaufkommens in Höhe von jährlich siebeneinhalb Milliarden Euro in ihre Archive fließt und sich ein großer Teil des dortigen Personals eher als Abwimmler von Bittstellern, denn als Dienstleister versteht. Ob etwas eingesehen werden kann oder nicht, hängt deshalb oft von persönlichen Beziehungen ab.
Solch ein Gebaren ist auch deshalb möglich, weil es der Staat den Sendern bislang erlaubt, den Zugang zu den Archiven nach Gutsherrenart zu gewähren oder zu versagen.
KlausGraf - am Montag, 1. Oktober 2012, 20:51 - Rubrik: Medienarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://archives.swissinfo.ch/article.php?&lg=de
"Seit neuestem sind über 16'000 Manuskripte von Sendungen des Schweizer Kurzwellendienstes (KWD) online zugänglich, die zwischen 1939 und 1945 ausgestrahlt worden waren. Während des II. Weltkriegs war das Kurzwellenradio für die Schweiz ein ideales Mittel, um mit den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern zu kommunizieren und ihre Position dem Rest der Welt mitzuteilen."
http://www.e-lib.ch/Aktuell/Archiv-des-ehemaligen-Schweizer-Kurzwellendiensts-online
"Seit neuestem sind über 16'000 Manuskripte von Sendungen des Schweizer Kurzwellendienstes (KWD) online zugänglich, die zwischen 1939 und 1945 ausgestrahlt worden waren. Während des II. Weltkriegs war das Kurzwellenradio für die Schweiz ein ideales Mittel, um mit den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern zu kommunizieren und ihre Position dem Rest der Welt mitzuteilen."
http://www.e-lib.ch/Aktuell/Archiv-des-ehemaligen-Schweizer-Kurzwellendiensts-online
KlausGraf - am Freitag, 24. August 2012, 13:09 - Rubrik: Medienarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
eine Antwort von Siegmund Ehrmann (SPD, MdB) auf abgeordnetewatch.de:
"8.7.2012:
Sehr geehrter Herr Ehrmann,
im vergangenen Jahr hatten Sie mir ausführlich zur drohenden Schließung des Deutschen Rundfunkarchivs geantwortet. Nun hat die ARD Ende Juni 2012 die Fusion der Standorte Potsdam und Berlin beschlossen. In Ihrer o.g. Antwort hatte Sie eine Abstimmung mit den Ländern zur Zukunft des Deutschen Rundfunkarchivs in die Diskussion eingebracht. Ist dies im Rahmen des Fusionsbeschluss der ARD geschehen.
Vielen Dank vorab!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
6.8.2012:
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Frage zur möglichen Fusion der Standorte des Deutschen Rundfunkarchivs, die ich wie folgt beantworten möchte:
Beim Deutschen Rundfunkarchiv (DRA) handelt es sich um eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts. Stifter sind die in der ARD zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands. Das DRA wurde 1952 als "Lautarchiv des Deutschen Rundfunks" mit Sitz beim Hessischen Rundfunk in Frankfurt am Main gegründet. Mit der Übernahme des Programmvermögens von Hörfunk und Fernsehen der ehemaligen DDR erhielt das DRA einen zweiten Standort, seit Dezember 2000 angesiedelt auf dem Gelände des RBB, in Potsdam-Babelsberg.
In der ARD gibt es seit Anfang 2011 eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Frage der Zukunft des Deutschen Rundfunkarchivs beschäftigt und sich auch mit den Standortfragen und der Rechtsform auseinandersetzt. Eine Entscheidung seitens der ARD über eine Zusammenlegung der beiden Standorte des Rundfunkarchivs ist nach meinem Kenntnisstand noch nicht gefallen, sondern derzeit zurückgestellt, bis die Bestände des DRA im Wesentlichen digitalisiert sind. Allerdings betont die ARD, dass eine Zusammenlegung langfristig für unumgänglich angesehen wird. Daher sollen bereits in den kommenden Jahren standortübergreifende Strukturen entstehen.
Ob es hierzu eine Abstimmung mit den Ländern, in denen sich die Standorte des Deutschen Rundfunkarchives befinden, gegeben hat, ist mir nicht bekannt. Zunächst handelt es sich jedoch um einen Beschluss der Landesrundfunkanstalten in ihrer Rolle als Stifter, der eine Abstimmung mit den Ländern auch nicht erforderlich macht. Ich persönlich würde es dennoch begrüßen, wenn es auch eine Abstimmung zwischen den Ländern und den Landesrundfunkanstalten über die endgültige Entscheidung des Standortes des Deutschen Rundfunkarchivs gäbe.
