Staatsarchive
" .... Sauerland und vier weitere Zeugen sollen vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zum Landesarchiv in Duisburg Auskunft geben. Der skandalträchtige Bau des Landesarchivs ist der wichtigste Untersuchungsgegenstand des PUA. Millionen von Steuergeldern sollen allein beim Kauf des Grundstücks im Duisburger Hafen verschwendet worden sein. Verantwortlich für diesen und andere dubiose Immobiliendeals war der landeseigene Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB). Seine Rolle bei diesen Geschäften soll der Ausschuss durchleuchten. So richtig vorangekommen ist er bei dieser Arbeit aber noch nicht. Im September 2011 nahm der Ausschuss seine Arbeit auf. Und seither ist es für die Parlamentarier in erster Linie darum gegangen, Akten zu besorgen und sich einzulesen. Jetzt jedoch soll der Ausschuss Fahrt aufnehmen. Das möchten zumindest die Vertreter von SPD und Grünen. Bei der Sitzung am Freitag haben sie erstmals beantragt, Zeugen für Anfang März vor den Ausschuss zu laden. Neben Sauerland soll unter anderem auch der ehemalige Kulturstaatssekretär Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff - unter Schwarz-Gelb in der Staatskanzlei zuständig für die Planung des Landesarchivs - gehört werden. Für die Parlamentarier von SPD und Grünen steht fest: Diese beiden waren 2007 maßgeblich an der Standortentscheidung für Duisburg beteiligt. Von ihnen wollen die Ausschussmitglieder wissen, wie es zu der Entscheidung gekommen ist, das Landesarchiv trotz der geradezu explodierenden Kosten weiterhin in Duisburg zu bauen. Von anfänglich geplanten 50 Millionen stiegen die Kosten auf nun geschätzte 190 Millionen. Der Entscheidungsprozess für den Neubau des Landesarchivs ist nicht ausreichend dokumentiert", sagen die Obleute von SPD und Grünen im Ausschuss, Nadja Lüders und Josefine Paul. Und das sei noch untertrieben. Es fehle in den Akten jeglicher Hinweis darauf, wie die Entscheidung zustande gekommen ist. Nicht einmal eine Aktennotiz gebe es, behaupten Lüders und Paul und beziehen sich dabei auf einen Bericht des Landesrechnungshofes. SPD und Grüne wollen den Zeugen deshalb gleich zu Beginn der Untersuchungsarbeit die Möglichkeit geben, "ihre Geheimnisse um die damalige Standortentscheidung preiszugeben". Außerdem soll hinterfragt werden, warum die Stadt Duisburg zugelassen habe, dass das Baugrundstück für das Archiv dem Land von Investoren geradezu vor der Nase weggeschnappt werden konnte. Die Stadt hatte ein Vorkaufsrecht für 3,85 Millionen Euro. Doch die Investoren Stephan Kölbl und Marcus Kruse erwarben das Grundstück und verkauften es später an das Land - für knapp 30 Millionen Euro. Die Hintergründe, so hoffen SPD und Grüne, könne OB Sauerland aufklären. Ob es dazu tatsächlich kommt, ist aber fraglich. Schließlich ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Sauerland wegen des Anfangsverdachts der Korruption. Es geht um angebliche "Dankeschön-Spenden". Die Duisburger CDU soll von besagten Immobilienhändlern laut dpa 38.000 Euro an Spenden bekommen haben, angeblich zum Dank für das gelungene Immobiliengeschäft. Sauerland und Kölbl und Kruse haben die Vorwürfe immer zurückgewiesen. Da gegen ihn ermittelt wird, kann Sauerland im Zeugenstand des Ausschusses die Aussage verweigern. Für die CDU-Opposition ist denn auch die geplante Zeugenladung ein rein politisches Spiel von Rot-Grün - medial geschickt platziert, denn am Sonntag (12.02.2012) stimmen die Bürger in Duisburg über die Abwahl des CDU-Oberbürgermeisters Sauerland ab. "Die wollen mit einem Paukenschlag beginnen", sagt CDU-Obmann Jens Petersen am Donnerstag (09.02.2012) vor Journalisten. Er spricht von "Schauveranstaltung" und "Stimmungsmache".
