Allgemeines
Architekturarchive
Archivbibliotheken
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Datenschutz
Digitale Bibliotheken
Digitale Unterlagen
Diplomarbeiten
English Corner
Erschließung
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 

Herrschaftsarchive

http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100

Das von uns unter http://archiv.twoday.net/stories/3810499/ kurz besprochene Buch von Alexander vom Hofe, eifriger Kommentator des besagten Archivalia-Beitrags, liegt nunmehr online vor, was sehr begrüßenswert ist. Auch wenn man die dort ausgebreiteten Verschwörungstheorien des in Madrid lebenden Rechtsanwalts nicht teilt, wird man dankbar sein für das nun bequem zugängliche Material zur Rechtsgeschichte, insbesondere zum Haus- und Fideikommissrecht. RA vom Hofe verdient Sympathie bei seinem Kampf gegen Informationssperren, bei denen sich staatliche Behörden zum Büttel der Interessen eines adeligen Teilclans machen.

Palais Schaumburg

Richard Krebs (gest. 1939) handelte darüber in den Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz 1898, benutzbar mit US-Proxy
http://books.google.com/books?id=uKcOAAAAYAAJ

Der Aufsatz ist in Deutschland noch nicht gemeinfrei im Gegensatz zu den USA, daher kann er nicht auf Wikimedia Commons bereitgestellt werden.

Seit 2003 ist das FLA Amorbach geschlossen - ein Skandal, der kaum jemand zu stören scheint ...

http://archiv.twoday.net/stories/470965/

Lagert als Depositum im Staatsarchiv Ludwigsburg. Die Urkunden sind mit einem Online-Findbuch erschlossen, aus dem ich eine adelsgeschichtlich besonders interessante Urkunde hervorhebe:

PL 12 I U 53
1525 Jan. 24, Schloss Ramsberg (daselbst obenn inn dem Summerhuß)
In Gegenwart des Notars Wilhelm Schwitzlinger und gen. Zeugen
verfügt Philipp [der Lange] von Rechberg von Hohenrechberg [zu Ramsberg] u.a.: die Bestattung seines Leichnams im Grab seines Vaters [Albrecht] in der Kapelle Unserer [Lieben] Frau zu Donzdorf, die Austeilung von je 3 Böhmischen [Groschen] an die seine Seelmesse lesenden 30 Priester, die Austeilung von 1 Malter Roggen (Kornns) unter die Armen, die Stiftung eines Almosens von 2 1/2 fl Zins aus 50 fl der dem Fürstentum Württemberg geliehenen Summe, auszuteilen an den vier Quatembern, an denen man die Bruderschaft zu Donzdorf begeht, und Austeilung eines Almosens von 2 fl Zins an dem von seinem Vater gestifteten Jahrtag. Der A. verfügt folgende Legate: Der von ihm erzogene Ulrich [III.], Sohn Wolfs [II.] von Rechberg von [und zu] Hohenrechberg, erhält den Baierhof (des Baiers Hoff), einen Diamant- und einen Rubinring, einen Pokal (Kopf) mit den Wappen Rechberg - Zorn [von Bulach] und auf dem Henkel Alt-Ellerbach - Rechberg und 8 Silberbecherlein mit Deckel - alles althergebrachte Kleinodien, die bei denen von Rechberg bleiben sollen -, seine Feuerwaffen (Geschütz) samt Pulver und Blei, seinen Harnisch und seine Wehr sowie seine Bettstatt mit Bettzeug. Der vom A. und seiner Ehefrau [Barbara geb. von Rechberg-Illeraichen] erzogenen Nichte (seiner Basen) Magdalene Marschall [von Pappenheim] testiert er für ihre langjährigen treuen Dienste 1000 fl von den 4000 fl, die er zu Stuttgart verliehen hat, verschiedenes Trinkgeschirr, u.a. mit den Wappen [der Grafen von] Tierstein, Rechberg - Alt-Ellerbach und Rechberg, 2 silberne Senfschüsselchen, 8 lange Silberlöffel, ferner nach dem Willen seiner +Ehefrau [Barbara] deren sämtliche Kleidung, Geschmeide, Gebände und was sie sonst am Leib getragen hat sowie den Hausrat. Des A. Schwester Maria, Klosterfrau zu Kirchheim [am Ries] (Kirchenn), erhält für ihre Aussteuer (Verzig) 200 fl aus dem väterlichen Erbe, die Kinder [seines Schwagers] Gaudenz [I.] von Rechberg zu Kronburg erhalten
die 600 fl, die er Gaudenz derzeit gegen Zins geliehen hat, [sein Vetter] Erkinger von Rechberg zu Ravenstein erhält silbernes Trinkgeschirr, [sein Schwager] Herr Jörg [II.] von Rechberg zu Kellmünz, [Ritter], einen großen Silberbecher mit dem Wappen Rechberg auf dem Deckel, sein Testamentsvollstrecker Balthasar Adelmann (#53) 2 silberne Schalen und 8 silberne Löffel, [der Notar] Meister Wilhelm Schwitzlinger ein Silberbecherlein (Köpflin) mit einem kleinen Osterlamm darauf, der vom A. erzogene Junge namens Galle 40 fl vom alten Geld in der Truhe des A., das Siechenhaus zu Weißenstein 3 fl Jahrzins aus der zu Stuttgart verliehenen Summe, auszuteilen jeweils an Quatember. Wer das Testament anficht oder es ändern will, ist enterbt. Zu Testamentsvollstreckern ernennt er Erkinger von Rechberg von Hohenrechberg zu Ravenstein und Balthasar Adelmann von Adelmannsfelden zu Schechingen (#53), zu seinen rechten natürlichen Erben, denen alles übrige zufällt, seine zwei Schwestern Margaretha von Neipperg und Agnes von Schienen und deren nächste natürliche Erben. Diese dürfen das Erbe erst nach Austeilung aller Legate und nach Begleichung aller Schulden des A. antreten. - Der A. fordert vom Notar hierüber ein oder mehrere Notariatsinstrumente.
{?} 1) Wilhalm von Woellwarth zu Hohenroden, 2) Wilhalm von Degenfeld zu Eybach, 3) Wolf [II.] von Rechberg zu Hohenrechberg, 4) Görg von Woellwarth zu Rosenstein, 5) Ernst von Horkheim zum Horn, 6) [Georg] Heinrich von Woellwarth zu Lauterburg, 7) German von Emershofen
Siegler: 1) der A., 2) - 8) die Zg.
Ausf. Perg. - 8 Sg., 1. und 5. abg., Pressel anh., alle übrigen besch. - U.: der A. per manum notarii, die Zg. eigenhändig - Notariatssignet W. Schwytzlinger - Rv.
Altsignatur(en): 288 etc.; - J.; - 7; - II B 1
Bem.: S. Repertorium A fol. 39'.
1 U.