Mit freundlichen Grüßen
Siegmund Ehrmann, MdB "
Dies darf man wohl als Einladung verstehen, in Brandenburg und Hessen aktiv zu werden und die dortigen Landtagsabgeordneten einmal zu befragen.
Zur Diskussion um das Rundfunkarchiv s.:
http://archiv.twoday.net/stories/109325808/
http://archiv.twoday.net/stories/29763338/
http://archiv.twoday.net/stories/25480955/
http://archiv.twoday.net/stories/19472003/
"8.7.2012:
Sehr geehrter Herr Ehrmann,
im vergangenen Jahr hatten Sie mir ausführlich zur drohenden Schließung des Deutschen Rundfunkarchivs geantwortet. Nun hat die ARD Ende Juni 2012 die Fusion der Standorte Potsdam und Berlin beschlossen. In Ihrer o.g. Antwort hatte Sie eine Abstimmung mit den Ländern zur Zukunft des Deutschen Rundfunkarchivs in die Diskussion eingebracht. Ist dies im Rahmen des Fusionsbeschluss der ARD geschehen.
Vielen Dank vorab!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
6.8.2012:
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Frage zur möglichen Fusion der Standorte des Deutschen Rundfunkarchivs, die ich wie folgt beantworten möchte:
Beim Deutschen Rundfunkarchiv (DRA) handelt es sich um eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts. Stifter sind die in der ARD zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands. Das DRA wurde 1952 als "Lautarchiv des Deutschen Rundfunks" mit Sitz beim Hessischen Rundfunk in Frankfurt am Main gegründet. Mit der Übernahme des Programmvermögens von Hörfunk und Fernsehen der ehemaligen DDR erhielt das DRA einen zweiten Standort, seit Dezember 2000 angesiedelt auf dem Gelände des RBB, in Potsdam-Babelsberg.
In der ARD gibt es seit Anfang 2011 eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Frage der Zukunft des Deutschen Rundfunkarchivs beschäftigt und sich auch mit den Standortfragen und der Rechtsform auseinandersetzt. Eine Entscheidung seitens der ARD über eine Zusammenlegung der beiden Standorte des Rundfunkarchivs ist nach meinem Kenntnisstand noch nicht gefallen, sondern derzeit zurückgestellt, bis die Bestände des DRA im Wesentlichen digitalisiert sind. Allerdings betont die ARD, dass eine Zusammenlegung langfristig für unumgänglich angesehen wird. Daher sollen bereits in den kommenden Jahren standortübergreifende Strukturen entstehen.
Ob es hierzu eine Abstimmung mit den Ländern, in denen sich die Standorte des Deutschen Rundfunkarchives befinden, gegeben hat, ist mir nicht bekannt. Zunächst handelt es sich jedoch um einen Beschluss der Landesrundfunkanstalten in ihrer Rolle als Stifter, der eine Abstimmung mit den Ländern auch nicht erforderlich macht. Ich persönlich würde es dennoch begrüßen, wenn es auch eine Abstimmung zwischen den Ländern und den Landesrundfunkanstalten über die endgültige Entscheidung des Standortes des Deutschen Rundfunkarchivs gäbe.
Mit freundlichen Grüßen
Siegmund Ehrmann, MdB "
Dies darf man wohl als Einladung verstehen, in Brandenburg und Hessen aktiv zu werden und die dortigen Landtagsabgeordneten einmal zu befragen.
Zur Diskussion um das Rundfunkarchiv s.:
http://archiv.twoday.net/stories/109325808/
http://archiv.twoday.net/stories/29763338/
http://archiv.twoday.net/stories/25480955/
http://archiv.twoday.net/stories/19472003/
Wolf Thomas - am Mittwoch, 8. August 2012, 11:34 - Rubrik: Medienarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.leitmedium.de/2012/07/29/ich-wuensche-mir-eine-deutsche-nationalmediathek-oder-das-kurze-gedaechtnis-von-rtl/
Aus welchen Gründen bei Privatsendern kein Pflichtexemplarrecht besteht, kann ich nicht nachvollziehen. Jeder Rundfunkveranstalter sollte verpflichtet sein, seine Sendungen einem zentralen Medienarchiv abzuliefern.
Aus welchen Gründen bei Privatsendern kein Pflichtexemplarrecht besteht, kann ich nicht nachvollziehen. Jeder Rundfunkveranstalter sollte verpflichtet sein, seine Sendungen einem zentralen Medienarchiv abzuliefern.
