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"Das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein teilte mit,
dass sich die Gebühren für die Nutzung des Landesarchivs zurzeit nach der Entgeltordnung für das Landesarchiv Schleswig-Holstein richten. Diese Entgeltordnung differenziert
nach der erbrachten technischen Leistung beim Kopiervorgang einerseits und der Erlaubnis (Lizensierung) einer bestimmten Nutzung (gewerblich, nichtgewerblich) andererseits.
Auf dieser Basis schließt das Landesarchiv mit Nutzern bestimmter Archivalien Materialnutzungs- und Lizenzverträge. Vor dem Hintergrund der schwierigen Rechtslage und der
geänderten Nutzeransprüche hält das Landesarchiv eine neue Gebührenordnung für erforderlich, deren Entwurf inzwischen innerhalb des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa
abgestimmt wird und die einen Verzicht auf die Erhebung von Lizenzen vorsieht."

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/1500/umdruck-18-1559.pdf

Danke an MS.
Tristan Schwennsen (Gast) meinte am 2013/08/17 20:14:
Oh, das ist spannend. Allzumal man aus SH doch eher selten mal überhaupt was hört. 
 

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