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http://www.rechtsanwalt-it-medienrecht.de/olg-hamburg-das-recht-auf-vergessen-nun-auch-fuer-online-archive-wie-sollten-sich-verlage-nun-verhalten/

Das sattsam bekannte OLG Hamburg befand: "Online-Archive: identifizierende Berichte z.B. über Straftaten / Straftäter dürfen nach einer gewissen Zeit nicht mehr nach Namenseingabe in Suchmaschinen auffindbar sein."

Update:
http://www.heise.de/tp/news/OLG-Hamburg-Verlage-sollen-eigene-Archivsuche-sabotieren-2780535.html

http://irights.info/artikel/oberlandesgericht-hamburg-ein-urteil-gegen-online-archive/25984
WobIntosh meinte am 2015/08/20 20:49:
Gilt das Recht auf Vergessen auch für Archive?
Die Frage hatte ich mir tatsächlich schon länger gestellt - denn der Gedanke ist ja absurd, die Entfernung von Ergebnissen wiederspräche ja archivischen Aufgaben, Kriterien und mitunter auch der Gesetzgebung. Schade, dass diese Frage ausgerechnet das OLG Hamburg "klären" musste.

Wenn das so weiter geht, wird demnächst auch gefordert, dass auch in Offline-Archiven die Akte über Uropa Heinrich, der beschuldigt wurde, jemanden betrogen zu haben, vernichtet werden - auch, wenn in dem Verfahren geklärt wurde, dass dem eben nicht so ist. Dann können wir alle einpacken… 
 

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