KlausGraf - am Mittwoch, 1. August 2012, 23:38 - Rubrik: Medienarchive
"Die Betriebsräte des Deutschen Rundfunkarchivs in Potsdam-Babelsberg und Franfurt am Main haben ihren Protest gegen die geplante Zusammenlegung der beiden Standorte in einem offenen Brief an die Intendanten der ARD zum Ausdruck gebracht.
Die Betriebsräte des Deutschen Rundfunkarchivs wehren sich gegen die Schließung eines Standortes. In einem Offenen Brief fordern sie, dass sowohl in Potsdam-Babelsberg als auch in Frankfurt am Main weiter gearbeitet wird. An den beiden Standorten gebe es unterschiedliche Aufgaben und keine Doppelstrukturen, begründeten der Gesamtbetriebsrat und die Gewerkschaft Verdi am Mittwoch ihre Forderung. Durch die Zusammenlegung würden wegen der anfallenden Zahlung von Übergangsgeldern und Abfindungen keine Einsparungen erzielt, sondern stattdessen Mehrkosten in Millionenhöhe anfallen.
Beim Deutschen Rundfunkarchiv in Frankfurt gibt es den Angaben zufolge 63 Beschäftigte. Am Standort Potsdam-Babelsberg arbeiten 48 Menschen. Die ARD-Intendanten wollen auf ihrer Sitzung am 25. Juni in Schwerin über die Zukunft der Standorte entscheiden. ...."
Quelle: digitalfernsehen.de, 21.6.2012
Link zu Videos der ARD Pressekonferenz am 26. Juni 2012 in Schwerin, u. a. mit HR-Intendant Reitze zur Zukunft des Deutschen Rundfunkarchivs
"Die Standorte des Deutschen Rundfunkarchivs in Frankfurt am Main und Potsdam-Babelsberg sollen nach Abschluss der Digitalisierung aller Ton- und Bilddokumente sowie des Schriftguts zusammengelegt werden. Die Digitalisierung der Daten werde fünf bis acht Jahre dauern, sagte der Intendant des Hessischen Rundfunks, Helmut Reitze, am Dienstag in Schwerin nach der Sitzung der ARD-Senderchefs. Mit der Archivzusammenlegung könne deshalb etwa im Jahr 2020 gerechnet werden. Wo der künftige Standort sein wird, ist Reitze zufolge noch nicht entschieden. ... "
Quelle: Boulevard Baden, 26.6.2012
".... An der Diskussion um die Zukunft ihres Hauses will sich Angelika Hörth, Leiterin des Potsdamer Rundfunkarchivs, nicht beteiligen: „Das ist verfrüht.“ Mit Sparauflagen musste sie sich in den vergangenen Monaten ohnehin befassen. So sieht das „Konzept DRA 2020“ sukzessive Einsparungen in Höhe von 15 Prozent vor, bei Sach- und Personalkosten: „Das entspricht einer Summe von zwei Millionen Euro und etwa 13 Planstellen bis 2020“, sagte Angelika Hörth. Die Einsparungen beim Personal werden über Ruhestandsregelungen umgesetzt. Ob 2020 tatsächlich alle Ton- und Bilddokumente digitalisiert – und damit für die Nachwelt gesichert sind – bezweifelt Angelika Hörth. Zum jetzigen Zeitpunkt sind etwa 25 000 Stunden Wort und Musik digitalisiert worden – das entspricht etwa 22 Prozent der für die Digitalisierung vorgesehenen Hörfunkbestände.
Hintergrund der Sparforderungen sind sinkende Gebühreneinnahmen, die die Rundfunkarchive auf den Prüfstand setzen. Der DRA-Gesamtbetriebsrat will die Fortexistenz beider Standorte. Das sei betriebswirtschaftlich und unternehmerisch sinnvoll, da sich die Archivprofile deutlich unterscheiden. "
Quelle: Ricarda Nowak, Märkische Allgemeine, 4.7.2012
Zur "roten Liste": s. http://archiv.twoday.net/stories/100799199/
Zur Diskussion um das Rundfunkarchiv im vergangenen Jahr s.:
http://archiv.twoday.net/stories/29763338/
http://archiv.twoday.net/stories/25480955/
http://archiv.twoday.net/stories/19472003/
Vor diesem Hintergrund dürfte der Vortrag "Das neue Deutsche Rundfunkarchiv als Dienstleistungseinrichtung des Rundfunks in Deutschland" auf der gemeinsamen Veranstaltung der Fachgruppe 7: Medienarchive und der Fachgruppe 8: Archive der Hochschulen sowie wissenschaftlicher Institutionen auf dem Deutschen Archivtag am 28.09.2012 (08:30 Uhr- 11:00 Uhr) in Köln (Congress-Centrum Nord Koelnmesse Rheinsaal 4-5) interessant werden.