Kontext

Rechtsanwalt Alexander vom Hofe legt in: Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe und das parallele Unrechtssystem, Madrid 2006 seine persönliche Gegendarstellung in einem vermögensrechtlichen Streit vor, die dick mit Verschwörungstheorien gespickt ist. Es geht um die Auflösung des Hausguts des Hauses Schaumburg-Lippe. Wer sich für Fideikommissrecht bzw. die Auflösung interessiert, findet hier eine Fülle von dokumentarischem Material.

[Update 2008: Das Buch ist online unter:
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100 Zu Ergänzungen siehe die Kommentare dieses Beitrags]

Vom Hofe scheiterte vor den Zivil- und Verwaltungsgerichten bei dem Versuch, zur Absicherung des von ihm geltend gemachten Eigentumsanspruch Unterlagen aus dem Depositum des Hauses Schaumburg-Lippe im Staatsarchiv Bückeburg einzusehen:
OVG Lüneburg auf Wikisource
Zur Kritik: http://archiv.twoday.net/stories/566986/

Er zitiert S. 127 eine Einlassung der Niedersächsischen Staatskanzlei, die im wesentlichen das öffentliche Interesse an den Adelsarchivalien höher bewertet als das private Interesse des Klägers. Ohne die Möglichkeit, nach Belieben die Einsichtnahme genehmigen oder versagen zu können, würden die Adelsfamilien ihre Unterlagen nicht übergeben. Damit erweist sich die niedersächsische Landesregierung einmal mehr als speichelleckerischer Adels-Diener. Wenn die Unterlagen nach heutigen Maßstäben "der Sphäre staatlicher Hoheit" zuzuordnen sind, dann ist es schlicht und einfach nicht hinzunehmen, dass diese Quellen der Benutzung nach Maßgabe der Archivgesetze entzogen sind.

Materialien zum Dossier Schaumburg-Lippe findet man auch bei RA Möbius, der vom Land Niedersachsen erfolglos wegen Abbildung von Schriftstücken "aus" dem Staatsarchiv Bückeburg auf seiner Homepage
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/presse.html
verklagt wurde.

Zum Buch von Vom Hofe und einer anderen Studie schrieb der Adelshistoriker Eckart Conze in der FAZ:

Dies gilt auch für das im Selbstverlag erschienene Buch von Alexander vom Hofe, Enkel von Heinrich Prinz zu Schaumburg-Lippe (1894-1952). Er dokumentiert seine jahrelangen Recherchen zu den Vermögensverhältnissen und Erbauseinandersetzungen im Hause Schaumburg-Lippe. Im Kern geht es dem Autor um den Nachweis, dass 1936, nach dem Tod des letzten regierenden Bückeburger Fürsten, dessen Bruder Wolrad von Schaumburg-Lippe, der neue Chef des Hauses, das ungeteilte Alleineigentum am Vermögen des Hauses für sich und seine Nachkommen zu sichern versucht habe, indem er sich vorbehaltlos in den Dienst des nationalsozialistischen Regimes stellte. Und während zwei weitere Brüder, der Diplomat Stephan von Schaumburg-Lippe und der Goebbels-Adjutant Friedrich Christian von Schaumburg-Lippe, durch ihre NS-Karriere, billige Abfindungen und Aussichten auf üppige Landdotationen im Osten zufriedengestellt worden seien, habe man mögliche Ansprüche des vierten Bruders, Heinrich von Schaumburg-Lippe (des Großvaters des Verfassers). durch seine Denunziation als Regimegegner verhindern wollen.

Viel interessanter als die Vermögensauseinandersetzung, die vom Hofe in einen Rahmen von Spekulationen und Verschwörungstheorien stellt, ist das in der Publikation reich dokumentierte Material aus einer Vielzahl von Archiven. Es gibt Auskunft über die Lebenswege zwischen 1933 und 1945 einer weiteren Gruppe von vier Prinzen, diesmal aus dem Hause Schaumburg-Lippe. So schließt das ansonsten in seiner Struktur nicht sonderlich systematische und in seiner Argumentation nicht stringente Buch an Petropoulos an und erhellt an weiteren individuellen Beispielen viele Ergebnisse von dessen Studie. Und noch eines verbindet die beiden Bücher: Auch Alexander vom Hofe blieben wichtige Privatarchive oder familienbezogene Bestände in öffentlichen Archiven verschlossen. Das fördert nicht nur kühne Hypothesen, sondern es lenkt auch Fragen auf die betroffenen Adelsfamilien und ihr Selbstverständnis. Denn solche Zugangssperren sind leider kein Einzelfall. Wer aber stets den öffentlichen Charakter von Adelsherrschaft und Adelskultur betont und deren Erbe auch durch Inanspruchnahme öffentlicher Mittel pflegt, der darf sich mit Blick auf die Familienarchive nicht plötzlich auf das Argument der Privatheit zurückziehen. Das gilt ganz besonders für die Frage nach der Rolle des Adels im Nationalsozialismus. Hier ist es höchste Zeit, dass eine jüngere Adelsgeneration endlich die Familienarchive öffnet und damit auch diejenige Liberalität an den Tag legt, die man in der Geschichte des deutschen Adels im 20. Jahrhundert so lange hat vermissen müssen.
(Hervorhebung von mir)

Tann/Hessen,
Rechnungen und Belege des Gutes Strudhof und Theobaldshof des Freiherrn von und zu der Tann, zu Tann im historischen "Gelben" Schloß. Handschriften auf Papier
Tann. 1775 - 1840

38 Bände. 33,5 : 22 cm. Halblederbände der Zeit, Deckel mit hübschem Buntpapierbezug und handschriftlichem Titelschildchen (29) und Buntpapierumschläge (2).