Petersen kritisiert, dass der Untersuchungsausschuss nicht einmal annähernd so weit sei, Zeugen zu laden. Erst vor 14 Tagen seien den Mitgliedern die Akten zugestellt worden. Allein der Komplex Landesarchiv fülle 200 bis 300 Akten. Weitere bis zu 2.000 Akten der Stadt Duisburg zum Thema lagerten bei der ermittelnden Staatsanwaltschaft in Wuppertal. Am Freitag hat der Ausschuss beschlossen, diese Akten anzufordern. "Wir haben derzeit nicht annähernd Akteneinsicht", sagt Petersen und fragt: "Wie kann man Zeugen befragen, wenn man die Akten nicht kennt?" Der Ausschuss mache sich lächerlich.
Die SPD sieht das anders. "Zeugen sind spannender als Akten", sagt Obfrau Lüders zu WDR.de. Sie habe einen Großteil der bisher vorhandenen Akten studiert. Und: "Was ich bisher gelesen habe, reicht mir." Außerdem sei bis zur geplanten Zeugenvernehmung am 8. März noch viel Zeit für das Aktenstudium. Die CDU nehme eine Verteidigungshaltung ein, weil sie Angst habe, dass es zu Schuldzuweisungen komme, sagt Markus Töns, der stellvertretende PUA-Vorsitzende von der SPD. Man müsse irgendwann einmal anfangen mit der Arbeit, wenn man immer nur Akten lese, komme man nie zu Ergebnissen.
Warum Sozialdemokraten, Grüne und Linkspartei Sauerland vor den Ausschuss laden, obwohl er vermutlich nichts sagen wird, bleibt unklar. "Wir wissen doch gar nicht, ob er nichts aussagt, wenn wir ihn nicht einladen", meint Töns. Dass es darum gehen könnte, den umstrittenen CDU-Oberbürgermeister öffentlich vorzuführen, bestreiten alle Beteiligten. ...."
Quelle: WDR.de, 11.2.2012
Petersen kritisiert, dass der Untersuchungsausschuss nicht einmal annähernd so weit sei, Zeugen zu laden. Erst vor 14 Tagen seien den Mitgliedern die Akten zugestellt worden. Allein der Komplex Landesarchiv fülle 200 bis 300 Akten. Weitere bis zu 2.000 Akten der Stadt Duisburg zum Thema lagerten bei der ermittelnden Staatsanwaltschaft in Wuppertal. Am Freitag hat der Ausschuss beschlossen, diese Akten anzufordern. "Wir haben derzeit nicht annähernd Akteneinsicht", sagt Petersen und fragt: "Wie kann man Zeugen befragen, wenn man die Akten nicht kennt?" Der Ausschuss mache sich lächerlich.
Die SPD sieht das anders. "Zeugen sind spannender als Akten", sagt Obfrau Lüders zu WDR.de. Sie habe einen Großteil der bisher vorhandenen Akten studiert. Und: "Was ich bisher gelesen habe, reicht mir." Außerdem sei bis zur geplanten Zeugenvernehmung am 8. März noch viel Zeit für das Aktenstudium. Die CDU nehme eine Verteidigungshaltung ein, weil sie Angst habe, dass es zu Schuldzuweisungen komme, sagt Markus Töns, der stellvertretende PUA-Vorsitzende von der SPD. Man müsse irgendwann einmal anfangen mit der Arbeit, wenn man immer nur Akten lese, komme man nie zu Ergebnissen.