Die Betriebsräte des Deutschen Rundfunkarchivs wehren sich gegen die Schließung eines Standortes. In einem Offenen Brief fordern sie, dass sowohl in Potsdam-Babelsberg als auch in Frankfurt am Main weiter gearbeitet wird. An den beiden Standorten gebe es unterschiedliche Aufgaben und keine Doppelstrukturen, begründeten der Gesamtbetriebsrat und die Gewerkschaft Verdi am Mittwoch ihre Forderung. Durch die Zusammenlegung würden wegen der anfallenden Zahlung von Übergangsgeldern und Abfindungen keine Einsparungen erzielt, sondern stattdessen Mehrkosten in Millionenhöhe anfallen.
Beim Deutschen Rundfunkarchiv in Frankfurt gibt es den Angaben zufolge 63 Beschäftigte. Am Standort Potsdam-Babelsberg arbeiten 48 Menschen. Die ARD-Intendanten wollen auf ihrer Sitzung am 25. Juni in Schwerin über die Zukunft der Standorte entscheiden. ...."
Quelle: digitalfernsehen.de, 21.6.2012
Link zu Videos der ARD Pressekonferenz am 26. Juni 2012 in Schwerin, u. a. mit HR-Intendant Reitze zur Zukunft des Deutschen Rundfunkarchivs
"Die Standorte des Deutschen Rundfunkarchivs in Frankfurt am Main und Potsdam-Babelsberg sollen nach Abschluss der Digitalisierung aller Ton- und Bilddokumente sowie des Schriftguts zusammengelegt werden. Die Digitalisierung der Daten werde fünf bis acht Jahre dauern, sagte der Intendant des Hessischen Rundfunks, Helmut Reitze, am Dienstag in Schwerin nach der Sitzung der ARD-Senderchefs. Mit der Archivzusammenlegung könne deshalb etwa im Jahr 2020 gerechnet werden. Wo der künftige Standort sein wird, ist Reitze zufolge noch nicht entschieden. ... "
Quelle: Boulevard Baden, 26.6.2012
".... An der Diskussion um die Zukunft ihres Hauses will sich Angelika Hörth, Leiterin des Potsdamer Rundfunkarchivs, nicht beteiligen: „Das ist verfrüht.“ Mit Sparauflagen musste sie sich in den vergangenen Monaten ohnehin befassen. So sieht das „Konzept DRA 2020“ sukzessive Einsparungen in Höhe von 15 Prozent vor, bei Sach- und Personalkosten: „Das entspricht einer Summe von zwei Millionen Euro und etwa 13 Planstellen bis 2020“, sagte Angelika Hörth. Die Einsparungen beim Personal werden über Ruhestandsregelungen umgesetzt. Ob 2020 tatsächlich alle Ton- und Bilddokumente digitalisiert – und damit für die Nachwelt gesichert sind – bezweifelt Angelika Hörth. Zum jetzigen Zeitpunkt sind etwa 25 000 Stunden Wort und Musik digitalisiert worden – das entspricht etwa 22 Prozent der für die Digitalisierung vorgesehenen Hörfunkbestände.
Hintergrund der Sparforderungen sind sinkende Gebühreneinnahmen, die die Rundfunkarchive auf den Prüfstand setzen. Der DRA-Gesamtbetriebsrat will die Fortexistenz beider Standorte. Das sei betriebswirtschaftlich und unternehmerisch sinnvoll, da sich die Archivprofile deutlich unterscheiden. "
Quelle: Ricarda Nowak, Märkische Allgemeine, 4.7.2012
Zur "roten Liste": s. http://archiv.twoday.net/stories/100799199/
Zur Diskussion um das Rundfunkarchiv im vergangenen Jahr s.:
http://archiv.twoday.net/stories/29763338/
http://archiv.twoday.net/stories/25480955/
http://archiv.twoday.net/stories/19472003/
Vor diesem Hintergrund dürfte der Vortrag "Das neue Deutsche Rundfunkarchiv als Dienstleistungseinrichtung des Rundfunks in Deutschland" auf der gemeinsamen Veranstaltung der Fachgruppe 7: Medienarchive und der Fachgruppe 8: Archive der Hochschulen sowie wissenschaftlicher Institutionen auf dem Deutschen Archivtag am 28.09.2012 (08:30 Uhr- 11:00 Uhr) in Köln (Congress-Centrum Nord Koelnmesse Rheinsaal 4-5) interessant werden.