Umfangreiche Sammlung von Rechnungsbücher über einen großen Zeitraum, diese geben einen guten Einblick in die Administration eines Gutes mit ihren Vorwerken zum Ausgang des 18. Jahrhunderts bis ins 19. Jahrhundert und sind in ihrer Ganzheit kulturgeschichtlich äußerst aufschlußreich. - Aufgeteilt in: Belege zur Hochfreiherrlichen Tannischen Naturalien Rechnung - Belege zur Verwalterei Geld-Rechnung - Belege zur Hochfreiherrlichen Tannischen Lastenrechnung - Belege zu Forst-Rechnungen - Belege zu Lebens- und juridictions Rechnungen - Verwalter-Contracten Protocolle - Verwalterei Erbzinß-Frucht-Rechnungen - Romsthaler Amtsrechnungen usw. - Die Rechnungsbelege wurden jahresweise numeriert und am Schluß eines Jahres ist der buchhalterische Abschluß. Abgesehen von allen Belangen, die die Landwirtschaft, den Wald, das Vieh, die Steuern betreffen, ist die Vielfalt der benötigten Handwerker interessant. Gärtner, Küfner, Maurer, Weißbinder, Schreiner, Seifensieder, Sattler, Schmiede, Schumacher, Stellmacher, Rattenvertilger u.v.a. haben ihre Forderungen gestellt. Aber auch Rechnungen für chirurgische Verrichtungen für Gesinde und Vieh liegen vor. Bei Maria Lichtmeß werden bis ins Detail gehende, ausgegebene Kleidungsstücke für das Gesinde aufgeführt. Das Gut hatte seien Geschäftsverbindungen in der näheren und weiteren Umgebung bis nach Frankfurt, Marburg, Mellrichstadt, Northeim, Schweifurt etc. Aufgeführt werden auch die Namen der Familien, die Handfrohn zu leisten hatten. Aber auch Privatzahlungen scheinen auf. Darunter ein Rechnungsbeleg von 154 Gulden für Friederike Freiin von der Tann, der dieser Betrag für ihre Stiftsausstattung in das Damenstift Waizenbach ausbezahlt wurde. Ebenso Zahlungen an Luise von Schenck, geb. Freiin von der Tann, der ein Legat zustand, Schweifurt 1791 und an Freifrau von der Tann geb. von Streitberg. Dabei ist auch ein eigenhändiges Schreiben des Friedrich Freiherrn von u. zu Tann an den Schultheiß von Tann. Der Brief handelt von einem Bildstock, der auf seine Kosten wieder erstellt werden soll, 4.Mai 1789. Unter 259 die Rechnung und genaue Aufstellung der Arbeit und Materialien für die neue Bildsäule. Tann ist ein geschichtsträchtiger Ort mit einer wechselhaften Vergangenheit und ist eng mit dem dort ansässigen Adelsgeschlecht "von der Tann" verbunden. Reformation und Gegenreformation wechselten ab und als 1632 die Schweden kamen, wurde Tann wieder evangelisch. Die heute noch im Besitz der Familie befindlichen drei Schlösser stehen auf dem Platz der alten Burg (Rotes Schloß von 1558, Gelbes Schloß von 1669 und Blaues Schloß). - Einbände teils beschädigt, wenige stärker, innen jedoch meist gut erhalten. In diesem Umfang und Fülle heute wohl kaum mehr im Handel auffindbar.

Katalog Varia beim Anbieter Antiquariat Michael Steinbach, Deutschland

Preis: EUR 2625,00

Antiquariat Inlibris Wien bietet auf der Stuttgarter Antiquariatsmesse an:

Familienarchiv Bylandt-Rheydt, darin 15 zumeist
eigenh. Dokumente von und zu Christian und
31 zumeist eh. Dokumente von und zu Friedrich
Leopold Stolberg. Dabei: Eh. Manuskripte, Korrespondenzstücke
u. a. von Familienangehörigen, Verwandten,
Freunden und Nachkommen sowie von
deren Zeitgenossen. Zusammen ca. 1100 SS., davon
ca. 600 SS. von und zu Christian und Friedrich Leopold
Stolberg bzw. deren Zeitgenossen, Familienangehörigen,
Verwandten und Freunden (1759 bis ca.
1840); weiters ca. 500 SS. von und zu Nachkommen
der Grafen Stolberg und deren Familien (bis ca.
1967). € 48 000,–
Die im angebotenen Familienarchiv überlieferte Sammlung
von Briefen und Dokumenten zur Geschichte der
Familie Stolberg, die über die Familie von Gabriele Gräfin
Saint-Genois (1829–1904), eine in Baden bei Wien ansässige
Enkelin Friedrich Leopold Stolbergs, in unsere Gegenwart
hinübergekommen ist, erstreckt sich über sieben
Generationen und mehr als zwei Jahrhunderte hinweg:
von einem Brief von Friedrich Leopolds und Christians
Vater Christian Günther Gf. Stolberg bis zu einem Brief
Artur Bylandt-Rheydts – des Dichters Ururenkel – und
zu Briefen von dessen Nichte Gabriele von Rekowski.
Von Christian Stolberg finden sich u. a. 5 eh. Briefe (zusammen
24 SS.) und die zeitgenössische Abschrift eines
weiteren Briefes (1½ SS.), ein eh. Manuskript und eine
zeitgen. Abschrift eines Gedichtes (1½ bzw. 4 SS.) sowie
ein eh. Albumblatt (1 S.), des weiteren eine Haarlocke
und ein Manuskript seiner Nichte mit der Schilderung
seines Heimgangs (7½ SS.). Von Friedrich Leopold Stolberg
finden sich u. a. 16 eh. Briefe (zusammen 52 SS.)
und zeitgen. Abschriften von drei weiteren Briefen (zusammen
18½ SS.), eine zeitgen. Gedichtabschrift (1 S.)
und mehrere Abschriften von kleinen Eintragungen in
die Stammbücher seiner Töchter Maria Agnes und Maria
Theresia (zusammen 25½ SS.), des weiteren gleichfalls
eine Haarlocke und eine zeitgenössische Abschrift eines
Manuskripts über seinen Heimgang (61½ SS.). – Neben
diesen teils unveröffentlichten Briefen, Manuskripten und
diversen Memorabilia bilden insbesondere teils eh. und
teils in Abschrift erhaltene Briefe und Manuskripte von
nahen Verwandten den Kern der umfangreichen Sammlung,
die von Briefen der Eltern der Gebrüder Stolberg
und Briefen von deren Geschwistern und Schwagern bzw.
Schwägerinnen über Friedrich Leopolds und – unter Auslassung
des kinderlosen Christian – seiner Geschwister,
Kinder und Kindeskinder hinreicht. Neben den Schilderungen
der jeweils letzten Stunden im Leben von
Friedrich Leopold und Christian Stolberg zirkulieren
in der Familie auch Dokumente über das Hinscheiden
ihres Neffen Johann Bernstorff, von Christian Stolbergs
Schwager Johan Ludvig Reventlow, von ihrer
Schwester Henriette Auguste, von Friedrich Leopolds
Sohn Christian Ernst u. a. Nicht minder häufig als Todesfälle
sind Geburten; so etwa wird Friedrich Leopolds
und Christians Nichte Emilie Luise Henriette Mutter,
Friedrich Leopold wird wiederholt Vater, der Gebrüder
Stolberg Schwester Friederike Julie Marie Charlotte
wird Mutter einer Tochter und Friedrich Leopold wird
Großvater. Auch Ereignisse zwischen Geburt und Tod
finden wiederholt Ausdruck: etwa die Hochzeit von
Friedrich Leopolds Tochter Marie Agnes und Ferdinand
Gf. zu Stolberg-Wernigerode, über deren Verbindung der
Vater des zukünftigen Bräutigams Christian Friedrich
Gf. zu Stolberg in Wernigerode mit dem zukünftigen
Brautvater Friedrich Leopold Stolberg, die Mutter des
zukünftigen Bräutigams Auguste Eleonore zu Stolberg
in Wernigerode mit dem zukünftigen Brautvater und mit
dessen Gattin und deren Sohn sowie der Vater des zukünftigen
Bräutigams mit seinem Sohn korrespondieren.


Aus dem Katalog
http://www.antiquare.de/download/katalog2007.pdf

Archive in Deutschland, Österreich und der Schweiz (2006) S. 132-139 listet 161 deutsche Adelsarchive auf.

Davon sind 13 Verweise auf in öffentlichen Archiven gelagerte Archive zu streichen.

Bei 9 Archiven trägt der angegebene Archivar den Familiennamen des Archivträgers, aber im Grund genommen ist bei jedem Adelsarchiv der Eigentümer der "Archivleiter".

Nicht ganz klar zu trennen sind die folgenden Fälle:
* Ein Adelsarchiv wird staatlich (Hohenlohe-Zentralarchiv) oder von einer Institution (Thurn und Taxis: UB Regensburg) verwaltet
* Ein Adelsarchiv wird von einem öffentlichen Archiv mitbetreut
* Ein Adelsarchiv wird von einem an einem öffentlichen Archiv tätigen Archivar im Nebenamt betreut
* Ein ehemals an einem öffentlichen Archiv tätiger Archivar betreut das Archiv (Douglas, Hessisches Familienarchiv, Neipperg)

Insgesamt 11 Fälle.

20 westfälische Adelsarchive sind über das Westfälische Archivamt nutzbar.

Eigene Archivare haben die Archive der folgenden Familien:

Bernstorff
Bismarck
Castell
Erbach-Erbach
Fürstenberg (Donaueschingen)
Fürstenberg-Herdringen
Fugger
Gayling
Hessische Hausstiftung
Haus Laer
Oettingen
Perfall
Ratibor
Salm-Salm
Sayn-Wittgenstein
Waldburg-Zeil
Wied
Wrede (Ellingen)
Württemberg

Von diesen 19 Archiven hat eines zwei Archivare: das Familien- und Stiftungsarchiv der Grafen Fugger in Dillingen leistet sich einen Professor als Archivleiter und einen Archivar (M.A.). Die Bismarck-Stiftung, bei der der Vorsitzender des Kuratoriums, der Vorsitzende des Vorstands und der Geschäftsführer der Stiftung (PD Dr.) angegeben wird, kann hier nicht mitgezählt werden.

Zwei Archivare sind adeliger Herkunft.

Den Doktortitel führen Archivare der Familien
Fürstenberg Donaueschingen
Ratibor
Salm ("Drs")
Württemberg

M.A. sind zwei Archivare (Castell, Hessische Hausstiftung).

Zwei Archive werden von Studiendirektoren betreut (Sayn-Wittgenstein, Waldburg-Zeil).

Ob von den Adelsarchivaren jemand eine Archivlaufbahn des höheren oder gehobenen Dienstes hat, ist mir nicht bekannt. Ich möchte es aber bezweifeln.

Der Aufstellung ist nicht zu entnehmen, wo Vollzeitkräfte wirken. Definitiv bekannt ist mir das in den Fällen Donaueschingen und Altshausen (Württemberg).

Diese kleine Auswertung dokumentiert eindrucksvoll, dass das von einem eigenen Facharchivar betreute Adelsarchiv im Aussterben begriffen ist. Das gilt auch für umfangreiche und wertvolle Archive, erinnert sei nur an die Beiträge in ARCHIVALIA zum
FLA Amorbach http://archiv.twoday.net/stories/470965/
und zum Büdinger Archiv http://archiv.twoday.net/stories/2928763/ .

Für Forschungen zum Hausfideikommiss des großherzoglichen Hauses stellte ich über den Leiter des GLAK einen Antrag auf Benutzung des Familienarchivs, der nun mit Mail vom 29.11.2006 abschlägig beschieden wurde:

Gesuch, mail vom 4. hier geöffnet am 6.11.2006

Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

der Generalbevollmächtigte des Markgrafen
von Baden hat mir mit soeben eingegangenem Schreiben vom 27. 11. mitgeteilt, daß Ihnen wegen eigenen Nutzungsbedarfs derzeit keine Benutzungsgenehmigung erteilt werden kann, worüber ich Sie hierdurch mit der Bitte um Empfangsbestätigung informiere. Ein Zeitpunkt, ab dem Ihre Benutzung möglich wäre, ist nicht genannt. Ich stelle daher anheim, den Antrag gelegentlich zu erneuern.

Mit freundlichem Gruß

Rödel

--
Prof. Dr. Volker Rödel
Landesarchiv Baden-Württemberg
- Generallandesarchiv Karlsruhe -
Nördliche Hildapromenade 2, D-76133 Karlsruhe


Auch Dr. Winfried Klein durfte für seine Dissertation zur badischen Domänenfrage das Familienarchiv nicht einsehen.

Eine Lösung, wie unter
http://archiv.twoday.net/stories/2890191/
vorgeschlagen, ist überfällig.

Zu unseren Beiträgen
http://archiv.twoday.net/stories/692500/
http://archiv.twoday.net/stories/1808038/
ist Neues aus dem Online-Portal Jungborn Büdingen zu vermelden:

http://jungborn-buedingen.de/article2051.html

Vorauszuschicken ist:

- Es handelt sich nicht einfach um „das“ Ysenburger Archiv in Büdingen, sondern um ein (abgesehen von einigen älteren Urkunden) seit der spätmittelalterlichen Zeit aus mehreren Quellen zusammengekommenes riesiges Schriftgut-Agglomerat mit mehreren Aufbewahrungsorten.


- Es gibt auch nicht mehr „den“ Fürsten oder „das“ Fürstliche Haus zu Ysenburg und Büdingen, sondern eine verschachtelte Aufsplittung in Eigentum mehrerer Personen, GbRs und GmbHs.

- Es handelt sich nicht um Unterlagen einer Familie und deren Besitz. Es handelt sich vorwiegend um Akten aus ehemaligem staatlichem Handeln, die in Folge der auf dem Wiener Kongress festgesetzten Restregierungsrechte für ehemals reichsständische Häuser nicht abgegeben werden mussten. Seit dem Ende der Monarchie und der Auflösung der Fideikommisse unterliegen sie staatlicher Kontrolle.

Diese wird seit der letzten in der Sache ergangenen gesetzlichen Bestimmung ausgeübt vom Fideikommissgericht für Hessen in Kassel. Nach der Durchführungsverordnung ist das jeweils regional zuständige Hessische Staatsarchiv (im Falle von Ysenburg und Büdingen = Staatsarchiv Darmstadt) vor Sicherungsmaßnahmen zu hören und ihm die Aufsicht zu übertragen.

- Es handelt sich bei dem Ysenburg und Büdingischen Archivgut um das historische Patrimonium von etwa 60 Ortschaften, deren ältere Überlieferung fast ausschließlich hier zu finden ist.

[...]

Nach Erlöschen der Meerholzer Speziallinie im Jahre 1929 ging deren Archiv noch nach Fideikommissrecht an die Büdinger Speziallinie. Zu einem unbekannten Zeitpunkt wurde dieses Archiv nach Büdingen verbracht (das Schloss ist längst verkauft). 1941 erbte die Wächtersbacher Linie den Besitz der Büdinger Linie. Wegen eines Schlossbrandes wurde ihr Wächtersbacher Archiv sehr bald ebenfalls nach Büdingen verbracht (das Wächtersbacher Schloss ist inzwischen auch verkauft). Seither befindet sich sämtliches Archivgut der Ysenburg und Büdingen wieder in Büdingen.

Bei Auflösung des Büdinger Fideikommisses 1931 wurde das Eigentum „an den Bestandteilen des im Schloß zu Büdingen untergebrachten "Gesamtarchivs", soweit sie bisher den beteiligten Hausvermögen zugehörten" auf die „Versorgungsstiftung Isenburg-Büdingen“ übertragen. Die Stiftung unterliegt staatlicher Aufsicht. Sie hat die Verpflichtung, das Archiv zugänglich zu halten. Die Familien Isenburg bzw. Ysenburg und Büdingen sind nur noch insofern beteiligt, als sie je eines von drei Vorstandsmitgliedern stellen. Weitere Stiftungen wurden nicht eingerichtet.

Über die sonstigen Rechtsverhältnisse und ihre Regelungen bei Auflösung der Fideikommisse liegen keine Informationen vor. Es ist möglich, dass das gesamte Archivgut 1990 auf die „Kulturgut Fürst zu Ysenburg und Büdingen GbR“ übertragen wurde. Im "Gesamtverzeichnis national wertvollen Kulturgutes" wird, nie widersprochen, von einem einzigen Ysenburgischen Archiv in Büdingen ausgegangen.

Von den Beständen des Büdinger Gesamtarchivs gibt es ein mehrbändiges Inventar. Die Bestände des Wächtersbacher Archivs wurden auf Karteikarten erfasst. Über die Inventare des Meerholzer Archivs liegen keine Informationen vor. Dem Staatsarchiv wurden Kopien der Akteninventare bisher nicht überlassen.

2. Jetzige Verhältnisse

Ysenburg und Büdingisches Archivgut findet sich heute zerstreut über drei Gebäude: das sogenannte Brauhaus in der Nähe des Schlosses, das sogenannte Bandhaus hinter dem Schlosskomplex an der Stadtmauer und ein zeitweilig von der Stadt Büdingen benutztes Gebäude (Schlossgasse 8) vor dem Schloss in entgegengesetzter Richtung an der Stadtmauer. Nach seinerzeit publizierten Angaben des letzten Ysenburg und Büdingschen Archivars handelt es sich um 1,5 Kilometer Akten, von denen ein Drittel im Bandhaus liege. Über die Verteilung der mindestens vier Bestände auf die drei Gebäude liegen nur vage Angaben vor.

Die Stiftung verfügt zurzeit über keinerlei laufende Mittel. Sie hatte gegenüber dem Eigentümer des Vermögens Ysenburg und Büdingen in Büdingen einen schuldrechtlichen Anspruch auf Stellung der erforderlichen Mittel. Dieser Anspruch ist aber spätestens mit dem Erbschaftskonkurs von Otto Friedrich Fürst zu Ysenburg und Büdingen erloschen. Der Anspruch war laut Stiftungssatzung grundbuchlich gesichert. Indes hat sich im Insolvenzgutachten der Forstbetrieb Fürst zu Ysenburg und Büdingen GbR kein Hinweis hierauf gefunden. Sonstige Rechtsverhältnisse sind unbekannt.

Das Brauhaus (und vermutlich auch Schlossgasse 8) gehören Casimir Alexander Fürst zu Ysenburg und Büdingen, dem auch das Schloss gehört. Das Bandhaus gehört vermutlich der Kameralvermögen Fürst zu Ysenburg und Büdingen GbR. Beide haben keine rechtliche Verpflichtung, das Archiv unterzubringen. Das Brauhaus ist nach Presseberichten zurzeit zusammen mit dem gesamten Schlosskomplex Gegenstand eines Zwangsversteigerungsverfahrens. Das Bandhaus wird seit längerer Zeit zusammen mit der daneben gelegenen Rentkammer zum Verkauf angeboten.

Das Bandhaus ist in desolatem Zustand. und liegt an isolierter Stelle. Das Brauhaus ist nach erhaltenen Informationen ebenfalls nicht hinreichend sicher. Von einer Gebäudeaufsicht ist nichts bekannt. Einen Archivar gibt es seit Jahren nicht mehr. So lange ist es trotz Anfragen beim Vorsitzenden der Stiftung Wolfgang Ernst Fürst zu Ysenburg und Büdingen auch nicht mehr möglich, das Archiv zu benutzen.

3. Was steht an?

1. Bestandsaufnahme aller Bestände, Übergabe von Kopien des alten Inventars des Gesamtarchivs und der Inventare des seinerzeit in den Schlössern Wächtersbach und Meerholz sowie sonst in Büdingen aufbewahrten Archivgutes an das zuständige Staatsarchiv. So kann auch sichergestellt werden, dass Archivgut nicht veräußert wird.

2. Feststellung der Eigentumsverhältnisse am gesamten Archivgut

3. Klärung der fideikommissrechtlichen Situation

4. Klärung des zukünftigen Aufbewahrungsortes (wohin das Archivgut nach dem Ausfallen der beiden jetzt benutzten Gebäude verbracht wird)

5. Sicherstellung der sachgerechten Lagerung sowie der Nutzung durch Interessierte

Ausreichende Handhabe bieten die §§ 14 und 15 der Stiftungssatzung und § 6 des Fideikommissgesetzes von 1938. Zurzeit ist das Ysenburger Archivgut gefährdet und nicht zugänglich.
Christian Vogel

Nachdem sich die Spitzenstücke der Kunsthalle Karlsruhe, für deren Ankauf Ministerpräsident Oettinger gesammelt hat, als Landeseigentum erwiesen haben, stellt sich die Frage, wo - außer in Salem - Kulturgut zu finden ist, das eindeutig dem Haus Baden gehört und vom Land angekauft werden kann.

Soweit es sich um Inventar des Badischen Landesmuseums und der Badischen Landesbibliothek handelt, spricht alles dafür, dass die Zähringer Stiftung wirksam Eigentümerin geworden ist. Die Stiftung als eigene Rechtspersönlichkeit, die dem Stifterwillen verpflichtet ist und insofern nicht zur Disposition des Landes oder des Hauses Baden steht, hat ein Recht auf Wahrung ihres Eigentums. Es ist fraglich, ob man im Landesmuseum Stücke findet, die nicht von der Zähringer-Stiftung beansprucht werden und trotzdem als Privateigentum des ehemaligen großherzoglichen Hauses gelten können. Die "Hinterlegungen" in der Landesbibliothek müssen Stück für Stück geprüft werden und fallen, sofern sie großherzogliches Privateigentum waren, ebenfalls unter das Eigentum der Zähringer Stiftung, stehen also ebenfalls nicht als unbestrittenes Eigentum des Hauses Baden zur Verfügung.

Damit aber muss sich der Blick auf die markgräflichen Archivbestände richten, die sich teils im Generallandesarchiv in Karlsruhe, teils in Salem befinden (von Beständen in anderen Privatschlössern, über die mir nichts bekannt ist, einmal abgesehen).

Will man den anderen Archivverwaltungen der Länder aber nicht die Preise verderben, so erscheint es - trotz der herausragenden Bedeutung des Salemer Urkundenbestands - ausgeschlossen, das gesamte markgräfliche Archivgut für mehr als 1 Mio. Euro anzukaufen. Benötigt werden aber 30 Mio., denn ohne rechte Gegenleistung kann man dem maroden mittelständischen Unternehmen Baden, dessen Hauptgläubiger einem Ondit zufolge kanadische und US-Banken sein sollen, nicht aus der Bredouille helfen. Schon allein, um ein für allemal Ruhe vor dieser gierigen Sippschaft zu haben, wäre eine gütliche Einigung wünschenswert.

Wenn es aber um einen umfassenden Aufwasch geht, muss unbedingt das markgräfliche Archivgut einbezogen werden - um künftigen Ärger hinsichtlich von Eigentumsansprüchen zu vermeiden und um spätfeudale Benutzungsbeschränkungen im Interesse der Forschung bzw. der Bürgerinnen und Bürger, die das staatliche Archivgut vor 1918 frei einsehen dürfen, endlich zu beseitigen.

Das Landesarchiv Baden-Württemberg ist somit aufgerufen, sich für einen Ankauf des gesamten in markgräflichem Eigentum stehenden historischen Archivguts einzusetzen!

Nun zu den einzelnen Bestandteilen dieses Komplexes.

I. Die Erfindung des großherzoglichen Familienarchivs

Es kann auf die Ausführungen von H. Schwarzmaier/H. Köckert, Die Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe. Teil 3: Haus- und Staatsarchiv sowie Hofbehörden (44-60), Stuttgart 1991 verwiesen werden.

1871 wurde eine "Kommission zur Einrichtung des Haus- und Staatsarchivs" gegründet. Als 1878 eine Entschließung des Großherzogs die Bestände des GLAK einteilte in 1. Großherzogliches Familienarchiv, 2. Großherzogliches Haus- und Staatsarchiv und 3. Landesarchiv war die Abtrennung des Familienarchivs im wesentlichen vollzogen (ebd., S. 10-12). Nach dem Pertinenzprinzip wurden aus den staatlichen Akten für das Familienarchiv (FA) "Familiensachen" herausgezogen, also ein Selektbestand gebildet. So wurden die Testamente der baden-durlachischen Linie ins FA überführt, die Baden-Badener blieben in ihren jeweiligen Beständen. Dass diese unorganische Trennung mit dem Provenienzprinzip nicht zu vereinbar ist und aus archivfachlichen Gründen eine Wiedereingliederung des Familienarchivs - wenigstens auf der Verzeichnungsebene - geboten ist, kann niemand ernsthaft bestreiten können.

Aber hier gilt das vom GLAK befolgte ängstliche Prinzip des "Nicht daran rühren!", denn die Unterlagen wurden leider von der Badischen Volksregierung 1919 dem Haus Baden zugesprochen:

Die Bestände des Großherzoglichen Familienarchivs und des Großherzoglichen Hausarchivs, Abteilung I und II des Haus- und Staatsarchivs sowie die Handschriften- und Plansammlung des Großherzoglichen Fideikommisses sind unveräußerliches Eigentum Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs beziehungsweise seines Hauses. Sie werden in dieser Eigenschaft unter Wahrung der daraus entspringenden Rechte in den bisher dazu vorgesehenen Räumen des Generallandesarchivs verwahrt und fallen nach Aussterben des fürstlichen Mannesstammes dem badischen Staate anheim.
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Baden_landtagsverhandlungen_1919_220.JPG

Hausarchiv und Fideikommißsammlungen durften - dieser Erklärung zufolge - mit Erlaubnis des GLAK-Direktors benützt werden (und sind heute allgemein frei, bei Reproduktionen der Fideikommiss-Handschriften fragt man aber in Salem an), während die Genehmigung der Benützung des Familienarchivs beim Chef des Hauses Baden lag und liegt. Der jetzige Direktor beteuert zwar, die Verweigerung der Benutzungsgenehmigung für Winfried Klein (der über die Domänenfrage seine Dissertation schrieb) sei in seiner Amtszeit ein singulärer Fall gewesen, muss aber zugeben, dass die Abwicklung der Benutzungsgesuche nicht völlig reibungslos laufe. Es dauere mindestens eine Woche, bis aus Salem die Genehmigung da sei. (Ich habe am 22. Oktober einen Benutzungsantrag an den Direktor des GLAK zur Weiterleitung gestellt, aber bis heute keine Reaktion erhalten.)

Dass die Findbücher (handschriftliche Bandrepertorien aus dem Ende des 19. Jahrhunderts) einsehbar sind, ist ein schwacher Trost.

Aus rechtshistorischer Sicht ist die Zuordnung der Fideikommissangelegenheiten und Testamente zum FA inakzeptabel, da es sich um - etwa bei der umfangreichen Fideikommisskonstitution vom 22. März 1792 - Rechtsnormen mit Gesetzescharakter handelt. Hausgesetze waren aufgrund der Autonomie der hochadeligen Häuser gültige Gesetze, die nach heutigen sowie den Maßstäben des 19. Jahrhunderts dem Publizitätsprinzip für Gesetze unterliegen. Ob Privateigentum oder nicht - solche Rechtsnormen haben allgemein zugänglich zu sein.

(Dagegen wird man - entgegen verbreiteten Gerüchten - sicher nichts über Kaspar Hauser im FA finden. Das Haus Baden war klug genug, in großem Umfang Unterlagen zu dieser Affäre zu beseitigen.)

Dass man aus Opportunismus den Willkürakt des seinerzeitigen Souveräns, der weitgehend aus staatlichen Unterlagen sich ein "Familienarchiv" zusammenschustern ließ, unangetastet lässt, ist mit Blick auf die Ansprüche des Hauses Baden nicht mehr hinzunehmen. Das Archivgut ist zwar dauernd für das GLAK gesichert und darf nicht veräußert werden, aber durch die Benutzungsgenehmigung für das FA hat die Familie doch einen kleinen, aber feinen Trumpf in der Hand.

Erwähnt sei noch, dass 1951 eine Vereinbarung mit dem Markgrafen geschlossen wurde, wonach bei drohender Kriegsgefahr oder einem sonstigen Notstand das Archiv von dem Markgrafen geborgen werden wird (GLAK 235/40323, Akte über das Landesmuseum).

Wohlgemerkt: Es geht beim FA um Unterlagen, die bis zum Jahr 1918 entstanden sind und schon von daher frei zugänglich sein sollten.

II. Die Handschriften und Karten des großherzoglichen Hausfideikommisses

In der Darstellung von Winfried Klein in der FAZ (siehe http://archiv.twoday.net/stories/2885928/ ) heisst es:

Alleiniger Anhaltspunkt für die heute geltend gemachten Ansprüche des Hauses Baden könnte ein Beschluß der badischen Regierung vom 20. Februar 1919 sein. Darin heißt es, daß "die Handschriften- und Plansammlung des Großherzoglichen Hausfideikommisses unveräußerliches Eigentum Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs beziehungsweise seines Hauses" ist. Sie sollte aber "in den bisher dazu vorgesehenen Räumen des Generallandesarchivs verwahrt" bleiben und nach Aussterben des Mannesstammes dem Land Baden-Württemberg anheimfallen. Dieser Regierungsbeschluß ist Bestandteil des Auseinandersetzungsvertrags. Er betrifft aber nur die Handschriften des Familienfideikommisses und nicht diejenigen der Hofbibliothek. Sollten - aus welchen Gründen auch immer - Handschriften des Familienfideikommisses nach 1919 in die ehemalige Hofbibliothek gekommen sein, so könnte man in bezug auf diese tatsächlich am Staatseigentum zweifeln. Zu berücksichtigen wäre dabei aber, daß durch den Auseinandersetzungsvertrag ein vertragliches Verwahrungsverhältnis begründet worden ist und einem Herausgabeanspruch entgegensteht. Sollte das Haus Baden den Auseinandersetzungsvertrag aus diesem Grund kündigen wollen, so müßte es aber selbst mit Ausgleichsansprüchen rechnen: Denn in diesem Fall würde es kundtun, säkularisiertes Klostergut - eigentliches Staatseigentum - privat vereinnahmt zu haben. Für einen solchen Fall nahmen selbst dem Großherzog nahestehende Juristen einen Ausgleichsanspruch des Staats an.

Zusammenfassend läßt sich daher sagen, daß die Handschriften Staatseigentum sind, wenn sie nach der Säkularisation Bestandteil der Badischen Hofbibliothek geworden sind. Sollten sie der Handschriften- und Plansammlung des großherzoglichen Hausfideikommisses zugeschlagen worden sein, so stünde dem Staat bei Beendigung des derzeitigen Verwahrungsverhältnisses ein Ausgleichsanspruch zu.


Dies bedarf der Ergänzung. Die Handschriften des Hausfideikommisses im GLAK stammen ursprünglich aus der Hof- und Landesbibliothek, wie aus dem von Aloys Schulte verfassten Vorwort zum Repertorium hervorgeht. Im November 1886 brachte die Archivverwaltung bei der Hof- und Landesbibliothek in Anregung, dass von dieser aus ihrer Manuskript-Sammlung Stücke archivalischen Charakters und insbesondere solche, die zur Ergänzung von Lücken in den Beständen des Großherzoglichen Haus- und Staatsarchivs wie des FA dienen könnten, abgegeben würden. Die großherzogliche Ermächtigung zur Übergabe wurde mit Erlass aus dem Geheimen Kabinett an das Ministerium der Justiz, Kultus und Unterrichts vom 13. März 1887 erteilt, "mit der Maßgabe, daß die Handschriften Eigentum des Großherzoglichen Haus-Fideicommisses bleiben". Im April 1887 wurden die Handschriften ins GLAK gebracht (Schäfer, s.u.).

Zu den Karten und Plänen, die 1893 durch eine Abgabe aus dem Schlößchen im Fasanengarten (der Intendanz der Zivilliste unterstehend) wesentlichen Zuwachs erhielten vgl. Alfons Schäfer, Inventar der handgezeichneten Karten und Pläne zur europäischen Kriegsgeschichte des 16.-19. Jh.s im GLAK, Stuttgart 1971, S. XXXf. (unter Auswertung von GLAK 450/233).

Die Handschriften stammten aus den Kabinetten Rastatt (Nr. 1-53), Durlach (Nr. 54-133) und Karlsruhe (Nr. 134-393) der Bibliothek (verständlicherweise trugen die Säkularisationsbestände nichts bei). Nr. 394 und folgende wurden vom Geheimen Kabinett oder der Generalintendanz der Zivilliste übergeben. Das Haus Baden nützte auch noch nach 1918 die Möglichkeit, den 534 Nummern umfassenden Handschriftenbestand durch Zugänge zu erweitern, der letzte Zugang stammt von 1935.

1887 hielt der Großherzog das Gros der Bestände der Hof- und Landesbibliothek (wie auch der anderen Sammlungen) für das Eigentum des Hausfideikommisses (auch die Handschriften der säkularisierten Klöster). Bei der Verbringung ins GLAK pochte der Großherzog auf dieses Eigentumsrecht.

Offenbar kamen als "Hinterlegungen" tatsächlich einige Handschriften aus dem GLAK in die Bibliothek zurück. Diese stehen aber als "hofeigene Bestände" Bibliothek der Zähringer Stiftung zu.

Im Vergleich zu den ab 1891 durch gedruckte Kataloge erschlossenen Handschriften der Badischen Landesbibliothek fristen die als Selektbestand aus den alten Provenienzen Baden, Durlach und Karlsruhe gebildeten "Fideikommisshandschriften" des GLAK ein Schattendasein. Auch wenn es sich überwiegend um junge Handschriften des 18./19. Jahrhunderts handelt, sollten sie - wenigstens virtuell - den Provenienzen, denen sie entrissen wurden, wieder angegliedert werden.

III. Hinterlegungen im GLAK

Bestand 69 Baden, Markgräfliche Verwaltung ist eine Hinterlegung, der nur mit Genehmigung des Hauses benutzt werden darf. Einsichtig ist das von der Genese des Bestands nicht (siehe Schwarzmaier/Köckert S. 109), denn nur ca. 30 der 1203 Akten und Bände reichen in die Zeit nach 1918 hinein; bei den 2282 Rechnungen ist es etwa ein Drittel. Genuin staatliches Schriftgut aus den Registraturen der Hofbehörden wird so der allgemeinen Nutzung entzogen.

Auch 69 Geheimes Kabinett der Großherzogin Luise von Baden ist eine Hinterlegung, die nur mit Genehmigung benutzt werden darf, obwohl es anachronistisch wäre, in den dort behandelten Angelegenheiten "Privatsachen" der Landesfürstin zu sehen. Sie war eine öffentliche Person, und ihre Unterlagen müssen der Forschung vorbehaltlos offen stehen.

IV. Klosterurkunden Salem

Der wichtigste Urkundenbestand im GLAK gehört dem Markgrafen, Näheres siehe http://archiv.twoday.net/stories/2837017/

Ob die dauerhafte Verwahrung unter allen Umständen durchgesetzt werden kann, mag man bezweifeln, auch wenn die Hürde für eine Kündigung aus wichtigem Grund für dieses Dauerschuldverhältnis sehr hoch liegt und eine Entwidmung der öffentlichen Sachen im Anstaltsgebrauch erfolgen müsste.

V. Das Archiv in Salem

Hier befindet sich die Überlieferung des Rentamts Salem aus dem 19. Jahrhundert (also einer quasi-staatlichen Behörde der Standesherrschaft) und auch der Nachlass von Prinz Max von Baden (gest. 1929). Es wäre höchst wünschenswert, wenn diese Archivalien nach den Grundsätzen des Landesarchivgesetzes allgemein nutzbar wären (und natürlich am besten in Landeseigentum). Derzeit haben Günstlinge Zutritt in Salem, beispielsweise Prof. Krimm, der stellvertretende Leiter des GLAK, der mir gegenüber zwar auf Golo Mann (den Auswerter des Nachlasses von Max von Baden) und bauhistorische Studien zu Salem hinwies, denen das Archivgut zugänglich war, geflissentlich aber verschwieg, dass er selbst für seinen Aufsatz über Burgen der Badener im 19. Jahrhundert dort recherchieren durfte.

Auch wenn Näheres über den Umfang der Archivbestände mir nicht bekannt ist (Prof. Krimm war sichtlich unwillig, etwas darüber zu sagen), so spricht doch alles dafür, dass die Unterlassung der Aufnahme der Salemer Bestände in das "Verzeichnis national wertvoller Archive" (Link) ein Skandal ist. Dass das Archiv mindestens ebenso wertvoll ist wie dort gelisteten Schlossarchive und der Nachlass von Max von Baden bedeutender ist als beispielsweise der dort unter Nr. 0142 aufgeführte Nachlass Werner von Blomberg (10 cm!) erscheint mir evident. Angesichts der Klage von Max Markgraf von Baden gegen einen Eintrag auf die Kulturgüterliste (siehe http://archiv.twoday.net/stories/2737033/#2823469 ) braucht man nicht lang zu rätseln, woher die lakaienhafte Haltung der baden-württembergischen Archivverwaltung kommt: Man will keinen Ärger und belässt alles beim spätfeudalen Status quo.

FAZIT

Das Archivgut des Hauses Baden im GLAK und in Salem ist überwiegend als genuin "öffentliches Archivgut" einzustufen, das nach Maßgabe des Landesarchivgesetzes allgemein zugänglich sein sollte.

Wenn das Land Baden-Württemberg auf eine Gesamteinigung mit dem Haus Baden abzielt, dann muss auch das Archivgut einbezogen werden und es muss eine Lösung gefunden werden, die den berechtigten Interessen der Öffentlichkeit Rechnung trägt. Es geht nicht an, dass wertvolle Geschichtsquellen aus der Zeit vor 1918 bis auf weiteres nach Gutsherrenart der Forschung entzogen werden können.

Angesichts des unanständigen Auftretens des Hauses Badens ist es ratsam, für die Zukunft klare Verhältnisse zu schaffen und möglichst alles durch Kauf in Landeseigentum zu überführen.

Nachtrag Im Handschriftenbestand des GLAK befinden sich unter der Signatur 65/577 Ordnungen von Salem für Schemmerberg, die aus Salem stammen und früher als Besitz des badischen Hausfideikommisses (korrekt wäre: Bodenseefideikommisses) betrachtet wurden. Das wenig wertvolle frühneuzeitliche Stück dürfte somit heute noch dem Haus Baden gehören.

 

twoday.net AGB

xml version of this page

xml version of this page (with comments)

xml version of this topic

powered by Antville powered by Helma