Warum Sozialdemokraten, Grüne und Linkspartei Sauerland vor den Ausschuss laden, obwohl er vermutlich nichts sagen wird, bleibt unklar. "Wir wissen doch gar nicht, ob er nichts aussagt, wenn wir ihn nicht einladen", meint Töns. Dass es darum gehen könnte, den umstrittenen CDU-Oberbürgermeister öffentlich vorzuführen, bestreiten alle Beteiligten. ...."
Quelle: WDR.de, 11.2.2012
Wolf Thomas - am Montag, 13. Februar 2012, 20:52 - Rubrik: Staatsarchive
"Der Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) soll als einer der ersten Zeugen vor den Untersuchungsausschuss zu Grundstücksgeschäften des Landes zitiert werden.
Sauerland soll im März zu den Vorgängen um den Bau des NRW-Landesarchivs im Duisburger Innenhafen Stellung nehmen, bestätigte ein Sprecher der SPD-Landtagsfraktion am Montag einen Bericht der «Rheinischen Post». Darauf habe sich die Ausschussmehrheit verständigt.
Auch der ehemalige Kultur- Staatssekretär Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff (CDU) und der zuständige Dezernent der Duisburger Stadtverwaltung sollen vernommen werden. Der Landesrechnungshof hatte die Vorgänge rund um die Kostenexplosion beim Archivbau geprüft und dabei nicht mit Kritik gespart.
Die Rechnungsprüfer schlossen nicht aus, dass Korruption eine Ursache der Kostensteigerungen gewesen sein könnte. Diesem Verdacht geht die Wuppertaler Staatsanwaltschaft seit über einem Jahr nach. Sie ermittelt auch gegen Sauerland wegen Korruptionsverdachts.
Die Ermittler gehen dem Verdacht nach, dass Parteispenden für Sauerlands Wahlkampf im Zusammenhang mit Bauprojekten am Innenhafen stehen. Das Stadtoberhaupt hatte die Vorwürfe als völligen Unsinn zurückgewiesen. Sauerland wird dem Ausschuss erklären sollen, warum die Stadt ihr Vorkaufsrecht für die Flächen nicht ausgeübt hat.
Schriftwechsel legen den Verdacht nah, das Sauerland in die Entscheidungen eingebunden war. Ein privater Investor hatte die Flächen gekauft und schließlich mit erheblichem Aufschlag an den landeseigenen Baubetrieb BLB weiterverkauft. Der Untersuchungsausschuss will eine Reihe weiterer verdächtiger Geschäfte des BLB unter die Lupe nehmen....."
Quelle: Westdeutsche Zeitung, 6.2.12
s.a.
derwesten.de, 6.2.2012
rp-online.de, 6.2.2012
"Untersuchungsausschuss-Vorsitzender Biesenbach [CDU]: „Die Aussage, die Akten der Stadt Duisburg seien unvollständig, ist falsch und unzulässig“
(7.2.2012) Zur Berichterstattung der Rheinischen Post vom 6. Februar stellt Peter Biesenbach, Vorsitzender des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB NRW), fest:
"Der Bericht des Landesrechnungshofs legt nahe, dass Lücken bei der Aktenführung der Landesregierung und des BLB bestehen. Soweit sich der Bericht der Rheinischen Post insoweit auf die Akten der Stadt Duisburg bezieht, unterliegt die Berichterstattung einem Irrtum. Denn: Bisher kann noch nicht beurteilt werden, ob es dort Lücken in der Aktenführung gibt.
Der Oberbürgermeister der Stadt Duisburg hat dem Untersuchungsausschuss auf dessen Anforderung eine Akte übersandt und gleichzeitig erklärt, dass alle anderen Akten zum Landesarchiv im Februar 2011 von der zuständigen Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurden.
Der Untersuchungsausschuss hat den Teil der Akten, der sich bei der Staatsanwaltschaft befindet, jedoch bislang nicht erbeten. Im Ausschuss ist dazu auch bisher kein Beschluss gefasst worden. Dieser hätte vorher von einer Fraktion beantragt werden müssen.
Die Schlussfolgerung, die Akten der Stadt Duisburg seien unvollständig, ist daher falsch. Diese Akten liegen dem Ausschuss bisher nicht vor. Sie waren auch nicht Gegenstand des Berichts des Landesrechnungshofs, da dieser nur das Handeln der Landesregierung prüft.
Außerdem haben die Mitglieder des Ausschusses, die in dem Bericht zitiert werden, gegen § 10 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes verstoßen, danach sind öffentliche Beweiswürdigungen vor Abschluss des Verfahrens unzulässig.""
Pressemitteilung Landtag NRW, 7.2.12
Sauerland soll im März zu den Vorgängen um den Bau des NRW-Landesarchivs im Duisburger Innenhafen Stellung nehmen, bestätigte ein Sprecher der SPD-Landtagsfraktion am Montag einen Bericht der «Rheinischen Post». Darauf habe sich die Ausschussmehrheit verständigt.
Auch der ehemalige Kultur- Staatssekretär Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff (CDU) und der zuständige Dezernent der Duisburger Stadtverwaltung sollen vernommen werden. Der Landesrechnungshof hatte die Vorgänge rund um die Kostenexplosion beim Archivbau geprüft und dabei nicht mit Kritik gespart.
Die Rechnungsprüfer schlossen nicht aus, dass Korruption eine Ursache der Kostensteigerungen gewesen sein könnte. Diesem Verdacht geht die Wuppertaler Staatsanwaltschaft seit über einem Jahr nach. Sie ermittelt auch gegen Sauerland wegen Korruptionsverdachts.
Die Ermittler gehen dem Verdacht nach, dass Parteispenden für Sauerlands Wahlkampf im Zusammenhang mit Bauprojekten am Innenhafen stehen. Das Stadtoberhaupt hatte die Vorwürfe als völligen Unsinn zurückgewiesen. Sauerland wird dem Ausschuss erklären sollen, warum die Stadt ihr Vorkaufsrecht für die Flächen nicht ausgeübt hat.
Schriftwechsel legen den Verdacht nah, das Sauerland in die Entscheidungen eingebunden war. Ein privater Investor hatte die Flächen gekauft und schließlich mit erheblichem Aufschlag an den landeseigenen Baubetrieb BLB weiterverkauft. Der Untersuchungsausschuss will eine Reihe weiterer verdächtiger Geschäfte des BLB unter die Lupe nehmen....."
Quelle: Westdeutsche Zeitung, 6.2.12
s.a.
derwesten.de, 6.2.2012
rp-online.de, 6.2.2012
"Untersuchungsausschuss-Vorsitzender Biesenbach [CDU]: „Die Aussage, die Akten der Stadt Duisburg seien unvollständig, ist falsch und unzulässig“
(7.2.2012) Zur Berichterstattung der Rheinischen Post vom 6. Februar stellt Peter Biesenbach, Vorsitzender des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB NRW), fest:
"Der Bericht des Landesrechnungshofs legt nahe, dass Lücken bei der Aktenführung der Landesregierung und des BLB bestehen. Soweit sich der Bericht der Rheinischen Post insoweit auf die Akten der Stadt Duisburg bezieht, unterliegt die Berichterstattung einem Irrtum. Denn: Bisher kann noch nicht beurteilt werden, ob es dort Lücken in der Aktenführung gibt.
Der Oberbürgermeister der Stadt Duisburg hat dem Untersuchungsausschuss auf dessen Anforderung eine Akte übersandt und gleichzeitig erklärt, dass alle anderen Akten zum Landesarchiv im Februar 2011 von der zuständigen Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurden.
Der Untersuchungsausschuss hat den Teil der Akten, der sich bei der Staatsanwaltschaft befindet, jedoch bislang nicht erbeten. Im Ausschuss ist dazu auch bisher kein Beschluss gefasst worden. Dieser hätte vorher von einer Fraktion beantragt werden müssen.
Die Schlussfolgerung, die Akten der Stadt Duisburg seien unvollständig, ist daher falsch. Diese Akten liegen dem Ausschuss bisher nicht vor. Sie waren auch nicht Gegenstand des Berichts des Landesrechnungshofs, da dieser nur das Handeln der Landesregierung prüft.
Außerdem haben die Mitglieder des Ausschusses, die in dem Bericht zitiert werden, gegen § 10 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes verstoßen, danach sind öffentliche Beweiswürdigungen vor Abschluss des Verfahrens unzulässig.""
Pressemitteilung Landtag NRW, 7.2.12
Wolf Thomas - am Dienstag, 7. Februar 2012, 21:13 - Rubrik: Staatsarchive
Poli - am Montag, 6. Februar 2012, 19:21 - Rubrik: Staatsarchive
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"Die Fraktion Die Linke setzt sich 40 Jahre nach Beschluss des sogenannten Radikalenerlasses für eine Rehabilitierung der Betroffenen ein. In einem Antrag (17/8376) verlangen die Abgeordneten, "dass Verfassungsschutzakten, die auf dem Radikalenerlass beruhen, den Verfassungsschutzbehörden entzogen, vollständig im Bundesarchiv erschlossen und den Betroffenen und der Wissenschaft zugänglich gemacht werden". Zudem müssten "gesetzliche Regelungen zur materiellen Entschädigung der Betroffenen geschaffen werden". Am 28. Januar 1972 hatten die Regierungschefs der Länder zusammen mit Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) beschlossen, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes auf ihre Verfassungstreue zu überprüfen. Ziel des umstrittenen Erlasses war es, Menschen mit radikaler Gesinnung nicht im öffentlichen Dienst arbeiten zu lassen. Der Vorlage zufolge wurden 3,5 Millionen Bewerber für den öffentlichen Dienst aufgrund der sogenannten Regelanfrage an den Verfassungsschutz überprüft. Dies habe zu 11.000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.256 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst geführt, heißt es in dem Antrag. "
Quelle: Das Parlament Nr. 05-06 / 30.1.2012
Quelle: Das Parlament Nr. 05-06 / 30.1.2012
Wolf Thomas - am Donnerstag, 2. Februar 2012, 20:34 - Rubrik: Staatsarchive
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Das Oldenburger Staatsarchiv hat Dokumente aus dem 19. Jahrhundert überreicht bekommen - Deichbauregister aus Bockhorn (Friesland), eine wichtige Quelle auch für Familienforscher.
Dank an Mr. Darcy87!
Wolf Thomas - am Donnerstag, 2. Februar 2012, 20:14 - Rubrik: Staatsarchive
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KlausGraf - am Donnerstag, 2. Februar 2012, 02:36 - Rubrik: Staatsarchive
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Auszug:
http://www.neues-deutschland.de/artikel/217032.wes-brot-ich-ess-des-lied-ich-sing.html
Im Kanon der Aufarbeitung der NS-Wurzeln von Bundeskriminalamt, Verfassungsschutz, Justiz- und Finanzministerium trägt die BND-Variante das fragwürdige Alleinstellungsmerkmal einer weitgehenden Anonymisierung von Täteridentitäten. Ihr Instrument besteht in der Konstruktion von drei Kriterien für die Überlieferungswürdigkeit von Personalakten. Neben herausragenden Einzelschicksalen werden solche Dokumente erst ab der Besoldungsstufe A 13 relevant.
Ist ein Kriegsverbrecher erst nennenswert, wenn er im BND zum Regierungsrat aufsteigen konnte? Laut BND war der SS-Hauptsturmführer »G. G.« mutmaßlich Angehöriger eines Einsatzkommandos in Mühlhausen. Die Identität von »G. G.« erschließt sich bereits aus den Dienstalterslisten der SS und es bleibt ein Rätsel, weshalb die BND-Historiker so grundsätzliche Findmittel nicht als jedermann zugängliche Quelle in Rechnung stellen.
Leicht zu ergründen ist auch, welche Funktion Georg Grimm, der bis zum Erreichen der Altersgrenze im September 1964 im BND diente, ab April 1951 in der Org hatte: Wie die meisten SS-Offiziere war er bei der Generalvertretung L in Karlsruhe angesiedelt, war zunächst in Konstanz zur Aufklärung sowjetischer Nachrichtenlinien aus der Schweiz eingesetzt und fungierte ab 1953 als Filialleiter der GV L in Mainz vornehmlich gegen die KPD in Hessen.
Als drittes Kriterium für die Archivwürdigkeit gilt eine stichprobenartige Auswahl von Geburtsjahrgängen: Die Jahrgänge vor 1851 (also von Gehlen-Mitarbeitern, die mit 95 Lebensjahren oder älter in dessen Organisation eingetreten waren), 1873 mit einem Eintrittsalter von mindestens 73 Jahren, 1880 mit 66 Jahren, 1895 mit 51, 1915 mit 31 und 1927 mit 19 Jahren.
Wie bereits unter
http://archiv.twoday.net/stories/55772226/
dargelegt, waren die Kassationen 2007 rechtswidrig. Aber es hat ja niemand die Eier, den BND wegen Verwahrungsbruchs anzuzeigen. Auch nicht Herr Wolf.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/217032.wes-brot-ich-ess-des-lied-ich-sing.html
Im Kanon der Aufarbeitung der NS-Wurzeln von Bundeskriminalamt, Verfassungsschutz, Justiz- und Finanzministerium trägt die BND-Variante das fragwürdige Alleinstellungsmerkmal einer weitgehenden Anonymisierung von Täteridentitäten. Ihr Instrument besteht in der Konstruktion von drei Kriterien für die Überlieferungswürdigkeit von Personalakten. Neben herausragenden Einzelschicksalen werden solche Dokumente erst ab der Besoldungsstufe A 13 relevant.
Ist ein Kriegsverbrecher erst nennenswert, wenn er im BND zum Regierungsrat aufsteigen konnte? Laut BND war der SS-Hauptsturmführer »G. G.« mutmaßlich Angehöriger eines Einsatzkommandos in Mühlhausen. Die Identität von »G. G.« erschließt sich bereits aus den Dienstalterslisten der SS und es bleibt ein Rätsel, weshalb die BND-Historiker so grundsätzliche Findmittel nicht als jedermann zugängliche Quelle in Rechnung stellen.
Leicht zu ergründen ist auch, welche Funktion Georg Grimm, der bis zum Erreichen der Altersgrenze im September 1964 im BND diente, ab April 1951 in der Org hatte: Wie die meisten SS-Offiziere war er bei der Generalvertretung L in Karlsruhe angesiedelt, war zunächst in Konstanz zur Aufklärung sowjetischer Nachrichtenlinien aus der Schweiz eingesetzt und fungierte ab 1953 als Filialleiter der GV L in Mainz vornehmlich gegen die KPD in Hessen.
Als drittes Kriterium für die Archivwürdigkeit gilt eine stichprobenartige Auswahl von Geburtsjahrgängen: Die Jahrgänge vor 1851 (also von Gehlen-Mitarbeitern, die mit 95 Lebensjahren oder älter in dessen Organisation eingetreten waren), 1873 mit einem Eintrittsalter von mindestens 73 Jahren, 1880 mit 66 Jahren, 1895 mit 51, 1915 mit 31 und 1927 mit 19 Jahren.
Wie bereits unter
http://archiv.twoday.net/stories/55772226/
dargelegt, waren die Kassationen 2007 rechtswidrig. Aber es hat ja niemand die Eier, den BND wegen Verwahrungsbruchs anzuzeigen. Auch nicht Herr Wolf.
KlausGraf - am Dienstag, 31. Januar 2012, 22:13 - Rubrik: Staatsarchive

"Der Präsident des Bundesarchivs, Dr. Michael Hollmann, hat an den vergangenen beiden Tagen erstmals das Archiv vom Internationalen Suchdienst (ITS/International Tracing Service) in Bad Arolsen besucht, das etwa 30 Millionen Dokumente zur nationalsozialistischen Verfolgung umfasst. Ab Januar 2013 wird das Bundesarchiv „institutioneller Partner“ der Einrichtung. Dies sehen die kürzlich unterzeichneten internationalen Abkommen zu den Aufgaben und der Administration des ITS vor. „Ich wollte mir ein Bild davon verschaffen, was auf uns zukommen wird“, sagte Hollmann. „Das Bundesarchiv wird dem ITS als künftiger Partner vor allem in archivarischen Fragen mit Rat und Tat zur Seite stehen.“
Die bisherige Hauptaufgabe des ITS, die Suche und Schicksalsklärung, werde in den kommenden Jahren voraussichtlich zurückgehen, erklärte Hollmann. „Stattdessen wird die wissenschaftliche Nutzung der Dokumente in den Fokus rücken. Dafür wird sich der ITS noch stärker zu einem Archiv entwickeln müssen.“ Bei der Erschließung, Konservierung, Lagerung, Magazinverwaltung und Bereitstellung der Dokumente könne das Bundesarchiv seine Erfahrungen einbringen, kündigte Hollmann an.
Während seines zweitägigen Besuchs lernte der Präsident des Bundesarchivs die verschiedenen Bereiche des Archivs kennen. Er machte sich vertraut mit den heutigen Aufgaben des ITS, insbesondere dem Stand der Digitalisierung, Konservierung und Erschließung der Dokumente. „Ich bin beeindruckt“, äußerte Hollmann. „In Arolsen ist die Opferperspektive wesentlich präsenter als im Bundesarchiv. Dank der Schicksalsklärungen und Familienzusammenführungen hat der ITS auch ein Stück Heilung herbeiführen können für die Leidtragenden des NS-Regimes.“
Die Einzelheiten der künftigen Partnerschaft würden sich in den kommenden Monaten konkretisieren, äußerte ITS-Direktor Jean-Luc Blondel. „Ich freue mich über den Austausch. Unsere Zusammenarbeit wird sich durch Kreativität und Verantwortung auszeichnen.“ Ausdrücklich zerstreute der Präsident des Bundesarchivs alle Befürchtungen, es könne eine „Übernahme“ des ITS geben. Auch die bisherigen Zugangsregeln würden durch die Partnerschaft nicht berührt. „Das bundesdeutsche Archivrecht findet in Bad Arolsen keine Anwendung. Die Zugangsregeln legt allein der Internationale Ausschuss fest“, versicherte Hollmann."
Quelle: Pressemitteilung ITS, 31.1.2012
Wolf Thomas - am Dienstag, 31. Januar 2012, 19:39 - Rubrik: Staatsarchive
Das Staatsarchiv Hamburg gibt ab heute halbjährlich einen Newsletter „Archivjournal- Neuigkeiten aus dem Staatsarchiv Hamburg“ heraus (nächster Erscheinungstermin am 1. August 2012). Der Newsletter erscheint als Online-Publikation unter dieser Adresse:
http://www.hamburg.de/archivjournal/3255730/archivjournal-top.html
http://www.hamburg.de/archivjournal/3255730/archivjournal-top.html
Newsletter StaHH - am Montag, 30. Januar 2012, 09:57 - Rubrik: Staatsarchive
Am 07. Februar 2012 wird der im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung des Unterausschusses Landesbetriebe und Sondervermögen unter TOP 7. "BLB NRW: Sachstand Bauvorhaben Landesarchiv NRW in Duisburg" erneut über das Landesarchiv debattiert. Die Einladung avisierte eine vertrauliche Vorlage.
Warum diese Geheimniskrämerei?
Warum diese Geheimniskrämerei?
Wolf Thomas - am Sonntag, 29. Januar 2012, 18:05 - Rubrik: Staatsarchive
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