Wolf Thomas - am Sonntag, 8. Juli 2012, 16:07 - Rubrik: Medienarchive
"Nachdem die Intendanten des Südwestrundfunks (SWR) und des Saarländischen Rundfunks (SR) bereits im vergangenen September Pläne über eine Zusammenführung ihrer Archive geschmiedet haben, wurde jetzt das Vorhaben schriftlich besiegelt.
Wie der SWR bekannt gab, wurden die entsprechenden Verwaltungsvereinbahrungen am heutigen Mittwoch (20. Juni) von SWR-Intendant Peter Bougoust und seinem Kollegen vom SR, Thomas Kleist, unterzeichnet. Die unter dem Titel "Information, Dokumentation und Archive des SWR und des SR" zusammengeführte Hauptabteilung wird ihren Sitz in Baden-Baden haben. Hinzu kommen die Standorte Mainz, Saarbrücken und Stuttgart. Die Position des Hauptabteilungsleiters wird Frank Adam übernehmen.
SWR-Intendant Boudgoust rühmt das Projekt als gutes Beispiel für "qualifizierte Kooperationen auf ARD-Ebene und verantwortungsbewussten Umgang der uns anvertrauten Gebührenmittel". Durch die Zusammenlegung wollen die Rundfunkanstalten Infrastrukturkosten einsparen, die man stattdessen in das Programm stecken könne. Die Kooperation müsse daher auch als medienpolitisches Signal gesehen werden. "Mit der neuen Struktur wollen wir auch besser reagieren auf neue Anforderungen wie beispielsweisen die Aufbereitung von Web-Inhalten.", so Boudgoust weiter.
"Die vielen Gesprächen auf den unterschiedlichen Ebenen waren geprägt von konstruktiver und vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen SR und SWR", lobte SR-Intendant Thomas Kleist das Engagement der an dem Projekt beteiligten Personen. Zudem sei die Zusammenlegung auch im Sinne der Programmkolleginnen und -kollegen, "da der Zugriff auf die Programminhalte und deren Nutzung wesentlich leichter werden."
Die Mitarbeiter der bisher getrennt geführten Archive müssten aber keineswegs um ihre Arbeitsplätze fürchten, teilte der SWR weiter mit. Die Aufgabenbereiche werden lediglich je nach Bedarf auf die vier Standorte verteilt."
Quelle: digitalfernsehen.de, 20.6.2012
Wie der SWR bekannt gab, wurden die entsprechenden Verwaltungsvereinbahrungen am heutigen Mittwoch (20. Juni) von SWR-Intendant Peter Bougoust und seinem Kollegen vom SR, Thomas Kleist, unterzeichnet. Die unter dem Titel "Information, Dokumentation und Archive des SWR und des SR" zusammengeführte Hauptabteilung wird ihren Sitz in Baden-Baden haben. Hinzu kommen die Standorte Mainz, Saarbrücken und Stuttgart. Die Position des Hauptabteilungsleiters wird Frank Adam übernehmen.
SWR-Intendant Boudgoust rühmt das Projekt als gutes Beispiel für "qualifizierte Kooperationen auf ARD-Ebene und verantwortungsbewussten Umgang der uns anvertrauten Gebührenmittel". Durch die Zusammenlegung wollen die Rundfunkanstalten Infrastrukturkosten einsparen, die man stattdessen in das Programm stecken könne. Die Kooperation müsse daher auch als medienpolitisches Signal gesehen werden. "Mit der neuen Struktur wollen wir auch besser reagieren auf neue Anforderungen wie beispielsweisen die Aufbereitung von Web-Inhalten.", so Boudgoust weiter.
"Die vielen Gesprächen auf den unterschiedlichen Ebenen waren geprägt von konstruktiver und vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen SR und SWR", lobte SR-Intendant Thomas Kleist das Engagement der an dem Projekt beteiligten Personen. Zudem sei die Zusammenlegung auch im Sinne der Programmkolleginnen und -kollegen, "da der Zugriff auf die Programminhalte und deren Nutzung wesentlich leichter werden."
Die Mitarbeiter der bisher getrennt geführten Archive müssten aber keineswegs um ihre Arbeitsplätze fürchten, teilte der SWR weiter mit. Die Aufgabenbereiche werden lediglich je nach Bedarf auf die vier Standorte verteilt."
Quelle: digitalfernsehen.de, 20.6.2012
Wolf Thomas - am Sonntag, 8. Juli 2012, 15:56 - Rubrik: Medienarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen